20.12.2006

UN-Konvention zu Rechten von Menschen mit Behinderungen

Rechte für Behinderte völkerrechtlich verankert und individuell einklagbar

Rechte für Behinderte völkerrechtlich verankert und individuell einklagbar

Wien/New York (epd Ö) – Die UN-Konvention zu Rechten von Menschen mit Behinderungen ist am Mittwoch, dem 13. Dezember, im UN-Hauptquartier in New York beschlossen worden. Die Konvention umfasst u.a. zivile und politische Rechte, das Recht auf Bildung, Gesundheit und Arbeit wie auch auf sozialen Schutz. VertreterInnen von Behindertenorganisationen fordern nun eine rasche Umsetzung der Prinzipien, sowohl in Österreich als auch weltweit.

Die neue Konvention sei ein Meilenstein und ein gesellschaftspolitisches Signal, sich dem Thema „Rechte für Behinderte“ noch viel stärker und rascher als bisher anzunehmen, betonte Dr. Klaus Voget, Präsident der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation, bei einem Pressegespräch am Donnerstag, dem 14. Dezember, in Wien. Dass sich 192 Länder in nur vier Jahren auf den Inhalt der Konvention einigen konnten, sei ein ermutigendes Zeichen und müsse auch für die heimischen politischen Verantwortlichen Ansporn sein, notwendige behindertenpolitische Maßnahmen rasch umzusetzen.

Positiv äußerte sich auch Martin Ladstätter von BIZEPS – Zentrum für Selbstbestimmtes Leben. Er hoffe, dass durch die Konvention allmählich der Alltag behinderter Menschen erleichtert werde und sie sich nicht länger als Menschen dritter oder vierter Klasse erleben müssen. Als einen konkreten Punkt, bei dem es in Österreich massive Verbesserungen geben müsse, nannte Ladstätter den Bereich der Bildung. Dort seien Behinderte derzeit noch stark ausgegrenzt und ausgesondert. Ladstätter sprach wörtlich von einer „katastrophalen Situation“ in diesem Bereich.

Weltweit 650 Millionen Menschen mit Behinderung

Ein Zehntel der Weltbevölkerung, rund 650 Millionen Menschen, leben mit Behinderungen, drei Viertel davon in Entwicklungsländern. Allein 45 Millionen Kinder seien in diesen Ländern von Behinderungen betroffen, betonte Rupert Roniger, Geschäftsführer von „Licht für die Welt“. Sei die Situation oftmals schon für „Gesunde“ schwierig, so hätten Behinderte noch viel weniger Zugang zu elementaren Menschenrechten wie jenem auf Gesundheitsversorgung, auf sauberes Wasser oder genügend Nahrung. Die Lage behinderter Menschen in Entwicklungsländern sei katastrophal. Die Statistik zeigt auch, wie gering etwa die Überlebenschancen für behinderte Kinder in armen Regionen sind. So würden etwa zwei Drittel der blinden Kinder in Entwicklungsländern innerhalb von zwei Jahren, nachdem sie ihr Augenlicht verloren haben, sterben. Roniger: „Wir müssen dazu beitragen, dass Barrieren und Diskriminierungen abgebaut werden und diesen Menschen ein selbständiges Leben möglich wird.“ Gerade in den Entwicklungsländern komme es auch darauf an, zivilgesellschaftliche Organisationen zu stärken, damit diese die Rechte der Behinderten einfordern können.

Univ.-Prof. Dr. Manfred Nowak, Direktor des Ludwig-Boltzmann-Instituts für Menschenrechte, betonte, dass mit der neuen Konvention eine Lücke im internationalen Menschenrecht geschlossen wurde. Bevölkerungsgruppen mit besonderen Bedürfnissen bräuchten auch spezielle rechtliche Regelungen. Dies sei nun geschehen. Die Rechte für Behinderte seien nun völkerrechtlich verankert und – was besonders hervorzuheben sei – auch individuell einklagbar. Nowak wies darauf hin, dass die Konvention in jedem Land eine unabhängige Institution vorsieht, die die Umsetzung der Prinzipien fördert und überwacht. Das sollte bei den laufenden Koalitionsverhandlungen in Österreich mitbedacht werden, so der Menschenrechtsexperte. Optimistisch zeigten sich alle Teilnehmer des Pressegesprächs, dass die Konvention sehr bald von Österreich und vielen anderen Staaten ratifiziert werde.

ISSN 2222-2464

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