15.01.2023

Geschenkte Versprechen

Julia Schnizlein plädiert dafür, Gutscheine auch wirklich einzulösen.

Gutscheine waren auch diesmal wieder die beliebtesten Weihnachtsgeschenke. (Foto: pixabay)

Julia Schnizlein plädiert dafür, Gutscheine auch wirklich einzulösen.

Die letzten Keksdosen sind geplündert, der Christbaum zur Sammelstelle gebracht, die Weihnachtsbeleuchtung hat ausgedient und der Alltag hat uns wieder fest im Griff. Es ist also die beste Zeit für eine zweite Bescherung!

Vielleicht haben auch Sie unter dem Christbaum einen Gutschein vorgefunden. Laut Umfrage waren Gutscheine nämlich auch diesmal wieder die beliebtesten Weihnachtsgeschenke, gefolgt von Spielwaren, Büchern und Bargeld. Wer Gutscheine verschenkt, kann nichts falsch machen, denkt man. Allerdings bergen Gutscheine ihre eigenen Tücken: Kaum jemand kann sich nach zwei Monaten noch daran erinnern, wo man sie hingelegt hat. Manche Gutscheine finden sich erst nach Jahren wieder, wenn sie bereits abgelaufen sind. Andere werden schlichtweg vergessen und so wird ein gutgemeintes und unter Umständen teures Geschenk zu weggeworfenem Geld.

Andere Gutscheine haben zwar (noch) keinen materiellen, aber einen umso größeren ideellen Wert. Ich selbst bin stolze Besitzerin mehrerer „Yes-Day“-Gutscheine (also für Tage, an denen die Kinder einfach mal zu meinen Bitten „ja“ sagen) oder von Gutscheinen für gemeinsame Kurse oder Kurztrips – aus einer Zeit, als es die Kinder noch nicht gab. Und mit schlechtem Gewissen denke ich an die vielen Gutscheine für meine eigenen Eltern zurück, zu deren Einlösung es nie gekommen ist.

„Lasst uns nicht lieben mit Worten, sondern mit der Tat und mit der Wahrheit“ (1. Johannesbrief 3,18).

Gutscheine sind geschenkte Versprechen! Und damit sie keine leeren Versprechungen bleiben, sollten beide – Schenkende und Beschenkte – dafür Sorge tragen, dass sie auch ernstgenommen und eingelöst werden.

Jetzt, drei Wochen nach Weihnachten, ist ein perfekter Zeitpunkt, um der Seele noch einmal etwas Gutes zu tun und die verzögerte Bescherung einzuleiten. Vor allem für all jene, die in der Weihnachtszeit viel gegeben und sich selbst wenig gegönnt haben. Wellness-, Parfum- und Essensgutscheine sollten eingelöst, der Kurztrip geplant und die „zehnmal Spülmaschineausräumen und fünfmal Wäscheaufhängen“ in die Tat umgesetzt werden. Also: Machen Sie Ihre Versprechen wahr und lösen Sie Ihre Gutscheine ein. Auch Jahre später! Besser spät als nie.

ISSN 2222-2464

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Weihnachten | Schnizlein

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