Gleichstellung in der Evangelischen Kirche in Österreich
Die Evangelische Kirche in Österreich sieht sich dem Grundsatz der Gleichstellung und Gleichbehandlung aller Personen verpflichtet, welche die Gemeinschaft der Evangelischen Kirche bilden, insbesondere den Menschen, welche
- aufgrund ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Orientierung,
- aufgrund ihrer Behinderung,
- aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit
einer Diskriminierung ausgesetzt sind. Im Oktober 2003 hat die Generalsynode eine Gleichstellungsordnung beschlossen, im Dezember 2018 wurde sie novelliert. Mit dieser Ordnung setzt sich die Evangelische Kirche zum Ziel, in der Evangelischen Kirche in Österreich Gleichbehandlungs- und Gleichstellungsdefizite aufzuzeigen und zu beseitigen sowie aufgetretene Diskriminierungen einer satzungsgemäßen Behandlung zuzuführen.
Gleichstellungseinrichtungen
Gleichstellungsbeauftragte:

Dr.in Edda Böhm-Ingram
Zu den Aufgaben der bzw. des Gleichstellungsbeauftragten zählen insbesondere:
- Juristische Beratungs- und Vermittlungstätigkeit im Zusammenhang mit Gleichbehandlungs- und Gleichstellungsanfragen
- Beratung und Information über die staatlichen Bestimmungen im Bereich der Gleichbehandlung
- Beratung im Zusammenhang mit einer geltend gemachter Diskriminierung
- Beratung und Einleitung entsprechender innerkirchlich festgelegter Schritte in Fällen geltend gemachter sexueller Belästigung oder von Mobbing
Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu erreichen unter:
Adresse: p.A. Synodenbüro
Severin-Schreiber-Gasse 3, 1180 Wien
Mobil: 0699/188 77 062
E-Mail: rqqn.obruz-vatenz@rinat.ng
Gleichstellungskommission:
Vorsitz der Gleichstellungskommission:

Pfarrerin Mag.a Birgit Meindl-Dröthandl, Vorsitzende der Gleichstellungskommission. Foto: Privat
Kirche ist für mich der Ort, wo sich die Zugewandtheit Gottes zu allen Menschen ohne Ansehen der Person immer neu konkretisiert. Wo das nicht gelingt, gilt es dafür einzutreten.
In diesem Bezugsrahmen sehe ich mein Engagement in der Gleichstellungskommission.
Als Kommission können wir ungenügende Gleichstellung auf verschiedenen Ebenen benennen, Chancengleichheit einfordern und uns aktiv für die Umsetzung von wirksamen Maßnahmen stark machen.
Pfarrerin Mag.a Birgit Meindl-Dröthandl, Wien
Weitere Mitglieder der Gleichstellungskommission:
Zu den Aufgaben der Gleichstellungskommission zählen insbesondere folgende Tätigkeiten:
- Die Beratung und der Informationsaustausch in Gleichbehandlungs- und Gleichstellungsfragen sowie in Fragen von Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten diesen Bereich betreffend
- Beratung und Behandlung der von der bzw. dem Gleichstellungsbeauftragten an die Gleichstellungskommission herangetragenen Problemfälle entsprechend ihrer Zuständigkeit
- Erstellung, allenfalls Veröffentlichung von Berichten, Stellungnahmen und Grundsatzpapieren zu Gleichbehandlungs- und Gleichstellungsthemen
- Beantwortung von Gleichbehandlungs-, Gleichstellungs- und Diskriminierungsfragen
- Beratung zur Diversität als Ressource
- Beratung zu gezieltem Einsatz von Menschen entsprechend ihrer unterschiedlichen Fähigkeiten für die vielfältigen Aufgaben der Evangelischen Kirchen
- Durchführung von Untersuchungen zum Thema Diskriminierung innerhalb der Evangelischen Kirche sowie gegebenenfalls Einleitung und Durchführung von entsprechenden Verfahren
- Öffentlichkeitsarbeit
Projekte und Maßnahmen
Öffentlichkeitsarbeit
