22.08.2001

Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften

Bünker: Zusammenleben in gegenseitiger Verantwortung fördern

Bünker: Zusammenleben in gegenseitiger Verantwortung fördern

Wien, 22. August 2001 (epd Ö) „Die intensive Beziehung zwischen zwei Menschen, die das ganze Leben umfasst, braucht Vertrauen, Verlässlichkeit und Dauer.“ Dies sagte der geistliche Oberkirchenrat Dr. Michael Bünker gegenüber dem Wiener Stadtmagazin „City“ in der Ausgabe vom vergangenen Mittwoch. Die evangelischen Kirchen seien an solchen Rechtsformen interessiert, „weil sie wissen, dass derartige Lebenspartnerschaften das Zusammenleben in gegenseitiger Verantwortung und Solidarität fördern und stärken.“ Bünker wies darauf hin, dass „in einer ganzen Reihe von europäischen Ländern solche Rechtsformen zumeist unter dem Titel der registrierten Partnerschaft bereits eingeführt sind, wie etwa in Dänemark, Norwegen, Schweden, den Niederlanden, Island, Frankreich, Ungarn, Deutschland.“ In vielen anderen stehe die Einführung kurz bevor. So geht es dem Oberkirchenrat zunächst „um die Ermöglichung einer dauerhaften und verbindlichen Form des Zusammenlebens von homosexuellen Paaren auch in Österreich.“

Kirchen haben Schuld gegenüber homosexuellen Menschen auf sich geladen

Der Oberkirchenrat betonte, dass „die Evangelischen Kirchen um die Schuld wissen, die die christlichen Kirchen in der Geschichte gegenüber den homosexuellen Menschen auf sich geladen haben. Sie treten dafür ein, dass die Diskriminierung homosexueller Menschen endlich beendet wird.“ Dies betreffe in einem ersten „dringend notwendigen“ Schritt die Änderung des § 209 im Strafgesetzbuch. Dort wird festgelegt, dass für Homosexuelle andere Schutzalterbestimmungen gelten als für Heterosexuelle. Bünker: „Das Schutzalter sollte für Homosexuelle wie für Heterosexuelle einheitlich bei 14 Jahren liegen.“

Segen nicht von sexueller Orientierung abhängig machen

Nach der Klärung dieser beiden Punkte – Ermöglichung des Zusammenlebens und Ende der Diskriminierung – erhebe sich die Frage nach der kirchlichen Segnung für homosexuelle Paare. Sie ist derzeit strittig: „Die einen berufen sich auf die entsprechenden Stellen in der Bibel, in denen eine negative Wertung der Homosexualität zu erkennen ist. Sie sehen die Gefahr der Verwechslung von Lebenspartnerschaft mit Ehe. Die anderen führen ins Feld, dass die biblischen Aussagen, immerhin zwischen 2000 und 4000 Jahre alt, zeit- und kulturbedingt sind und heute nicht wörtlich übernommen werden können.“ So könne ein Segen, den Menschen für ihr Zusammenleben erbitten, nicht von ihrer sexuellen Orientierung abhängig gemacht werden.

In der Evangelischen Kirche A.B. sei derzeit kein Konsens in Sicht. Die Evangelische Kirche H.B. hingegen hat im Jahr 1999 die Segnung homosexueller Paare eingeführt.

ISSN 2222-2464

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