11.06.2003

„In welcher Verfassung steht Gott?“

Bünker: Gottesbezug in Verfassung wäre für Österreich Traditionsbruch

Bünker: Gottesbezug in Verfassung wäre für Österreich Traditionsbruch

Wien, 11. Juni 2003 (epd Ö) „Für Österreich wäre sowohl der Gottesbezug in der EU-Verfassung wie ein möglicher Gottesbezug in einer neuen österreichischen Verfassung ein Traditionsbruch.“ Das schreibt Oberkirchenrat Dr. Michael Bünker in der Mai/Juni-Ausgabe der Zeitschrift „Kritisches Christentum – Beiträge zu Kirche und Gesellschaft“ in einem Aufsatz zum Thema „In welcher Verfassung steht Gott?“.

Im Hinblick auf Bestrebungen in Österreich und auf europäischer Ebene, Gott in der Präambel der österreichischen bzw. der EU-Verfassung zu erwähnen, stellt Bünker fest, Präambeln hätten keine normative Kraft, es komme ihnen aber „eine gewisse programmatische Bedeutung zu“. Ein Hinweis auf das religiöse Erbe und der Gottesbezug in einer Präambel, wie in der des deutschen Grundgesetzes, sei allerdings nur auf dem historischen Hintergrund des jeweiligen Landes zu verstehen. Die Situation sei von Land zu Land unterschiedlich zu bewerten. Während Österreich auf die Zeit eines katholisch geprägten Totalitarismus zurückblicke, erteile der Hinweis auf die „Verantwortung vor Gott und den Menschen“ im deutschen Grundgesetz nach den Erfahrungen während des Nationalsozialismus jeder totalitären Versuchung eine Absage.

Als hilfreich bezeichnet Bünker eine Formulierung für den Anfang einer Präambel, die in der Debatte von anderen bereits vorgeschlagene wurde: „Im Bewusstsein der gemeinsamen Verantwortung für den Menschen und die Umwelt, wie sie in religiösen und anderen philosophischen Überzeugungen grundgelegt ist …“ Bünker: „Darüber wäre die Diskussion weiterzuführen.“

ISSN 2222-2464

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