20.10.2005

Synodenpräsident Krömer: EU-Recht beeinträchtigt Rechte kirchlicher Minderheiten

Europa-Symposion der evangelischen Kirchen analysiert Religionsfreiheit in Europa

Europa-Symposion der evangelischen Kirchen analysiert Religionsfreiheit in Europa

Wien, 20. Oktober 2005 (epd Ö) – Von einer „theologischen Verpflichtung“ sämtlicher Kirchen Europas, sich allgemein für Religionsfreiheit und Minderheitenschutz in Europa einzusetzen, hat der Präsident der Generalsynode der Evangelischen Kirche in Österreich, Rechtsanwalt Dr. Peter Krömer, gesprochen. In einem Vortrag zum Thema „Kirchen für Religionsfreiheit und Minderheitenschutz in Europa“, den er am 19. Oktober beim Symposion „Evangelische Kirchen und Europa“ der Evangelischen Kirche A.B., der Evangelischen Kirche H.B. und der Evangelisch-methodistischen Kirche in Österreich hielt, sagte der Jurist, diese Forderung gehe bereits aus der im Jahr 2001 von der Konferenz Europäischer Kirchen (KEK) sowie vom Rat der Europäischen Bischofskonferenzen unterzeichneten Charta Oecumenica hervor.

„Wichtig ist allerdings auch“, so der Jurist, „die ständige Beobachtung der Gesetzgebung in Richtung Religionsfreiheit und Schutz von Minderheiten. Hier kämpft laufend die Konferenz Europäischer Kirchen für Religionsfreiheit, aber auch für den Schutz von Minderheiten.“

Durch EU-Recht könne zwar nicht unmittelbar in die Religionsfreiheit der Kirchen eingegriffen werden, sehr wohl können allerdings Kirchen als religiöse Minderheiten in ihrer Zusammengehörigkeit vermehrt beeinträchtigt werden.

Gleichbehandlung bringt Probleme

So setzen sich die Kirchen dafür ein, dass in der vor fünf Jahren von der EU erlassenen Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie, die auch in Österreich umgesetzt wurde, ein „eingeschränkter Vorbehalt“ zu Gunsten der Kirchen und Religionsgemeinschaften gemacht wird. Gemäß dieser Richtlinie gelte nämlich, so Krömer: „Ich kann nunmehr Gutes tun, aber nicht mehr allermeist an den Glaubensgenossen.“ In der Vergangenheit habe es in einer evangelischen Minderheitskirche zum guten Ton gehört, „dass kleine Selbstständige und Gewerbetreibende und sonstige Unternehmer, wenn sie im Bereich der Evangelischen Kirche aktiv mitarbeiteten, bei der Auswahl des Personals Evangelischen den Vorzug gaben, um so das Zusammengehörigkeitsgefühl der religiösen Minderheit zu stärken.“ Das sei nun nicht mehr möglich, allerdings auch nicht für die Römisch-katholische Kirche.

Auch seien, so Krömer in seinem Vortrag, aufgrund des 11. September 2001 Rahmenbeschlüsse gefasst worden, „bei denen über Fragen des Schutzes der Religionsfreiheit im Interesse der Terrorbekämpfung hinweggesehen wurde.“ Der Rechtsanwalt sagte: „Wenn geistliche Amtsträger in besonderer Weise ohne besondere Schutzmechanismen nur unter Hinweis auf eventuelle Terrorbekämpfung überwacht und abgehört werden, daher das Beichtgeheimnis nicht mehr gewahrt wird, ist die Religionsfreiheit essentiell gefährdet.“ Für dieses wichtige Grundrecht einer Gesellschaft bemühten sich die einschlägigen Kommissionen und Arbeitsgruppen der Kirchen, „für die Religionsfreiheit sämtlicher Kirchen und Religionsgemeinschaften in Europa zu kämpfen“.

ISSN 2222-2464

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