12.11.2003

Zwangsweise Rückführungen sind keine „Einladungen“

Nichtannahme von Asylanträgen verletzt Genfer Flüchtlingskonvention, kritisiert die Diakonie.

Nichtannahme von Asylanträgen verletzt Genfer Flüchtlingskonvention, kritisiert die Diakonie.

Wien, 12. November 2003 (epd Ö) „Die ‚Einladung‘ von Innenminister Strasser an eine Gruppe tschetschenischer Flüchtlinge, am Sonntag, 3. November, in ihre Heimat zurückzukehren, dürfte doch nicht so freiwillig angenommen worden sein, wie von der Exekutive berichtet“, kritisiert Diakonie-Direktor Michael Chalupka. Die Flüchtlinge hätten nach eigenen Angaben sehr wohl versucht, Asylträge zu stellen, diese seien jedoch von den österreichischen Behörden nicht entgegengenommen werden. Damit habe das Innenministerium einmal mehr die Genfer Flüchtlingskonvention, die Europäische Menschenrechtskonvention und damit auch die österreichische Bundesverfassung verletzt.

„Alle österreichischen Sicherheitswacheorgane sind verpflichtet, Asylanträge unverzüglich an das zuständige Bundesasylamt weiterzuleiten. Werden Asylanträge nicht entgegengenommen, setzen sich die Beamten dem Verdacht eines Amtsmissbrauchs aus“, unterstreicht Chalupka und fordert eine „schonungslose Aufklärung“ der Vorfälle an der tschechisch-österreichischen Grenze. Wie die Asylrechtssprechung zeige, seien gerade die Tschetschenen „hochgradig schutzbedürftig“. Die Anerkennungsquote liege in Österreich derzeit bei 70 Prozent. Chalupka: „Dies beweist abermals, dass die Entscheidung über Zulassung von Asylverfahren nicht den Grenzewacheorganen überlassen werden darf.“

ISSN 2222-2464

Diesen Beitrag teilen

Newsletter abonnieren

Der Newsletter von evang.at mit den wichtigsten Nachrichten des Evangelischen Pressedienstes (epd) ist kostenlos und erscheint in der Regel einmal pro Woche am Mittwoch.