07.04.2003

Diakonie: Asylverfahren wird Wettlauf mit der Zeit

Chalupka kritisiert so genannte Drittstaatenregelung

Chalupka kritisiert so genannte Drittstaatenregelung

Wien, 7. Mai 2003 (epd Ö) In einer Reaktion auf den Entwurf zur Reform des Asylgesetzes hat Diakonie-Direktor Michael Chalupka erneut die so genannte Drittstaatenregelung kritisiert. Der Ansatz, die Asylverfahren künftig zu beschleunigen, sei zwar durchaus als positiv zu werten, die Umsetzung in die Praxis sei jedoch von Zweifeln begleitet. Skeptisch äußerte sich der Diakonie-Direktor auch gegenüber dem so genannten Neuerungsverbot.

„Der Hürdenlauf für Flüchtlinge, in Österreich als solche anerkannt zu werden, wird durch die Asylgesetzreform nicht einfacher, sondern in Zukunft ein Wettrennen mit der Zeit“, kommentiert Chalupka den zur Begutachtung vorgelegten Entwurf. Eine Beschleunigung der Asylverfahren sei zwar grundsätzlich zu begrüßen, doch müsse diese auch die volle Möglichkeit zur Ausschöpfung des Rechtsschutzes beinhalten. Die Frage erhebe sich, wie eine Erstabklärung jetzt binnen 72 Stunden erfolgen könne, wozu früher Monate benötigt worden seien. Die Aufstockung des Personals des Bundesasylamtes sei zwar prinzipiell ein Schritt in die richtige Richtung, mache allerdings nur dann wirklich Sinn, wenn die Beamten auch die nötige Qualifizierung erhielten und die Aufstockung nicht nur vorübergehend wäre.

Heftige Kritik äußerte Chalupka gegenüber der „Drittlandssicherheit“, die künftig per Gesetz festgeschrieben werden soll. Personen, die aus so genannten sicheren Drittstaaten kommen, sollen in Zukunft überhaupt keine Chance mehr auf Asyl haben. „Eine aufschiebende Wirkung einer Berufung ist in solchen Fällen nicht mehr vorgesehen“, so Chalupka. Selbst greifbare Gründe, dass den Asylwerber im so genannten sicheren Drittstaat kein faires Asylverfahren erwartet, böten keinen Schutz mehr vor Abschiebung trotz noch offenen Verfahrens in Österreich. Verschärft werde dieser Missstand, da derzeit die EU-Beitrittsstaaten und Nachbarländer Ungarn, Tschechien, Slowenien und Slowakei selbst von österreichischen Staaten als ‘nicht sicher’ eingestuft würden.

Als problematisch bezeichnete Chalupka auch das so genannte Neuerungsverbot, wonach Asylgründe nur mehr in der ersten Instanz vorgebracht werden dürfen. „Wir werden die hier geplante Vorgangsweise noch im Detail analysieren“, kündigte der Diakonie-Direktor an. Es sei zu befürchten, dass Folter und Traumatisierung von Asylsuchenden nicht rechtzeitig und aus-reichend erkannt würden und „die Flüchtlinge voreilig zu ihren Peinigern zurückgeschickt würden“, warnt Chalupka.

www.diakonie.at

ISSN 2222-2464

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