08.09.2019

Im Gespräch – Schutz der Daten oder Schutz der Seelsorge?

Julia Schnizlein über Datenschutzbestimmungen, die Seelsorge unmöglich machen

Datenschutzbestimmungen machen Krankenhausseelsorge immer schwieriger. Foto: epd/Uschmann

Julia Schnizlein über Datenschutzbestimmungen, die Seelsorge unmöglich machen

Was sagt man Eltern, die gerade ihr Kind verloren haben? Einem jungen Menschen nach einer Krebsdiagnose? Einer Pensionistin, die eine wichtige Operation verweigert, um ihren Mann nicht allein zu lassen? Viele sind von solchen Situationen überfordert. Nicht nur die Betroffenen selbst. Auch Ärzte, Krankenschwestern und Angehörige. Gerade in Krankenhäusern braucht es daher so dringend psychologisch geschultes Personal. Menschen, die auf das achtgeben, was selbst die beste Schulmedizin oft aus dem Blick verliert: Die Seele.

Die evangelische Kirche beschäftigt, genau wie die katholische Kirche und andere Glaubensgemeinschaften, eigene Krankenhauspfarrer, die in den großen Spitälern rund um die Uhr zur Verfügung stehen. Sie führen Nottaufen durch und begleiten Sterbende. Sie beten, singen und reichen das Abendmahl am Krankenbett. Oft schweigen sie auch nur gemeinsam mit den Kranken, halten Hände, machen Mut und schenken Trost. Und immer hören sie zu.

„Das miteinander Reden macht den Hauptteil unserer Arbeit aus. Und die meisten Patienten sind so dankbar, wenn sie sich einfach mal die Sorgen von der Seele reden können. Wenn jemand für sie da ist, ohne etwas zu wollen. Jemand, der ihnen unvoreingenommen zuhört“, erzählt Margarita Freissmuth, die seit Jahren ehrenamtlich im Wiener AKH als Seelsorgerin arbeitet. Hunderte Menschen hat sie dort schon kennengelernt. Ratlose, ängstliche, verzweifelte, traurige, frustrierte und wütende. Viele in persönlichen Extremsituationen. Kaum einer von ihnen hätte von sich aus nach Seelsorge gefragt. Und trotzdem waren alle froh, dass Freissmuth gekommen war. Und wer wirklich nicht reden will, muss das nicht. Krankenhausseelsorger sind die einzigen Spitalsmitarbeiter, die wieder weggeschickt werden können.

In Zukunft könnte das aber gar nicht mehr nötig sein. Denn die Datenschutzbestimmungen machen es den Seelsorgern unserer Kirche unmöglich, unsere Mitglieder zu finden. Während das evangelische Seelsorgeteam früher von der Krankenhausverwaltung eine Liste mit jenen Patienten bekam, die angegeben hatten, der evangelischen Kirche anzugehören, ist das heute aus Datenschutzgründen untersagt. Wer Seelsorge möchte, muss das explizit angeben und unterschreiben, dass die Daten an die Seelsorger weitergegeben dürfen. „Das tun die wenigsten. Entweder weil es ihnen unangenehm ist, Bittsteller zu sein oder weil sie bei der Aufnahme ins Krankenhaus andere Sorgen haben, als die Frage, wer zu Besuch kommt“, sagt Freissmuth. „Die neue Regelung macht unsere Arbeit beinahe unmöglich. Das ist ein großer Verlust für die Patienten, aber auch für das Krankenhauspersonal, das durch unsere Arbeit entlastet wurde“, sagt Freissmuth und fragt: „Was wiegt mehr? Der Schutz der Daten oder der Schutz der Seele?“

ISSN 2222-2464

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Seelsorge

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