22.04.2009

Diakonie fordert Konjunkturpaket für soziale Dienstleistungen

Kritik am Budgetentwurf des Bundes

Kritik am Budgetentwurf des Bundes

Wien (epd Ö) – Die evangelische Diakonie hat sich kritisch zum Budgetentwurf des Bundes geäußert. „Sozial Benachteiligte müssen doppelt für die Finanzkrise zahlen: zuerst als Leidtragende von Armut und sozialer Ausgrenzung und dann als Opfer von Sparpaketen und Verzögerungen etwa bei der Mindestsicherung. Die geplanten Mehrausgaben im Sozialbereich werden wieder nur für den Arbeitsmarkt verwendet und kommen so nur jenen zugute, die erwerbsfähig sind“, betonte Diakonie-Direktor Michael Chalupka. Der politische Wille zur Finanzierung von Leistungen für arme, kranke oder pflegebedürftige Menschen sei nicht erkennbar. Notwendig wäre aber ein „Konjunkturpaket für soziale Dienstleistungen“.

Werde in nächster Zeit nicht mehr Geld für sozial benachteiligte Menschen ausgegeben, müsse sich dies langfristig auf die soziale Lage in Österreich auswirken, warnte Chalupka. „Um der demografischen Entwicklung Rechnung zu tragen, sind weit mehr Budgetmittel für den Pflegebereich notwendig. Eine einmalige Erhöhung von durchschnittlich fünf Prozent kann den Wertverlust von rund 20 Prozent seit Einführung des Pflegegeldes 1993 nicht wettmachen“, betonte der Diakonie-Direktor.

Ein Konjunkturpaket für soziale Dienstleistungen könnte negative Auswirkungen im Sozialbereich verhindern. Investitionen in diesem Bereich würden regionale Arbeitsplätze schaffen, Bedürfnisse nach Leistungen wie etwa Altenhilfe befriedigen und bereits heute dem demografischen Effekt Rechnung tragen.

Manko auch im Asylbereich

Auch im Asylbereich vermisst die Diakonie die finanziellen Mittel, die dem Abbau rechtsstaatlicher Grundlagen entgegenwirken können. „Es wäre dringend notwendig gewesen, die Mittel für Rechtsschutz und Rechtsvertretung von Asylwerbern zu erhöhen. Hier ist leider ein gegenläufiger Trend zu beobachten“, so Chalupka. Laut Diakonie sind zum Beispiel die Förderungen für Rechtsberatung von Asylwerbern in Westösterreich im vergangenen Jahr ersatzlos gestrichen worden. Ebenso fehle im Budget die für den gesamten Grundversorgungsbereich lebensnotwendige Aufstockung der Mittel. „Seit Bestehen der Grundversorgungsvereinbarung im Jahr 2004 fand weder eine Inflationsanpassung noch eine Erhöhung der Tagsätze statt. Unter diesen Umständen können die Leistungen von Hilfsorganisationen für Flüchtlinge in der Grundversorgung nicht mehr erbracht werden, und es droht ein Kollaps des österreichischen Grundversorgungssystems“, stellte Chalupka fest. Die angekündigte Aufstockung der Kapazitäten im Bundesasylamt um rund 100 Planstellen sei aber begrüßenswert.

ISSN 2222-2464

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