25.06.2005

Gleixner: Österreich-Konvent erfolgreich

Europäische Standards ausbauen - Kirchen als Vermittler

Europäische Standards ausbauen – Kirchen als Vermittler

Wien, 25. Juni 2004 (epd Ö) Eine neue österreichische Bundesverfassung muss sich an den europäischen Standards im Bereich der Grundrechte und der sozialen Grundrechte orientieren und diese, wenn möglich, ausbauen. Das forderte die Vorsitzende des Ökumenischen Rates der Kirchen in Österreich (ÖRKÖ), Oberin Prof. Christine Gleixner, bei der heutigen Sitzung des Österreich-Konvents. „Für alle Menschen in unserem Land ist entscheidend, ob die Sicherheit der Verbürgung sozialer Grundrechte und der individuelle Rechtsschutz gegeben ist, andererseits ob die Freiheit der künftigen politischen Gestaltung und Weiterentwicklung besteht“, so die Vertretern der Kirchen. Gleixner verwies vor den Mitgliedern des Konvents auf das Sozialwort, auf dessen Basis die Kirchen einen eigenen Text vorgelegt hatten. Dieser übersetze „die sozialen Grundrechte des Europäischen Verfassungsvertrages ins Österreichische“. Die bisherigen Positionen würden auf der einen Seite „als zu wenig frei für eine künftige politische Gestaltung“, auf der anderen Seite als „zu wenig sicherstellend“ angesehen, berichtete Gleixner aus der Arbeit des Ausschusses 4. Nun wollen die Kirchen mithelfen, „eine für alle akzeptable Lösung zu finden“.

Im Bereich der klassischen Grundrechte konnte hingegen in vielen Punkten Konsens erzielt werden, etwa bei den Religionsrechten und den Bildungsrechten. Positiv hob die ÖRKÖ-Vorsitzende hervor, dass „lebenslanges Lernen“ endlich als Teil der Bildungsrechte verbürgt werde. Kritisiert wird von den Kirchen hingegen, dass bislang Prinzipien für die Bildungseinrichtungen, die den Gesetzgeber leiten sollen, nicht in Aussicht genommen und die erhöhten Beschlusserfordernisse beibehalten wurden.

Einigkeit herrsche im Ausschuss über Menschenwürde als Grundrecht, ebenso über die Ablehnung der Tötung auf Verlangen, ergänzt durch eine Sicherung eines menschenwürdigen Sterbens. Offen sei noch die Form und finanzielle Gestaltung der Sterbebegleitung.

Die europäische Verfassung habe nicht nur in der neuen Präambel die religiöse Dimension verstärkt, unterstrich Gleixner. Nach den Vorstellungen der Kirchen soll „als Konsequenz aus der gemeinwohlorientierten Arbeit und aus der Freiheit von parteipolitischen Bindungen“ eine dem Art 51 Abs 3 nachgebildete Dialogklausel in die neue österreichische Bundesverfassung aufgenommen werden. Darin werden die Rolle der „freien Kirchen in einem freien Staat“ und in einem „freien Europa“ neu bestimmt und die Identität der Kirchen und ihre besonderen gesamtstaatlichen Leistungen anerkannt.

Die Arbeit des Konvents bezeichnete die ÖRKÖ-Vorsitzende als „insgesamt erfolgreich“. Im Ausschuss 4, der mit dem Bereich der Grundrechte befasst war, konnte die „ökumenische Expertengruppe“ aller christlichen Kirchen oft „zwischen den Fronten vermittelnde Beiträge leisten und tragfähige Kompromisse einleiten“. Abschließend sprach sich Gleixner für eine Verlängerung des Ausschussmandates aus.

ISSN 2222-2464

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