26.01.2005

Schweizer Kirchen unterzeichnen „Charta Oecumenica“

Zehn Glaubensgemeinschaften verpflichten sich zur Zusammenarbeit

Zehn Glaubensgemeinschaften verpflichten sich zur Zusammenarbeit

St. Ursanne (epd Ö) – Vertreter der Schweizer Kirchen haben im Rahmen eines festlichen Gottesdienstes am Sonntag die „Charta Oecumenica“ unterzeichnet. Es ist das erste gemeinsame Dokument der christlichen Kirchen seit dem 19. Jahrhundert. Die Charta unterstreiche die zunehmende Zusammenarbeit unter den Kirchen in Europa, sagte Amedee Grab, Präsident der Schweizerischen Bischofskonferenz (SBV), in der Stiftskirche in St. Ursanne. Das Schweizer Fernsehen DRS übertrug den vom römisch-katholischen Bischof Fritz-René Müller geleiteten Gottesdienst aus dem Jura-Städtchen.

Diese Zusammenarbeit müsse man nicht erfinden, sagte Grab weiter. Sie bestehe. Die Kirchen würden ihre Traditionen, ihre Kräfte und ihre Hoffnungen verbinden. Aus Sicht eines anderen Zelebranten leitet die Charta dazu an, den Dialog aufzunehmen und im Respekt vor den Unterschieden gemeinsam zu handeln.

Die Konferenz Europäischer Kirchen (KEK) und der Rat der römisch-katholischen Bischofskonferenzen in Europa (CCEE) hatten die Charta im Jahre 2001 ausgearbeitet und verabschiedet. Sie verpflichtet die unterzeichnenden Kirchen, in zwölf Punkten zusammenzuarbeiten. Vertreter aller zehn Mitgliedskirchen der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in der Schweiz (AGCK-CH) unterzeichneten die Charta am Schluss der Feier. Der AGCK-CH gehören der Schweizerische Evangelische Kirchenbund (SEK), die Römisch-katholische Kirche und die Christkatholische Kirche der Schweiz an.

Weiter zählen zur Arbeitsgemeinschaft: die Heilsarmee, der Bund Schweizer Baptistengemeinden (BSB), die Evangelisch-methodistische Kirche (EmK), der Bund Evangelisch-Lutherischer Kirchen in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein (BELK), die Anglikanische Kirche in der Schweiz, die Griechisch-orthodoxe Kirche und die Vertretung Serbischer Orthodoxer Kirchengemeinden in der Schweiz.

Die am Sonntag unterzeichnete Charta hat keine lehramtlich-dogmatische oder kirchenrechtlich-gesetzliche Verbindlichkeit. Als langfristiges Ziel hat das Dokument auch die Abendmahlsgemeinschaft im Blick. „Wir laden Menschen aller Konfessionen zum Abendmahl ein“, hatte Thomas Wipf, Ratspräsident des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes (SEK), im Vorfeld des Gottesdienstes gegenüber der Nachrichtenagentur sda gesagt. Darüber habe es in jüngster Zeit Missverständnisse gegeben.

Der SEK empfehle lediglich, „aus ökumenischer Rücksicht“ darauf zu verzichten, dass katholische und protestantische Pfarrer gemeinsam das Abendmahl zelebrieren: „Wir wollen katholische Priester nicht in Schwierigkeiten bringen.“ Denn der Vatikan verbietet die eucharistische Gastfreundschaft.

Aus Sicht der Schweizer Bischöfe drückt die Charta den Wunsch aller Kirchen aus, verstärkt auf die Einheit zuzugehen. Zahlreiche Unterschiede würden jedoch die Abendmahlsgemeinschaft sowie die Interzelebration zwischen den Konfessionen noch verhindern, sagte SBK-Sprecher Mario Galgano.

ISSN 2222-2464

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