21.02.2011

Bünker: Strafverfahren möglichst zügig durchführen

Evangelisch-lutherischer Bischof unterstützt Anliegen des Mauthausen-Komitees - Nationalsozialistische Wiederbetätigung darf nicht hingenommen werden

Das Mauthausen-Komitee (im Bild das KZ Mauthausen) kritisiert die lange Dauer eines Verfahrens gegen mutmaßliche Neonazis. Foto Louw

Evangelisch-lutherischer Bischof unterstützt Anliegen des Mauthausen-Komitees – Nationalsozialistische Wiederbetätigung darf nicht hingenommen werden

Wien (epd Ö) – „Jegliche Form nationalsozialistischer Wiederbetätigung darf keinesfalls hingenommen werden“, erklärt der evangelisch-lutherische Bischof Michael Bünker am Montag, 21. Februar, in einer Aussendung. Anhängige Strafverfahren sollten „möglichst zügig“ durchgeführt werden. Bünker unterstützt in diesem Zusammenhang das Anliegen des Mauthausen-Komitees, dessen Kuratorium er angehört.

Der Bundesvorsitzende des Mauthausen-Komitees (MKÖ), Willi Mernyi, hat in einer Aussendung dagegen protestiert, dass Neonazi-Prozesse veschleppt würden. Am 20. August 2009 wurden die „Nationale Volkspartei“ (NVP) und die „Bunten“ von den zuständigen Behörden von Landtags- bzw. Gemeinderatswahlen ausgeschlossen und wegen Wiederbetätigung angezeigt. Die Strafjustiz habe immer noch keine Ergebnisse erzielt, kritisieren neben dem MKÖ u.a. auch der ÖGB und die Israelitische Kultusgemeinde.

ISSN 2222-2464

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