04.11.2015

Viel Unsicherheit bei Sterbehilfe und assistiertem Suizid

Gesprächsreihe "future ethics" über Herausforderungen am Lebensende

Über die ethischen Herausforderungen rund um das Thema Euthanasie diskutierte eine hochkarätige ExpertInnengruppe in Wien. (Foto: Wikipedia: Calleamanecer)

Gesprächsreihe „future ethics“ über Herausforderungen am Lebensende


Wien (epdÖ) – Was bedeutet „Sterben in Würde“? Wie soll das Recht auf Leben geschützt werden? Und soll, wer will, auch sterben dürfen? Mit diesen komplexen Fragen beschäftigte sich eine Veranstaltung der neuen Reihe „future ethics. Diskursraum der öffentlichen Gesellschaft“, veranstaltet von der Diakonie Österreich in Kooperation mit der Wiener Zeitung, die am 3. November in Wien erstmals stattfand. Dabei zeigte sich, dass es in diesem Bereich viel Unsicherheit und Unwissen gibt, bei PatientInnen gleichermaßen wie beim medizinischen Personal.

„Wir haben einen unumschränkten Lebensschutz“, betonte der Jurist Alois Birkelbauer (Universität Linz). Nach österreichischer Gesetzeslage sei es verboten, einen anderen Menschen zu töten, sei es vorsätzlich oder fahrlässig. Auch eine „Tötung aus Mitleid“ sei nicht erlaubt. In solchen Fällen gebe es bestenfalls eine Strafmilderung. „Die Rechtslage in Österreich ist europäischer Durchschnitt. Sie ist aber strenger als etwa in Deutschland oder in der Schweiz.“ Ein entscheidender Unterschied: Die Beihilfe zur Selbsttötung ist verboten. „Der ehemalige Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland Nikolaus Schneider hat in einem Interview gesagt, er würde seine an Krebs erkrankte Frau in die Schweiz begleiten, wenn sie dort einen assistierten Suizid begehen wollen würde. Damit würde sich Schneider in Österreich strafbar machen“, so Birkelbauer. Es wäre unter anderem seine Aufgabe, die Reise in die Schweiz zu unterbinden. Diese strenge Rechtslage bringe viel Leid über die Angehörigen, zeigte sich der Jurist überzeugt. Birkelbauer ist für Entkriminalisierung, auch wenn er den assistierten Suizid nicht befürwortet.

Ulrich Körtner, evangelischer Theologe und Medizinethiker, sieht „Tötung auf Verlangen“, wie sie etwa in den Niederlanden praktiziert wird, aus christlicher Sicht als höchst problematisch an. Diese sollte nicht legalisiert werden. Ähnliches gelte für die Begleitung bei Selbsttötung. „Die Tötung auf Verlangen und der assistierte Suizid sollen nicht zur Normalität werden. Gleichzeitig stellen wir die Frage, ob nicht im Sinne der Barmherzigkeit auf Bestrafung verzichtet werden kann“, meinte Körtner. Im Auftrag des Instituts für Öffentliche Theologie und Ethik der Diakonie Österreich erarbeitete er gemeinsam mit anderen ein Argumentarium zum Thema Sterbehilfe. Aus der Bibel selbst lasse sich zum Thema Selbsttötung kaum etwas direkt ableiten. „Aber wir können aus der Bibel ableiten, dass wir das Leben der Menschen schützen und dass wir Menschen, die ihren Lebensmut verloren haben, ermutigen sollen. Wir sollen diese Menschen in ihren schweren und aussichtslosen Situationen begleiten. Die Frage der Selbsttötung steht da nicht im Vordergrund.“

Als ein „wichtiges Instrument mit Signalwirkung“ bezeichnete Körtner die Patientenverfügung. Es zeige sich aber, dass der Informationsbedarf bei der Bevölkerung wie in den Gesundheitsberufen groß sei, weil nur lückenhafte Kenntnisse des Gesetzes vorhanden sind. „Grundsätzlich sehe ich ein Problem in der Frage, wie einerseits der gesetzliche Rahmen so ausgeschöpft werden kann, dass die Autonomie der Patienten gestärkt wird und andererseits die Handlungs- und Rechtssicherheit für Ärzte gewährleistet ist.“ Letztlich gehe es auch um die Frage, wie die Sterbekultur verbessert werden kann. „Wir müssen vermehrt die Frage in den Blick nehmen, wo und wie gestorben wird“, unterstrich der Theologe.

„Die österreichische Gesetzeslage würde kein Leid verursachen. Wir dürften sehr viel leben, aber das wird nicht gemacht aus Unwissenheit“, erklärte die Palliativmedizinerin Christina Grebe vom Hospizverband Oberösterreich. So dürften Ärzte etwa medizinische Maßnahmen unterlassen, wenn sich der Patient in der letzten Lebensphase befindet und keine Aussicht auf Heilung bestehe. Ebenso dürften Medikamente zur Schmerzstillung verabreicht werden, auch wenn dies das Leben verkürzen würde. Bezüglich des Wunsches nach Selbsttötung betonte Grebe: „Am wichtigsten ist für mich als Ärztin herauszufinden, was hinter dem Wunsch nach Sterbehilfe steckt.“ Aus ihrer Erfahrung ist es die Unsicherheit der Patienten, verbunden mit der Angst vor dem Leid am Lebensende. In Gesprächen versucht Grebe, den Patienten diese Angst zu nehmen und sie darüber aufzuklären, wie ihnen bis zuletzt geholfen werden kann.

Kritik übte Grebe an ihrem Berufsstand. Viele Ärzte würden es als persönliches Versagen sehen, wenn ein Patient stirbt. Kollegen würden oft weiter behandeln, auch wenn das Lebensende des Patienten absehbar sei. „Es ist juristisch immer sicherer und einfacher, zu behandeln. Das ist auch für einen Arzt schneller durchzuführen als eine Therapieänderung. Dazu braucht es nämlich viele Gespräche und auch den Austausch mit den Angehörigen. Rechtlich ist man ebenfalls eher im schwammigen Bereich, wenn man nicht behandelt.“ Dazu komme, dass der Palliativ- und Hospizbereich in Österreich noch nicht ausreichend und flächendeckend ausgebaut sei, auch wenn sich in den vergangenen Jahren in Österreich viel getan habe. „Wir sollten nicht aus den Augen verlieren, dass Sterben bei uns derzeit keinen Platz hat, das passt nicht in unsere Leistungsgesellschaft. Darüber hinaus ist das Thema mit sehr viel Angst behaftet“, sagte Grebe und gab zu bedenken: „Ich glaube nicht, dass Leiden einen Sinn hat. Aber ich sehe, dass im Leiden sehr viel passieren kann bei den Patienten, etwa das Entstehen einer neuen Wertorientierung. Das darf man in dieser Phase nicht übersehen.“

ISSN 2222-2464

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Schlagworte

Diakonie | Körtner | Sterbehilfe

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