13.04.2011

Vor 150 Jahren wurde das Protestantenpatent erlassen

Evangelischer Oberkirchenkirchenrat erinnert in Erklärung an Hintergründe auf dem Weg zur Gleichstellung

Der Eingang der Evangelischen Kirche in Neunkirchen, errichtet in den Jahren 1861/1862 zur Zeit des Protestantenpatents.

Evangelischer Oberkirchenkirchenrat erinnert in Erklärung an Hintergründe auf dem Weg zur Gleichstellung

Wien (epd Ö) – Vor 150 Jahren – am 8. April 1861 – unterfertigte Kaiser Franz Joseph I. das so bezeichnete Protestantenpatent. Nach dem Toleranzpatent von Kaiser Joseph II. (1781) markierte es den nächsten bedeutenden Schritt am Weg zur Gleichstellung der Evangelischen Kirche in Österreich, die letztlich erst durch das Protestantengesetz von 1961 vollständig erfolgte. Zum Jubiläum des Protestantenpatents hat der Evangelische Oberkirchenrat A.u.H.B. in Österreich in seiner Sitzung am 12. April eine Erklärung verabschiedet, die auf die Hintergründe und Folgen des Gesetzes eingeht. Eine Gedenkveranstaltung ist für den 24. November geplant.

Das Protestantenpatent „hatte zum Ziel, die gesetzliche Anerkennung der evangelischen Kirche auszusprechen und die näheren rechtlichen Rahmenbedingungen für deren Wirken zu bestimmen“, so der Oberkirchenrat. Die kultuspolitische Maßnahme hatte auch eine außenpolitische Facette: Die Protestantenfrage wurde nach mehr als zehnjähriger Wartezeit vorgezogen, weil die militärische Niederlage 1859 den Liberalismus wieder ans Ruder brachte, der daran interessiert war, Österreichs Stellenwert in Deutschland zu verbessern. Das Konkordat hatte Österreich in ein Abseits manövriert. „Auch das Protestantenpatent konnte dazu nichts beitragen, mag es eine liberale Kirchengeschichtsschreibung auch als Magna Charta des österreichischen Protestantismus stilisiert haben, der es auch dankbar registrierte“, heißt es in der Erklärung des Oberkirchenrates. Dass die oberste Kirchenbehörde in die staatliche Behördenstruktur eingebunden war, habe sich „erst sehr viel später als fatal“ erwiesen. Der kirchliche Alltag und die darin konkretisierte Religionsfreiheit blieben durch staatliche Ernennungs-, Genehmigungs- und Ausgestaltungsvorbehalte limitiert. Vom Protestantenpatent lasse sich eine Linie zum Staatsgrundgesetz über die politischen Rechte der Staatsbürger (1867) ziehen, jenem Verfassungsdokument des österreichischen Liberalismus, dessen Grundrechtsartikel zum aktuellen Rechtsbestand der Republik Österreich zählen.

Der vollständige Wortlaut der Erklärung ist unter www.evang.at/themen/a-bis-z/protestantenpatent/ abrufbar.

ISSN 2222-2464

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