07.07.2012

Theologe Ulrich Körtner: „Im Zweifel für die Freiheit“

Fortpflanzungsmedizin: Wiener Theologe für mögliche Liberalisierung

Der Wiener Theologe Ulrich Körtner spricht sich für eine mögliche Liberalisierung des österreichischen Fortpflanzungsmedizingesetzes (FMedG) aus. (Foto: Michael Bührke/pixelio)

Fortpflanzungsmedizin: Wiener Theologe für mögliche Liberalisierung

Wien (epdÖ) – „Internationale Studien lassen nicht erkennen, dass sich Kinder in Einelternfamilien oder homosexuellen Partnerschaften generell schlechter entwickeln als Kinder heterosexueller Paare“, schreibt der evangelische Theologe Ulrich Körtner in einem Kommentar für die Tageszeitung „Die Presse“ vom 6. Juli. Als Mitglied der Bioethikkommission gehört Körtner dort zu jener Mehrheit, die sich für eine mögliche Liberalisierung des österreichischen Fortpflanzungsmedizingesetzes (FMedG) ausspricht.

Gleichwohl tritt Körtner dafür ein, die Bedenken von römisch-katholischer Seite nicht zu ignorieren und sie nicht als „Ausdruck von Starrsinn und Mangel an Reflexionsfähigkeit“ zu diskreditieren. Er räumt ein, dass die Liberalisierung der Reproduktionsmedizin dazu führen könne, dass Kindern der biologische Vater und das Recht, die leiblichen Eltern kennen zu lernen, vorenthalten werden könne. „Wenn man nicht nur empirisch, sondern auch normativ argumentiert, kann man darin ein ernstes ethisches Problem sehen.“

Dennoch spricht Körtner für eine Liberalisierung aus. „Solange die Menschenwürde und das Kindeswohl geachtet werden, gilt für mich der Grundsatz: Im Zweifel für die Freiheit.“ Ob es in allen Einzelfällen das Beste sei, von den neuen Möglichkeiten Gebrauch zu machen, sei damit aber noch nicht gesagt.

Eine breite Mehrheit der Bioethikkommission hat sich am 16. April für eine Liberalisierung des österreichischen Fortpflanzungsmedizingesetzes ausgesprochen. Darin werden konkret eine Aufhebung der Beschränkung von Reproduktionsmedizin für lesbische Paare und alleinstehende Frauen sowie die Möglichkeit von Eizell- und Samenspenden für heterosexuelle Paare gefordert.

„Die Bioethikkommission ist folglich der Ansicht, dass aus dem Blickwinkel der von ihr wahrzunehmenden Belange kein Grund vorliegt, der die derzeitige gesetzliche Beschränkung zulässiger Maßnahmen der Fortpflanzungsmedizin auf – erstens – nicht alleinstehende Partner (bzw. auf Ehegatten) – und zweitens – verschiedenen Geschlechts zu rechtfertigen vermag“, heißt es in einer Stellungnahme der Mehrheit der Mitglieder der Bioethikkommission an den Verfassungsgerichtshof.

ISSN 2222-2464

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