09.02.2005

Verfassung: Reformierte Kirche gegen Gottesbezug

Wien (epd Ö) – Gegen den gemeinsamen Textvorschlag der Kirchen für die Präambel einer neuen österreichischen Bundesverfassung hat sich der Landessuperintendent der Evangelischen Kirche H.B. in Österreich, Mag. Wolfram Neumann, ausgesprochen.

Die Kirchen hatten am Freitag, 28. Jänner, beim Konventsplenum einen Entwurf mit folgendem Wortlaut vorgelegt: „Wir, die Bürgerinnen und Bürger Österreichs in den Ländern Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien geben uns in den kulturellen, religiösen und humanistischen Traditionen Österreichs, in Erkenntnis der Grenzen menschlicher Macht und der Freiheit des Gewissens, in Verantwortung vor Gott, vor den Menschen und vor der Schöpfung, in freier Selbstbestimmung und kraft unserer verfassungsgebenden Gewalt als Fundament für die demokratische Regierungsform, für die Rechtsstaatlichkeit und die Bundesstaatlichkeit unserer Republik diese Bundesverfassung: …“

Davon distanziert sich nun der reformierte Landessuperintendent und spricht sich in einer Aussendung klar gegen einen Gottesbezug aus. In eine „wirklich demokratische Verfassung gehört Gott selber nicht hinein“, so der Landessuperintendent, der sich auch bei seiner Amtseinführung im September des Vorjahres deutlich gegen einen Gottesbezug in der Verfassung ausgesprochen hatte. Auf die Position der Reformierten Kirche hat Neumann in einem Schreiben an die Vorsitzende des Ökumenischen Rates der Kirchen in Österreich, Prof. Christine Gleixner, hingewiesen.

ISSN 2222-2464

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