23.04.2003

Theologie und Ökumene weiter als der Vatikan

Weiland: Eucharistie-Enzyklika für Ökumene bedauerlich - Eichmeyer: Größter Rückschritt seit 2. Vatikanischem Konzil

Weiland: Eucharistie-Enzyklika für Ökumene bedauerlich – Eichmeyer: Größter Rückschritt seit 2. Vatikanischem Konzil

St. Pölten/Linz, 23. April 2003 (epd Ö) Scharfe Kritik an der päpstlichen Eucharistie-Enzyklika kommt auch von den beiden Superintendenten Hansjörg Eichmeyer (OÖ) und Paul Weiland (NÖ). „Wenig hilfreich für das Verhältnis der Kirchen, aber auch für viele Katholiken selbst wird die Enzyklika über die Eucharistie von Papst Johannes Paul II. sein“. Mit diesen Worten reagierte der niederösterreichische Superintendent am Gründonnerstag auf das neue Vatikan-Dokument. Dass die Enzyklika gegenüber den bisherigen Lehraussagen der römisch-katholischen Kirche nichts Neues enthalte, „ist gerade das Enttäuschende. Denn die Theologie und der ökumenische Dialog gerade in der Frage des Abendmahls und der Eucharistiefeier sind schon weiter, als es diese Enzyklika nun vermuten lässt.“

Das evangelische Abendmahlsverständnis pauschal als Erinnerungsmahl zu qualifizieren, zeige, dass im Vatikan die theologischen Gespräche zum Herrenmahl zwischen lutherischen und römisch-katholischen Theologen nicht gekannt oder nicht zur Kenntnis genommen werden. Aber auch der Verweis auf die apostolische Sukzession gehe, so Weiland in einer Aussendung, ins Leere, „weil das Stehen in der Tradition der Apostel nicht an äußeren Formen wie der Handauflegung gemessen werden kann, sondern an Inhalten“. Hier sei die evangelische Kirche in vielem den Aposteln näher als die römisch-katholische Kirche. Zudem, so der Superintendent und Obmann des Evangelischen Bundes, entspreche die evangelische Abendmahlsfeier dem von Jesus gefeierten Abendmahl weit mehr als die römisch-katholische Eucharistiefeier.

Trotzdem, führt Weiland weiter aus, könne nach evangelischer Überzeugung auch in der römisch-katholischen Eucharistiefeier das Abendmahl gültig gefeiert werden, weil es letztlich nicht allein auf die kirchlichen Zeremonien ankomme, sondern auf die Gegenwart von Jesus Christus. Weiland: „Wo sie bezeugt wird, dort ist Abendmahlsgemeinschaft möglich, ohne dass vorher eine volle Übereinstimmung im Amts- und Kirchenverständnis erreicht sein muss.“

Gemeinschaft in der Eucharistie setze nicht die Aufgabe der Identität voraus. Eine hinter die theologischen Erkenntnisse zurückgehende Weisung in Fragen der Eucharistie werde weder das römisch-katholische Selbstverständnis stärken noch die seelsorgerlichen Anliegen etwa der gemischt konfessionellen Ehepaare, darunter vor allem auch der römisch-katholischen Christen, aufnehmen, sondern viel mehr zur Verunsicherung und zum Unverständnis beitragen.

Für die evangelische Kirche sei die Enzyklika „wenig bedeutsam, weil evangelische Christen wissen, dass sie in der Abendmahlsfeier die Vergebung der Sünden und die Gemeinschaft mit Jesus Christus konkret und existenziell erfahren. Zu Recht ist deshalb auch kein getaufter Christ von der Feier ausgeschlossen.“

Römisch-katholischen Christen mache die Enzyklika jedoch wieder deutlich, „dass sie als Mitglieder der hierarchisch verfassten Bischofskirche an diese Aussagen gebunden sind, auch wenn sie selbst andere Formen praktizieren und für richtig halten“. Die Enzyklika beweise daher wieder, dass eine „Ökumene unter der Hand“ nicht sinnvoll sei. Weiland: „An einer sauberen theologischen Aufarbeitung der offenen Fragen führt kein Weg vorbei, auch wenn theologische Ergebnisse unterschiedlich rasch rezipiert werden.“

Kirchengesetze können Gegenwart des Auferstandenen nicht verbieten

„Sehr traurig und tief betroffen“ über die Enzyklika zeigte sich am Karfreitag der oberösterreichische Superintendent, Hansjörg Eichmeyer. „Ich betrachte sie in dieser Schärfe, in der Androhung von Sanktionen für katholische Priester und Außerachtlassung aller bisher ökumenischen theologischen Arbeit zum Thema Eucharistie als den größten Rückschritt auf dem hoffnungsvoll beschrittenen Weg seit dem 2. Vatikanischen Konzil“, so Eichmeyer im Karfreitagsgottesdienst in Linz.

Auch wenn bisher schon die Interkommunion nicht offiziell erlaubt war, sei sie „in der Hoffnung, dass es einmal auch amtlich rechtens sein wird“ mancherorts „mit Freude und tiefem Empfinden“ gefeiert worden. Kirchengesetze könnten die Gegenwart des Auferstandenen nicht verbieten, betonte Eichmeyer.

Die ökumenische Gastfreundschaft am Tisch des Herrn sei schon vor Jahren auf der evangelischen Synode beschlossen worden, denn nicht die Kirche, sondern Christus selbst lade an seinen Tisch. Das nun bekräftigte Verbot des gemeinsamen Abendmahls belastete „das Gewissen der katholischen Schwestern und Brüder, besonders jener, die mit einem evangelischen Partner verheiratet sind und sich über den gemeinsamen Gang zum Heiligen Mahl immer gefreut haben.“

ISSN 2222-2464

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