22.03.2021

Theologe Körtner für rasches Ende von Freiheitsbeschränkungen für Geimpfte

Notwendigkeit für Besuchsverbote in Altersheimen „nicht ersichtlich“

„Der Staat hat die Aufgabe, für Sicherheit zu sorgen und Leben zu schützen, nicht aber, den Tod überhaupt aus dem Leben zu verbannen.“ Foto: ccnull/Tim Reckmann/cc by sa 2.0

Notwendigkeit für Besuchsverbote in Altersheimen „nicht ersichtlich“

Wien (epdÖ) – Je mehr Menschen künftig geimpft seien, desto rascher müssten Freiheitsbeschränkungen aufgehoben werden. Dafür hat sich der evangelische Theologe und Ethiker Ulrich Körtner in einem Gastkommentar für die Tageszeitung „Der Standard“ (19. März) ausgesprochen. „Damit zu warten, bis auch der letzte Impfwillige immunisiert ist, lässt sich rechtlich und ethisch nicht rechtfertigen.“ Weshalb insbesondere in Altenheimen, in denen sowohl Bewohnerinnen und Bewohner als auch das Personal größtenteils geimpft seien, weiterhin Besuchsbeschränkungen bestehen, sei „nicht ersichtlich“.

Gleichzeitig weist Körtner auf die derzeit geringe Impfquote von aktuell 3,2 Prozent hin. Hier müssten sich Lockerungen für Geimpfte noch in Grenzen halten. Auch wenn angesichts dieser niedrigen Zahl eine derartige Debatte verfrüht erscheine, gelte es sie zu führen, meint Körtner. Denn der Staat könne Privatpersonen und Unternehmen wie Fluggesellschaften oder Restaurants rechtlich wohl kaum verbieten, von Kunden künftig einen Impfnachweis zu verlangen.

Maskenpflicht und Abstandsregeln würden auch für geimpfte Personen weiterhin gelten: „Verglichen mit der Gefahr, dass andernfalls die Bereitschaft der (noch) nicht Geimpften sinken könnte, weiterhin die geltenden Hygiene- und Abstandsregeln zu befolgen, sind solche geringfügigen Eingriffe in die persönliche Freiheit von Geimpften vertretbar.“

Erleichterungen für Geimpfte als „Privilegien“ zu bezeichnen lehnt Körtner jedoch ab. „Schließlich leben wir in einer freiheitlichen, rechtsstaatlichen Demokratie und nicht in einem Feudalstaat, in dem die Obrigkeit bei entsprechendem Wohlverhalten ihren Untertanen gnadenhalber Privilegien erteilt.“ Es gehe damit nicht um Privilegien, sondern um die Wiederherstellung von Grund- und Freiheitsrechten. Die derzeitigen Grundrechtseinschränkungen seien legitim. Der Bekämpfung der Pandemie dürfe man dennoch nicht alles unterordnen: „Der Staat hat die Aufgabe, für Sicherheit zu sorgen und Leben zu schützen, nicht aber, den Tod überhaupt aus dem Leben zu verbannen.“

Den vollständigen Kommentar von Ulrich Körtner lesen Sie auf: www.derstandard.at

ISSN 2222-2464

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