16.01.2002

Zuwanderer-Arbeitsrecht: „Unzureichend“

Die Harmonisierung des Aufenthalts- und Beschäftigungsrechts gehe nicht weit genug, kritisieren Caritas und Diakonie.

Die Harmonisierung des Aufenthalts- und Beschäftigungsrechts gehe nicht weit genug, kritisieren Caritas und Diakonie.

Wien, 16. Jänner 2002 (epd Ö) Die kirchlichen Hilfsorganisationen Caritas und Diakonie haben am Dienstag grundsätzlich den Vorstoß des Innenministers Ernst Strasser zur Harmonisierung der Aufenthalts- und des Beschäftigungsrechtes begrüßt, ihn aber als unzureichend bezeichnet. Die angekündigte Neuregelung sei kleinmütig und entspreche keinesfalls den „vollmundigen Aussagen der Ankündigungspolitik“ von Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (V) und dem Innenminister.

„Strassers Vorschlag ist nicht weit reichend genug. Gerade jene Gruppen, wo der dringendste Bedarf besteht, sind von der Harmonisierung ausgenommen“, meinte dazu der Direktor der Diakonie Österreich, Michael Chalupka, in einer Aussendung. Auch die Ankündigung, Branchen mit hoher Arbeitslosigkeit aus der Neuregelung auszunehmen, sei nicht sinnvoll. Gerade diese Branchen seien gleichzeitig die Bereiche mit dem höchsten Ausländeranteil.

Als grundsätzlich positiven Weg der Integration bezeichnete der Präsident der Caritas, Franz Küberl, die angekündigte Harmonisierung von Arbeits- und Aufenthaltsrecht. Küberl möchte aber Innenminister Strasser und Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Bartenstein (V) daran erinnern, das Modell der Deckungsgleichheit von Aufenthalts- und Beschäftigungsrecht nicht aus den Augen zu verlieren. „Ziel muss es im Interesse aller Beteiligten sein, dass Menschen, die in Österreich leben, ihren Lebensunterhalt auch selbst erarbeiten können“, betonte Küberl.

ISSN 2222-2464

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