22.12.2009

Studie: Patientenverfügungsgesetz ist gut, wird aber kaum genutzt

Nur vier Prozent der Bevölkerung haben Patientenverfügung errichtet

Nur vier Prozent der Bevölkerung haben Patientenverfügung errichtet

Wien (epd Ö) – Ein positive Bilanz zum seit fünf Jahren gültigen Patientenverfügungsgesetz zieht eine aktuelle Studie des Wiener Universitätsinstituts für Ethik und Recht in der Medizin. Zwar haben derzeit nur rund vier Prozent der Bevölkerung eine Patientenverfügung errichtet, das Gesetz fördere aber wesentlich die Rechtssicherheit sowie die „Kommunikationskultur am Lebensende“, hieß es am Donnerstag, 17. Dezember, bei einer Pressekonferenz in Wien. Die Möglichkeit zur Verfügung stärke das Selbstbestimmungsrecht von Patienten, sagte der Leiter des Universitätsinstituts, der evangelische Theologe Prof. Ulrich Körtner: „Das Gesetz ist aber auch ein wesentlicher Beitrag zur Vertrauensbildung zwischen Ärzten und Patienten in einem modernen und komplexen medizinischen System.“

Laut der vom Gesundheitsministerium in Auftrag gegebenen Studie, die auf einer repräsentativen Umfrage basiert, ist rund ein Drittel der Patientenverfügungen „verbindlich“ – also vor einem Notar oder Rechtsanwalt – errichtet worden. Die Verfügung werde von den Errichtenden vor allem als Kommunikationsinstrument betrachtet, „um Kommunikation mit dem Arzt auch dann zu gestalten, wenn man weiß, dass man selbst nichts mehr dazu beitragen kann“, erklärte die für die Studie verantwortliche Wissenschaftlerin Julia Inthorn. Menschen mit schlechten Erfahrungen im Verhältnis zu Ärzten nutzten die Patientenverfügung auch um vorab „Stoppschilder“ einzuschlagen, so Inthorn. Zufriedenheit mit dem Patientenverfügungsgesetz signalisierte Gesundheitsminister Alois Stöger. „Das Gesetz stärkt die Position von Patienten“, betonte er bei der Pressekonferenz: „Dort, wo das Maß an Vertrauen in die Gesundheitspolitik hoch ist und ein gutes Arzt-Patient-Verhältnis da ist, brauchen wir solche Elemente weniger als dort, wo diese Voraussetzungen nicht gegeben sind.“

Patientenverfügung als „Initialzündung“ für Bewusstseinsbildungsprozess

Der Theologe Körtner hob hervor, dass die Einführung der Patientenverfügung auch als „Initialzündung“ für einen Bewusstseinsbildungsprozess diente. „Viele Menschen setzen sich mit dem Thema gar nicht so auseinander, solange sie gesund sind“, sagte Körtner. Dass sich laut Studie 70 Prozent der unter 30-Jährigen mit dem Thema bis dato gar nicht beschäftigt haben, unterstreicht diesen Befund. Die Studienautoren weisen zudem auf eine anhaltende Verunsicherung unter Ärzten und Pflegepersonal im Umgang mit den Patientenverfügungen hin. Hier seien weitere Fortbildungsmaßnahmen notwendig. Insgesamt habe Österreich aber ein „gutes Modell“ geschaffen, so Körtner mit Blick auf die Debatten um Sterbehilfe und Euthanasie in vielen europäischen Ländern.
Auf Basis von ethischen Überlegungen immer wieder artikulierte Meinungen, wonach sich Ärzte auf Basis ihres medizinischen Ethos über den klaren Willen von Patienten hinwegsetzen könnten, wies Körtner zurück. Die Patientenverfügung sei ein „sehr bewusster Prozess“. Patienten dann trotzdem zu bevormunden gebe nur einer Euthanasiedebatte neue Nahrung, sagte Körtner. „Da fördern wir nur alle, die eine Freigabe der Suizidbeihilfe wollen.“

Laut dem Patientenverfügungsgesetz gilt eine „Patientenverfügung“ als „verbindlich“, wenn sie schriftlich vor einem Rechtsanwalt, einem Notar oder der Patientenanwaltschaft errichtet worden ist und der Patient über die Folgen und die Möglichkeit des Widerrufs belehrt worden ist. „Patientenverfügungen“, die diesen Kriterien nicht entsprechen, gelten als so genannte „beachtliche“ Verfügungen. Diese sind dann zwar nicht „verbindlich“, sollen jedoch als Ausdruck des Patientenwillens von Ärzten dennoch mitbeachtet werden. Die „Patientenverfügung“ darf nur vom Betroffenen selbst abgegeben werden und muss alle fünf Jahre erneuert werden. Mehr zum Thema in einem Beitrag von Ulrich Körtner im Science-Channel des ORF: science.orf.at/stories/1634137/

ISSN 2222-2464

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