30.11.2009

Evangelische Kirchenleitung bestürzt über Schweizer Minarett-Verbot

Bischof Bünker: "Alarmsignal" - Landessuperintendent Hennefeld: "Befürchte negative Vorbildwirkung"

Bischof Bünker: „Alarmsignal“ – Landessuperintendent Hennefeld: „Befürchte negative Vorbildwirkung“

Wien (epd Ö) – Mit Bestürzung haben der evangelisch-lutherische Bischof Michael Bünker und der evangelisch-reformierte Landessuperintendent Thomas Hennefeld auf das Schweizer Minarett-Verbot reagiert. Das Ergebnis der Schweizer Volksabstimmung, in der sich die Mehrheit gegen Minarette ausgesprochen hat, ist für Bünker ein „Alarmsignal“, weil gerade die Religionen in der Schweiz gemeinsam für Minarette eingetreten sind. „Hier erleben wir wieder die Instrumentalisierung der Religionsfreiheit für politische Zwecke“, so der Bischof gegenüber dem Evangelischen Pressedienst. Es gelte, „wachsam“ zu sein, damit nicht auch in anderen Ländern diffuse Ängste auf Kosten der Religionsfreiheit geschürt würden. Eine „negative Vorbildwirkung“ befürchtet auch Landessuperintendent Hennefeld. Rechte Parteien in Europa und islamistische Kräfte erhielten durch das Minarett-Verbot Auftrieb, „für den gesellschaftlichen Zusammenhalt ist das nicht förderlich“.

Die Evangelischen Kirchen, so Bünker und Hennefeld, treten dafür ein, dass die Religionsgemeinschaften und Kirchen ihren Glauben öffentlich leben können. Zur freien und ungestörten Religionsausübung gehöre auch der Bau von Moscheen mit Kuppel und Minaretten. Ein Verbot widerspreche der österreichischen Verfassung. Für Bischof Bünker ist jede Moschee, auch mit Minaretten, ein „Zeichen für gelungene Integration“. Der Bau von Moscheen mache sichtbar, „dass Muslime als gleichberechtigte Bürger und Bürgerinnen akzeptiert werden“, sagt der evangelisch-lutherische Bischof.

Hennefeld betont, dass Muslime im Sinn der Religionsfreiheit und im Rahmen der Bauordnung das Recht haben sollten, Moscheen mit Minaretten zu bauen. Die aktuelle Debatte erinnere die Evangelischen Kirchen an ihre eigene Geschichte. So mussten lange Zeit evangelische Kirchen in Österreich „möglichst unsichtbar“ sein, Türme und Glocken waren verboten. Hennefeld: „Wir wollen nicht, dass das Muslimen widerfährt.“ Als positives Beispiel nannte Hennefeld die Moschee in Bad Vöslau. Hier konnten sich durch Mediation alle Beteiligten auf einen Weg und eine Lösung einigen. „Nur auf diesem Weg des Miteinanders kann es gehen“, ist der Landessuperintendent überzeugt. Von einer Volksabstimmung in Österreich hält Hennefeld nichts, „denn über Religionsfreiheit sollte man nicht abstimmen“.

Die Evangelischen Kirchen sprechen sich aus für eine „Religionsfreiheit ohne Naivität“, erklärt Bünker. Die Rechte von Kirchen und religiösen Minderheiten in muslimischen Ländern müssten verbessert und gesichert werden. „Bei uns müssen sich die Betreiber von Moscheebauten bewusst sein, dass sie mitverantwortlich sind für die Gestaltung von Religion im öffentlichen Raum. Daher braucht jeder Moscheebau die Akzeptanz in der unmittelbaren Umgebung.“ Das betreffe zum Beispiel den Brauch des öffentlichen Gebetsrufes. Religionsfreiheit finde ihre Grenzen in den Grundrechten anderer Bürgerinnen und Bürger.

ISSN 2222-2464

Diesen Beitrag teilen

Newsletter abonnieren

Der Newsletter von evang.at mit den wichtigsten Nachrichten des Evangelischen Pressedienstes (epd) ist kostenlos und erscheint in der Regel einmal pro Woche am Mittwoch.