06.04.2022

Weltliche Mitarbeiter*innen der Evangelischen Kirche wählen neue Vertretung

Wahl erfolgt am 10. Oktober – Wahlstichtag ist 10. April

Die Stimmenabgabe für die Wahl der Vertretung der weltlichen Mitarbeiter*innen erfolgt per Briefwahl. Foto: pixabay/Ulrike Leone

Wahl erfolgt am 10. Oktober – Wahlstichtag ist 10. April


Wien (epdÖ) – Am 10. Oktober ist es wieder so weit: Dann wählen die sogenannten „weltlichen“ Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Vertretung gegenüber dem Dienstgeber Evangelische Kirche. Dem neuen Vertretungsorgan werden zehn Delegierte der Evangelischen Kirche A.B. und zwei der Evangelischen Kirche H.B. angehören. Die Wahl wird ausschließlich per Briefwahl erfolgen.

Wählen können alle weltlichen Mitarbeiter*innen, die vor dem Wahlstichtag am 10. April 2022 das 16. Lebensjahr vollendet haben und bei der Evangelischen Kirche voll-, teilzeit- oder geringfügig beschäftigt sind. Das passive Wahlrecht haben alle aktiv Wahlberechtigten, die die Volljährigkeit erreicht haben und am Stichtag voll- oder teilzeitbeschäftigt sind.

Notwendig wird die Wahl infolge der ausgelaufenen Funktionsperiode und der Novellierung der Ordnung der Vertretung der Mitarbeiter*innen (OdVM), die auf kirchenrecht.at einsehbar ist. Durch die Neuorganisation mit einem Vertretungsgremium, das aus Delegierten der Evangelischen Kirche A.B. und der Evangelischen Kirche H.B. besteht, sei – so die bisherigen Vertreter*innen – eine effektivere Arbeit für die Anliegen der weltlichen Mitarbeiter*innen möglich.

Die Vertretung der weltlichen Mitarbeiter*innen, also all jener angestellten Mitarbeitenden, die keine geistlichen Amtsträger*innen sind, kümmert sich um die Interessen der Mitarbeiter*innen. Gegenüber der Evangelischen Kirche als Dienstgeberin hat die gewählte Vertretung der Mitarbeiter*innen sämtliche Vertretungsrechte, zu denen etwa das Auskunftsrecht, das Anhörungsrecht, das Äußerungs-, Beratungs- und Verhandlungsrecht sowie das Informationsrecht zählen.

ISSN 2222-2464

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