Diakonie: Appell am Weltflüchtlingstag
Gleichberechtigter Zugang zu gesellschaftlichem Leben für anerkannte Flüchtlinge
Gleichberechtigter Zugang zu gesellschaftlichem Leben für anerkannte Flüchtlinge
Wien (epd Ö) – „Die Integrationsverpflichtung Österreichs darf nicht mit der Ausstellung eines positiven Bescheides enden.“ Das betonte Pfarrer Michael Chalupka, Direktor der Diakonie Österreich, in einer Erklärung am Weltflüchtlingstag, 20. Juni. Noch immer würden zu wenige Maßnahmen gesetzt, um diesen Menschen einen gleichberechtigten Zugang zum gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. „Viele Flüchtlinge bringen hohe Qualifikationen mit und könnten somit einen wertvollen Beitrag für die Aufnahmegesellschaft leisten“, erklärte Chalupka. In der Realität sei es aber so, dass anerkannte Flüchtlinge von Obdachlosigkeit bedroht sind. An der Schnittstelle zwischen der Asylanerkennung und dem Sozialsystem würden sowohl die entsprechenden Beratungseinrichtungen, als auch die leistbaren Startwohnungen fehlen. Am Weltflüchtlingstag dürfen laut Chalupka auch jene Flüchtlinge nicht vergessen werden, deren Asylverfahren positiv ausgegangen ist. Im letzten Jahr wurde 4.000 Personen der Asylstatus zuerkannt.
Menschenrechtlich bedenkliche Schubhaftverhängungen einstellen
„Österreich muss dieser hohen Zahl von Anerkennungen mit verstärkten Angeboten in diesem Bereich begegnen, um seiner Verantwortung nach der Genfer Flüchtlingskonvention noch gerecht werden zu können“, so Chalupka. Bund und Länder seien gleichermaßen gefordert. Außerdem richtete der Direktor der Diakonie anlässlich des Weltflüchtlingstages einen neuerlichen Appell an die Bundesregierung, menschenrechtlich bedenkliche Schubhaftverhängungen umgehend einzustellen. „Flucht ist kein Verbrechen; deshalb ist es unerträglich, dass Asylsuchende, unter denen sich oft besonders Schutzbedürftige, wie Traumatisierte, Frauen und Jugendliche befinden, manchmal monatelang im Gefängnis sitzen, nur weil ein anderes Land zur Durchführung des Asylverfahrens zuständig sein könnte“, so Chalupka abschließend.
ISSN 2222-2464