25.05.2013

„Lange Nacht“ – Kirchen zeigen gesellschaftliche Präsenz

Offizieller Eröffnungsgottesdienst mit VertreterInnen aller Kirchen in Wien

Gesprächsrunde "Was blieb noch offen? Ein weiter Weg zur vollen Einheit" zum Zweiten Vatikanischen Konzil und der Entwicklung danach. v.l.: Archdeacon Patrick Curran (Anglikanische Kirche), Pfarrerin Sabine Clasani (Altkatholische Kirche), Bischof Michael Bünker (Evangelische Kirche A.B.) und em. Weihbischof Helmut Krätzl (Römisch-Katholische Kirche) Foto: epd/Uschmann

Offizieller Eröffnungsgottesdienst mit VertreterInnen aller Kirchen in Wien

Wien (epdÖ) – Mehr als 330.000 Menschen kamen am 24. Mai trotz teilweise extrem schlechten Wetters in die 739 Kirchen in ganz Österreich zu den 3250 Veranstaltungen der „Langen Nacht der Kirchen“. Auch 2013 waren alle 16 im Ökumenischen Rat der Kirchen in Österreich (ÖRKÖ) vertretenen Kirchen an der „Langen Nacht“ beteiligt.

Mit einem österreichweiten Läuten der Kirchenglocken ist am Freitagabend kurz vor 18 Uhr die „Lange Nacht der Kirchen“ offiziell eröffnet worden. Der offizielle Eröffnungsgottesdienst, an dem Vertreter aller christlichen Kirchen in Österreich teilnahmen, wurde in der Lutherischen Stadtkirche im ersten Wiener Bezirk gefeiert. Der Wiener emeritierte Weihbischof Helmut Krätzl rief in seiner Predigt zu mehr Mut in der Ökumene auf. Zugleich wies er alle Ansichten zurück, die die Kirchen und die religiöse Praxis „in die Hinterzimmer verbannen wollen“. Der Glaube verpflichte die Christen dazu, sich in der Gesellschaft zu engagieren.

Am Eröffnungsgottesdienst nahmen neben Weihbischof Krätzl u.a. der lutherische Bischof Michael Bünker, der orthodoxe Metropolit Arsenios (Kardamakis), der rumänisch-orthodoxe Bischofsvikar und Vorsitzende des Ökumenischen Rates, Nicolae Dura und die lutherische Stadtpfarrerin Ines Knoll teil.

Bischof Bünker würdigt Rolle des Zweiten Vatikanischen Konzils für die Ökumene

Auf das Zweite Vatikanische Konzil ging der evangelisch-lutherische Bischof Michael Bünker bei der anschließenden Podiumsdiskussion ein. Dieses sei geprägt gewesen von der Hinwendung zur Heiligen Schrift und zur Alten Kirche, von einer dialogischen Grundausprägung sowie von der Behandlung von Anliegen, „die bis dahin als typisch reformatorisch in einem exklusiven Sinn gelten konnten“, so Bünker. Dazu zähle etwa die Einführung der Liturgie in der Landessprache oder die Betonung des allgemeinen Priestertums. Das Konzil habe aber nicht nur Forderungen der Reformatoren umgesetzt, in manchen Punkten sei es auch für Evangelische Kirchen vorbildlich gewesen. „In einigen Punkten ist das Konzil der Evangelischen Kirche sogar voraus, etwa in Bezug auf die Religionsfreiheit und die Menschenrechte insgesamt. Dazu hat der deutschsprachige Protestantismus erst rund zehn Jahre nach dem Konzil eine positive theologisch begründete Position bezogen“, betonte der Bischof.

Bischof Bünker würdigte bei der Podiumsdiskussion auch die Rolle Kardinal Franz Königs (1905-2004) beim Zustandekommen des Ökumene-Dekrets „Unitatis redintegratio“. Zwar unterstützte auch König als Mitarbeiter des Konzils die Differenzierung zwischen Kirchen und Gemeinschaften, jedoch habe der verstorbene Kardinal immer gefordert, von kirchlichen Gemeinschaften zu sprechen. „König war der Ansicht, dass die Mitglieder dieser ‚Gemeinschaften‘ christliche Wahrheiten und die Gnade Christi nicht nur in ihnen finden, sondern auch durch sie.“ Dieser Vorstoß Königs sei richtungsweisend gewesen, so Bünker. Der Begriff „kirchliche Gemeinschaft“ sei ein in die Zukunft öffnender Begriff. „Gemessen daran ist es nach wie vor zu bedauern, dass spätere lehramtliche Dokumente – in erster Linie denke ich an „Dominus Iesus“ aus dem Jahr 2000 – den Begriff eher in einem rückwärtsgewandten, abschließenden und auch exklusiven Verständnis gebrauchen“, resümierte Bünker.

Die Kirchen seien jedenfalls trotz unterschiedlicher Auffassungen verpflichtet, gemeinsam an der Ökumene zu arbeiten und das Ziel einer sichtbaren Gemeinschaft der christlichen Kirchen in versöhnter Verschiedenheit zu verwirklichen. „Dazu bietet ‚Unitatis redintegratio‘ in seiner Deutungsoffenheit auch in Zukunft eine hervorragende Ausgangsbasis“, sagte Bünker.

ISSN 2222-2464

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