Die Gleichstellungskommission und die Gleichstellungsbeauftragte sensibilisieren Mitarbeitende der Evangelischen Kirche, welche für Öffentlichkeitsarbeit zuständig sind, für gendergerechte Darstellung in Bild, Wort und Ton. Veröffentlichungen werden laufend auf Gendergerechtigkeit überprüft, periodische Vernetzungstreffen mit den für Öffentlichkeitsarbeit Zuständigen vertiefen das Verständnis für gendergerechte Darstellung. Beispiele für bisher umgesetzte Maßnahmen:
- Vertreter des Presseamts zu Besuch in der Gleichstellungskommission (inklusive epd-Evaluation auf gendergerechte Darstellung in Bild und Wort)
- Schulungen von Mitarbeitenden in Pfarrgemeinden, welche dort für die Öffentlichkeitsarbeit (Erstellung von Gemeindebrief, Homepage etc.) zuständig sind
- „Schreibwerkstatt“ – in Zusammenarbeit mit Presseamt/Uschmann – Schulungen zu gendergerechter Sprachnutzung
- Fachliche Begleitung von Studierenden im Rahmen ihrer Diplomarbeiten mit Themenstellung, welche in den Zuständigkeitsbereich der Gleichstellungskommission fallen
Gendergerechte Formulierungen
Gendergerechte Formulierung von Rechtgrundlagen und internen Publikationen der Evangelischen Kirche A.u.H.B. Österreich – Gesetzestexte werden der Gleichstellungskommission bzw. der Gleichstellungsbeauftragten zum Gegenlesen vor Inkrafttreten übermittelt. Mitarbeitende werden durch entsprechende Schulungen für gendergerechte Formulierungen sensibilisiert und im Anlassfall durch Mitglieder der Gleichstellungskommission auf Nichteinhaltung hingewiesen. Beispiele für konkrete Maßnahmen:
- Korrekturlesen sämtlicher Rechtgrundlagen vor Inkrafttreten durch die Gleichstellungsbeauftragte
- „Saat- und epd-Evaluation“ bezüglich gendergerechter Darstellung in Bild und Wort
- Schulungen der für Öffentlichkeitsarbeit Zuständigen zur Sensibilisierung für gendergerechte Formulierungen
- „Schreibwerkstatt“ – in Zusammenarbeit mit Presseamt/Uschmann – Schulungen zu gendergerechter Sprachnutzung
Personal – hauptamtliches und ehrenamtliches Personal
Personalentwicklung – speziell für Frauen zur Vorbereitung für leitende Funktionen mit dem Ziel, den Frauenanteil in Führungspositionen deutlich zu heben; Überarbeitung der Ehrenamts-Ordnung; Erarbeitung eines Verhaltenskodex für weltliche Mitarbeitende und Ehrenamtliche (wurde 2011 in Kraft gesetzt). Beispiele für konkrete Maßnahmen:
- Gleichstellungsbeauftragte als Ansprechperson für Diskriminierungsfälle – Klärung rechtlicher Fragestellungen und optionale Einzelfallbegleitung
- Spezielle Schulungen für Frauen zur Qualifizierung für Führungspositionen – beispielsweise Rhetorikseminare
- Schulung „Sitzung und Recht“ für Mitarbeitende, welche in kirchlichen Gremien tätig sind
Religionsunterricht
Untersuchung, ob die einzelnen Lernfelder (LF) „geschlechterneutral“ dargeboten werden können, bzw. Entwicklung neuer LF. Beispiele für konkrete Maßnahmen:
- Arbeitsunterlagen zum Thema „Gendergerechtigkeit“ mit den dafür zuständigen Stellen erarbeiten
- Literaturliste zu „Rollenbilder“ erstellen und weiterleiten (sowohl für Religionslehrer*innen als auch für Kinder und Jugendliche)
- Anbieten entsprechender Schulungen, beispielsweise „Umgang mit Rollenbildern“ bzw. Vernetzung mit den für die Ausbildung verantwortlichen Personen/Institutionen (Analysen der gängigsten (im VS-LP) biblischen Geschichten nach Rollenbildern)
- Infomaterial „Schreibwerkstatt unter GM-Aspekt“ erarbeiten
- Gender-Seminar für Religionslehrer*innen
Liturgie und Gottesdienst
Schulung und Sensibilisierung für gendergerechte Sprache im Rahmen der liturgischen Feiern. Beispiele für konkrete Maßnahmen:
- Sensibilisierungsschulungen für Pfarrer*innen und Lektor*innen zum Umgang mit Rollenbildern und Verwendung gendergerechter Sprache in der Predigt und Liturgie