20.03.2002

Knoll: Soziale Rechte unabhängig von Einkommen

Pressekonferenz zum Sozialstaat-Volksbegehren - Krömer: Verpflichtung zu sozialem Handeln ist "Uranliegen" - Chalupka: Soziale Lebensqualität messen

Pressekonferenz zum Sozialstaat-Volksbegehren – Krömer: Verpflichtung zu sozialem Handeln ist „Uranliegen“ – Chalupka: Soziale Lebensqualität messen

Wien, 20. März 2002 (epd Ö) „Das Sozialstaat-Volksbegehren will erreichen, dass Menschen, die in die Falle der Neuen Armut geraten sind, ein Recht auf Hilfe haben.“ Das erklärte die burgenländische Superintendentin, Mag. Gertraud Knoll, am 20. März vor Journalisten in Wien. Als Begründung für ihr Engagement bei dem vom 3. bis 10. April angesetzten Volksbegehren, mit dem die österreichische Bundesverfassung um den Absatz „Österreich ist ein Sozialstaat“ ergänzt werden soll, verwies Knoll auf ihre Erfahrungen als Superintendentin im Burgenland. So habe sich bei der Verwaltung eines ökumenischen Sozialfonds gezeigt, dass es zu 90 Prozent Frauen seien, zumeist mit Betreuungspflichten, die von der „Neuen Armut“ betroffen sind. „Es gibt eine Verpflichtung zwischen Staat und Bürgerinnen und Bürgern, die ich für bedroht halte“, erklärte Knoll. Dass jeder Mensch unabhängig von seinem Einkommen soziale Rechte besitze, scheine „in Verruf“ geraten zu sein.

Ausdrücklich verwahrte sich die Superintendentin gegen die Kritik, das Volksbegehren sei von Seiten der politischen Opposition initiiert worden. Das Sozialstaat-Volksbegehren sei überparteilich und überkonfessionell und gegen keine Partei gerichtet. Knoll bedauerte, dass auf den Versuch einer frühzeitigen Kontaktaufnahme mit den Regierungsparteien ÖVP und FPÖ keine Reaktion erfolgt sei. Auf eine Messlatte für den Erfolg des Volksbegehrens wollte sich Knoll nicht festlegen. Das Volksbegehren sei schon jetzt erfolgreich, da „Armut diskutiert und nicht tabuisiert“ werde.

Krömer: Unterstützung des Volksbegehrens durch die Kirche „klar und logisch“

Aus theologischen wie juristischen Gründen sei es für die Evangelische Kirche „klar und logisch gewesen“, das überparteiliche Volksbegehren zu unterstützen. Das erklärte der Präsident der Synode A.B. und der Generalsynode der Evangelischen Kirche A.u.H.B., RA Dr. Peter Krömer, auf der Pressekonferenz. Die Verpflichtung zu sozialem Handeln sei ein „Uranliegen“ des Evangeliums. Auch in den Bekenntnisschriften der Kirche A.B. wie der Kirche H.B. seien derartige Verpflichtungen enthalten. Krömer erinnerte daran, dass bereits im Jahr 1997 der damalige Oberkirchenrat Univ.-Prof. Dr. Johannes Dantine die Einführung einer Sozialverträglichkeitsprüfung entsprechend der Umwelt- und Naturverträglichkeitsprüfungen bei der Erarbeitung neuer Gesetze gefordert habe. Der Jurist räumte ein, dass „da und dort“ Einwände gegen die vom Sozialstaat-Volksbegehren geforderte Verfassungsbestimmung erhoben werden könnten, die Formulierung des endgültigen Gesetzestextes sei jedoch Sache des Gesetzgebers. Darüber hinaus forderte Krömer entsprechende rechtliche Vorkehrungen auch auf der Ebene der EU-Gesetzgebung.

Chalupka: Sozialverträglichkeitsprüfung hätte Sparpaket-Maßnahmen verhindert

Als ein „innovatives Instrument für einen modernen Sozialstaat“, das von anderen Ländern Europas bereits erprobt worden sei, bezeichnete der Direktor der Diakonie Österreich, Pfarrer Mag. Michael Chalupka, die Sozialverträglichkeitsprüfung. Als Kriterien zur einer solchen „Messung sozialer Lebensqualität“ nannte Chalupka unter anderem den Ausschluss von bestimmten Rechten innerhalb der Zivilgesellschaft, wie es bei Asylwerbern der Fall sei, den Ausschluss von der sozialen Teilhabe an der Gesellschaft und vom normalen Konsumverhalten. Bei Anwendung dieser Kriterien wären Maßnahmen der Sparpakete der letzten Jahre wie die Kürzung des Arbeitslosengeldes oder die Einführung der Ambulanzgebühr nicht möglich gewesen. Der Diakonie-Direktor drückte den Wunsch aus, dass im politischen Handeln sozialen Gesichtspunkten ebenso große Relevanz beigemessen werde wie dem Wirtschaftswachstum. Zu fordern sei von der Regierung „mehr Weitsicht statt kurzfristiger Entscheidungen“.

www.sozialstaat.at

ISSN 2222-2464

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