Synode H.B. für neue Kirchenverfassung unter bestimmten Bedingungen
Wien, 18. Mai 2005 (epd Ö) – Die Synode der Evangelischen Kirche H.B. hat nach einer ausführlichen Vorstellung der neuen Kirchenverfassung durch einen der beiden Redaktoren, Altlandessuperintendent HR Pfr. Mag. Peter Karner, und daran anknüpfenden eingehenden Beratungen durch die Mitglieder der Synode unter bestimmten Auflagen der neuen Fassung ihre Zustimmung gegeben. Die gewünschten Änderungen seien nach Ansicht der reformierten Synode leicht in die Totalredaktion einzuarbeiten.
In einem vom Oberkirchenrat H.B. initiierten Antrag beschloss die Synode mit großer Mehrheit die Änderung der Selbstbezeichnung als evangelisch H.B. in evangelisch-reformiert, wie in der neuen Kirchenverfassung vorgesehen.
Die neue Kirchenverfassung ist ein Schwerpunkt der am Mittwoch, 18. Mai, tagenden Generalsynode. Bei Redaktionsschluss lag noch keine Entscheidung vor.
ISSN 2222-2464