Angebote

  • Einzelsupervision hilft Ihnen, den eigenen Standort als MitarbeiterIn, PfarrerIn oder GemeindepädagogIn zu klären, Konflikte zu lösen und die Fähigkeiten im Umgang mit anderen Menschen zu erhöhen.
  • Gruppensupervision (für MitarbeiterInnen aus verschiedenen Arbeitsbereichen) lebt vom Erfahrungsaustausch mit Menschen in ähnlicher/gleicher Berufssituation und hat gegenseitige Unterstützung, Klärung und gemeinsames Lernen voneinander zum Ziel.
  • Teamsupervision (für PfarrerInnen und MitarbeiterInnen, die in einer Gemeinde oder in einem Bereich regelmäßig zusammenarbeiten, z.B. Pfarrgemeinde-Team) stärkt vor allem die Fähigkeiten zur Kommunikation und Kooperation im kirchlichen Alltag sowie der persönlichen Zusammenarbeit und ermöglicht einen förderlichen Umgang mit Konflikten.

 

Zielgruppe / Kostenaufteilung / Vorgangsweise

1. Einzel-, Gruppen- und Teamsupervision für PfarrerInnen, LehrvikarInnen, PfarramtskandidatInnen
Kostenaufteilung: 1/3 Evangelische Kirche, 1/3 Diözese (Superintendentur), 1/3 SupervisandInnen
Für LehrvikarInnen und PfarramtskandidatInnen ist Supervision gratis.
Vorgangsweise: Sie erhalten Gutscheine, die Sie bei dem/der SupervisorIn einlösen. Ihr Kostenanteil wird von Ihrem Gehalt abgezogen.

2. Einzel-, Gruppen- und Teamsupervision für GemeindepädagogInnen und JugendreferentInnen
Kostenaufteilung: 1/3 Evangelische Kirche, 1/3 Pfarrgemeinde, 1/3 SupervisandInnen
Vorgangsweise: Sie laden sich ein Anforderungsblatt herunter, mit dem Sie Ihre Gutscheine beziehen können, die Sie bei dem/der SupervisorIn einlösen. Ihr Kostenanteil wird Ihnen vom Kirchenamt in Rechnung gestellt.

3. Teamsupervision für Pfarrgemeindeteams
Kostenaufteilung: 1/3 Evangelische Kirche, 1/3 Pfarrgemeinde, 1/3 SupervisandInnen
Vorgangsweise: Sie laden sich ein Anforderungsblatt herunter, mit dem das Team seine Gutscheine beziehen kann, die bei dem/der SupervisorIn eingelöst werden. Das Kirchenamt stellt der Pfarrgemeinde zwei Drittel des Honorarsatzes in Rechnung. Die Verrechnung des Selbstbehaltes der SupervisandInnen erfolgt gemeindeintern.

 

Wie kommen Sie zu einem/r SupervisorIn?

Die Arbeitsgruppe Supervision führt eine Liste von qualifizierten SupervisorInnen, die zu den kirchlich vereinbarten Bedingungen arbeiten. Sie stellen selbst den Kontakt zu einer/m SupervisorIn Ihrer Wahl her und schließen bei Zustandekommen eines Supervisionsprozesses mit ihr/ihm einen Werkvertrag ab. Dazu empfiehlt Ihnen die Arbeitsgruppe Supervision einen Mustervertrag.

Für die Bedingungen, Honorarsätze und Verrechnungsweisen gelten die „Richtlinien für die Förderung und Inanspruchnahme von Supervision in der Evangelischen Kirche A.B.“ in der je aktuellen Fassung.

 

Wer organisiert Supervision in der Evangelischen Kirche?

Nach zehn Jahren Supervision in unserer Kirche begleitet eine Arbeitsgruppe dieses Angebot auch weiterhin.

Für die Kirchenleitung: OKR Mag. Ingrid Bachler
Für den Verein Evangelischer PfarrerInnen: Pfarrer i.R. Mag. Herwig Hohenberger

Sekretariat: Dagmar Schuh
Verrechnung: Renate Feddersen

AnsprechpartnerInnen siehe unter Kontakte.

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