22.08.2007

Freiwilliges Soziales Jahr: Finanzierung vorläufig gesichert

Diakonie fordert rechtliche Absicherung durch Freiwilligengesetz

Diakonie fordert rechtliche Absicherung durch Freiwilligengesetz

Wien (epd Ö) – Die Diakonie sieht die politischen Absichtserklärungen zur Finanzierung des Freiwilligen Sozialen Jahres positiv. Diakonie- Direktor Michael Chalupka schränkt aber ein: „Die Lösung einer andauernden Anerkennung des Engagements junger Menschen im Rahmen des diakonischen und Freiwilligen Sozialen Jahres steht freilich noch aus. Die derzeitige Sonderrichtlinie und ihre Fortsetzung bis Jahresende ist weiterhin nur eine Behelfskonstruktion. Ein in Österreich noch immer fehlendes Freiwilligengesetz, wie es für das Freiwillige Soziale Jahr in der BRD oder für freiwillige Dienste in Italien und Spanien besteht, kann es nicht ersetzen.“

 

Die beiden Koalitionsparteien haben sich am Mittwoch, 8. August, darauf verständigt, dass die bisherige Übergangsregelung bis Mitte 2009 verlängert wird. Demnach wird der Zuschuss für die Jugendlichen wie auch schon bisher aus dem Budget des Sozialministeriums finanziert. Für den Rest der Legislaturperiode (also de facto bis August 2010) wird man laut Finanzminister Wilhelm Molterer im Rahmen der Budgetverhandlungen für 2009 und 2010 eine Finanzierungsvariante finden.

 

Derzeit erhalten die Jugendlichen für ihre Tätigkeit im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres ein Taschengeld von 168 Euro monatlich. Außerdem sind sie für die Zeit des Einsatzes umfassend sozialversichert. Weil sie aber keine Familienbeihilfe während des Einsatzjahres erhalten, wurde seitens des Sozialministeriums für das Einsatzjahr 2006/2007 erstmals im Zuge einer Sonderrichtlinie eine Ersatzleistung entworfen. Die Trägervereine erhalten eine Sonderförderung, um damit den Teilnehmern des Freiwilligen Sozialen Dienstjahres monatlich eine weitere Zusatzzahlung von 150 Euro als Ersatz für die Familienbeihilfe überweisen zu können. Diese Sonderrichtlinie war allerdings vorerst mit 31. Juli ausgelaufen. Sozialminister Erwin Buchinger und Familienministerin Andrea Kdolsky hatten sich in den vergangenen Tagen gegenseitig den Ball zugespielt, wer die Förderung in Zukunft auszahlen soll.

 

Laut Chalupka soll die Bundesregierung die verbleibende Zeit bis Ende des Jahres dazu nutzen, ein Freiwilligengesetz zu schaffen, das die Auszahlung der Familienbeihilfe auch bei freiwilligem sozialem Engagement genauso ermöglicht wie für Jugendliche in Ausbildung oder Arbeitslosigkeit. Die Diakonie schlägt eine interministerielle Arbeitsgruppe unter Einbeziehung der Träger des Diakonischen und Freiwilligen Sozialen Jahres vor, da diese schon jahrelang an Konzepten für eine solche gesetzliche Regelung arbeiten.

ISSN 2222-2464

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