04.12.2002

Salzburger Pfarrgemeinden bilden Gemeindeverband

4Fussenegger: Pfarrgemeindegrenzen dürfen Arbeit in der Stadt nicht begrenzen

4Fussenegger: Pfarrgemeindegrenzen dürfen Arbeit in der Stadt nicht begrenzen

Salzburg, 4. Dezember 2002 (epd Ö) „Es ist mehr denn je notwendig, gemeinsam aufzutreten“, dies sagte der stellvertretende Superintendentialkurator, RA Dr. Eckart Fussenegger, gegenüber epd Ö am heutigen Mittwoch. Der stellvertretende Superintendentialkurator kommentierte damit den Gemeindeverband, zu dem sich die Pfarrgemeinden Salzburg-Christuskirche, Salzburg-West und Salzburg-Süd zusammengeschlossen haben.

Fussenegger: „Gerade in der Stadt können die Gemeindegrenzen keine Grenzen für die evangelische Gemeindearbeit sein.“ Der Rechtsanwalt, der die Verbandsordnung entworfen hat, betont, dass mit dem Gemeindeverband die Interessen in der Stadt viel mehr wahrgenommen werden könnten: „Die drei Pfarrgemeinden in Salzburg ziehen jetzt an einem Strang.“ Das sei zwar bisher auch der Fall gewesen, nun aber sei diese Praxis in eine rechtsverbindliche Form gebracht, „und damit wird sie auch für uns verbindlicher.“

Gemeindeübergreifende Aufgaben einheitlich gestalten

Der Oberkirchenrat der Evangelischen Kirche A.B. hat diesen Gemeindeverband der drei Salzburger Pfarrgemeinden mit einem Bescheid vom 11. November genehmigt.

„Gemeindeübergreifende Aufgaben und Sachgebiete einheitlich und zusammengefasst zu gestalten“ nennt die Verbandsordnung als Ziel. So soll der Gemeindeverband „zum Vorteil der Gemeindeglieder tätig sein und durch gemeinsames Handeln die einzelnen Pfarrgemeinden entlasten.“ Die Verbandsordnung, die mit dem Bescheid des Oberkirchenrates wirksam wird, regelt zukünftig unter anderem die Kirchenbeitragsangelegenheiten, diakonische Tätigkeiten und Bildungsangelegenheiten. Zwischen zwei und vier Mitglieder entsenden die beteiligten Pfarrgemeinden in den Verbandsausschuss, hier wird eine „Parität geistlicher und weltlicher Mitglieder angestrebt“. Den Vorsitz des Ausschusses führt eine der Gemeinden für jeweils ein Jahr. Die Kosten für Tätigkeiten im Rahmen des Gemeindeverbandes tragen in der Regel die drei beteiligten Pfarrgemeinden im Verhältnis ihrer Seelenzahlen zueinander.

Als erste Aufgaben des Verbandes sieht Fussenegger, „eine einheitliche Einhebepraxis für den Kirchenbeitrag in der Stadt Salzburg und die Seelsorge in den Krankenhäusern, Altersheimen und Justizvollzugsanstalten gemeindeübergreifend umzusetzen.“

ISSN 2222-2464

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