21.08.2013

„Vorwürfe haltlos“ – Verfahren gegen Diakonie eingestellt

Chalupka: Diakonie ermöglicht Zugang zum Recht für Rechtlose

"Wir sehen uns durch die Verfahrenseinstellung in unserem Engagement bestätigt und bestärkt", sagt Diakoniedirektor Michael Chalupka. Foto: epd/Uschmann

Chalupka: Diakonie ermöglicht Zugang zum Recht für Rechtlose

Wien (epdÖ) – Das Anfang des Jahres gegen die Rechtsberatung des Diakonie Flüchtlingsdienst (als Teil der ARGE Rechtsberatung) eingeleitete Verfahren wurde durch die zuständige Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt eingestellt. Die Diakonie sah sich mit dem Vorwurf konfrontiert, unberechtigterweise den Kostenersatz für das Berufungsverfahren bei einer Schubhaftbeschwerde einzubehalten. Die Vorwürfe haben sich nun als haltlos herausgestellt. „Wir sehen uns durch die Verfahrenseinstellung in unserem Engagement bestätigt und bestärkt, schutzsuchenden Menschen ihren Zugang zum Recht zu ermöglichen. Unseren Auftrag werden wir weiterhin bestmöglich erfüllen“, betont Michael Chalupka, Direktor der Diakonie Österreich.

Menschen, die zu Unrecht in Haft saßen, steht eine Entschädigung zu, hält Chalupka fest. Erst durch die Rechtsberatung können unrechtmäßig Inhaftierte ihr Recht auf Entschädigung geltend machen. Diese Hilfe ist in jedem Fall für den Flüchtling kostenlos. Zusätzlich zur Finanzierung durch die öffentliche Hand wendet die Diakonie jährlich rund 300.000 Euro an Spendenmitteln auf, um eine hochwertige Rechtsberatung durchführen zu können.

Im Jahr 2012 wurden etwa 1400 Menschen in Schubhaft beraten, in etwa 300 Fällen wurde eine Schubhaftbeschwerde eingebracht und in 70 Fällen wurde diese Beschwerde gewonnen. „Das heißt, dass die Gerichte in einem Viertel der Fälle auch zu der Auffassung gelangt sind, dass diese Menschen zu Unrecht inhaftiert wurden“, sagt der Diakoniedirektor. Im ersten Halbjahr 2013 habe sich die Zahl sogar auf ein Drittel erhöht.

ISSN 2222-2464

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