18.05.2005

Theologischer Ausschuss: Zwischenbericht zum evangelischen Eheverständnis

Miklas: „Positionspapier mit Sprengstoff“

Miklas: „Positionspapier mit Sprengstoff“

Wien, 18. Mai 2005 (epd Ö) – „Mir ist klar, dass unser Positionspapier einiges an Sprengstoff enthält“, eröffnete der Obmann des theologischen Ausschusses seinen Bericht vor der Synode A.B. am Dienstag, 17. Mai. Dementsprechend kontrovers diskutierten dann die Synodalen und Synodalinnen den vorgelegten Zwischenbericht des theologischen Ausschusses „Positionspapier zum Evangelischen Eheverständnis“. Hatte Miklas in den vorgelegten Punkten weit gehende Übereinkunft erzielt, gab Punkt acht Anlass für Diskussionen, ist hier doch davon die Rede, „eine andere Form des Zusammenlebens für Menschen als die nach bürgerlichem Recht definierte Ehe“ unter den Segen Gottes zu stellen. Dies hat sowohl Widerstand als auch Zustimmung hervorgerufen. „Wir sprechen hier nicht von einer Trauung“, so Miklas, „denn eine Trauung führt in einen rechtlich definierten Rahmen.“ Dies sei aber auch schon der einzige Grund dafür, nicht von einer Trauung sprechen zu können, denn „theologisch besteht kein Unterschied zwischen einer kirchlichen Segenshandlung und einer kirchlichen Trauung – lediglich die Folgen sind zu unterscheiden“.

„Ich hätte mir gewünscht, dass deutlicher formuliert worden wäre, dass allein die Gemeinschaft von Mann und Frau unter der Verheißung Gottes steht“, betonte der Synodale Pfarrer Mag. Gerhard Krömer. „Unser Auftrag ist die Heilige Schrift, und daran müssen wir uns orientieren“, so Krömer. „Was nicht unter dem Willen Gottes steht, können wir nicht segnen.“

„Zu uns kommen Menschen, die unsere Hilfe wollen und brauchen, und die von uns den Segen Gottes erbitten“, sagte dagegen der Wiener Superintendent Mag. Hansjörg Lein. Er könne dem vorgelegten Zwischenbericht „sehr gut zustimmen“, gleichwohl bitte er den Ausschuss darum, an dem Thema weiter zu arbeiten, denn hier sei allemal die im Bericht erwähnte „seelsorgerliche Sensibilität“ dringend gefragt.

Mit einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen wurde der Zwischenbericht zur Kenntnis genommen und der Theologische Ausschuss mit der Weiterarbeit am Thema beauftragt.

Teilnahme am Abendmahl bleibt Getauften vorbehalten

„Es ist wohl Praxis der gesamten Christenheit auf Erden, dass das Abendmahl Getauften vorbehalten ist“, sagte Miklas in Bezug auf die Zulassung zum Abendmahl im Kontext des kinderoffenen Abendmahls. Wenn nicht getaufte Menschen zum Abendmahl kämen, dann sollten diese gesegnet werden, ein dreimaliges Kommen werde, wie bei den katholischen Geschwistern, als Taufansuchen interpretiert. Gleichwohl solle am Abendmahlstisch niemand explizit ausgeschlossen werden, „wir werden am Abendmahlstisch nicht zu streiten anfangen“.

ISSN 2222-2464

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