30.05.2008

Religionsgemeinschaften fordern Gesamtkonzept für Integration

Gemeinsame Stellungnahme der Repräsentanten der katholischen, der evangelischen und der orthodoxen Kirche sowie des Judentums und des Islam in der "Integrationsplattform" - Es braucht umfassende neue Haltung, nicht nur wenige Einzelmaßnahmen - Bundesregierung soll Integrationsbeauftragten einsetzen

Gemeinsame Stellungnahme der Repräsentanten der katholischen, der evangelischen und der orthodoxen Kirche sowie des Judentums und des Islam in der „Integrationsplattform“ – Es braucht umfassende neue Haltung, nicht nur wenige Einzelmaßnahmen – Bundesregierung soll Integrationsbeauftragten einsetzen

Wien (epd Ö) – Ein Gesamtkonzept für die „Herausforderung Integration“ und konkrete Verbesserungen für die betroffenen Menschen fordern die fünf in der „Integrationsplattform“ des Innenministeriums vertretenen Kirchen und Religionsgemeinschaften. In der Integrationspolitik brauche es insgesamt eine neue Haltung und „nicht nur einige wenige Einzelmaßnahmen, wie etwa die Hebung des Stundenausmaßes der Sprachkursverpflichtung“, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme der fünf Repräsentanten der Religionsgemeinschaften, Msgr. Michael Landau (für die katholische Kirche), Bischof Michael Bünker (für die evangelische Kirche), Metropolit Michael Staikos (für die orthodoxe Kirche), Präsident Ariel Muzicant (für die Israelitische Kultusgemeinde) und Präsident Anas Schakfeh (für die Islamische Glaubensgemeinschaft), die am Freitag, 30. Mai, veröffentlicht worden ist. Die Integrationspolitik stelle eine Querschnittsaufgabe dar, bei der auch die konkreten Erfahrungen der Menschen berücksichtigt werden müssen.

„Die ‚Integrationsplattform‘ wird nur dann erfolgreich sein“, so die Religionsvertreter, „wenn sie am Ende zu einem Gesamtkonzept und zu konkreten, rechtlichen Veränderungen führt, d.h. zu Verbesserungen für die betroffenen Menschen.“ Dabei gehe es vor allem um Maßnahmen in den Bereichen Bildung, Arbeitsmarktzugang, soziale Absicherung, Fremdenrecht, Wohnen und politische Partizipation. Grundlegend dafür sei eine zwischen Bund, Ländern und Gemeinden abgestimmte Politik mit eindeutig zuordenbarer Kompetenz- und Finanzierungsverteilung.

Zur Koordinierung dieser neuen Integrationspolitik fordern die Kirchen und Religionsgemeinschaften die Einsetzung eines „Integrationsbeauftragten der Bundesregierung“. Integration sei eine gemeinsame Aufgabe, zu deren Gestaltung sich die gesamte Bundesregierung, alle Ministerien sowie die Länder und Gemeinden voll einbringen müssten. Die Religionsvertreter weisen daraufhin, dass Integration soziale Investition bedeutet: „Integration kostet Geld und ist konkrete, intensive Arbeit vor Ort. Allerdings ist sie unabdingbar für ein soziales Miteinander in unserer Gesellschaft“.

Verpflichtendes Kindergartenjahr

In der gemeinsamen Erklärung formulieren die Religionsvertreter auch konkrete Anliegen für die Bereiche Bildung, Staatsbürgerschaft und Niederlassungsrecht.

Da das österreichische Bildungssystem Begabungen von Kindern mit Migrationshintergrund nur in unzureichendem Maß fördere, brauche es die Verpflichtung zum Besuch zumindest des letzten Kindergartenjahres für alle Kinder, wobei dieses Jahr kostenlos sein soll. Auch mit weiteren Maßnahmen wie dem verstärkten Engagement zur muttersprachlichen Förderung der Kinder, interkultureller Bildung für Kindergartenpädagogen und Lehrer sowie der gezielten Anwerbung von Pädagogen mit Migrationshintergrund soll die geringe soziale Mobilität im österreichischen Bildungswesen erhöht werden.

Erleichterungen im Staatsbürgerschaftsrecht

Für in Österreich geborene bzw. im Land aufgewachsene Menschen fordern die Kirchen und Religionsgemeinschaften eine „wesentliche Erleichterung“ beim Erwerb der Staatsbürgerschaft. „Gleiche Rechte bei gleichen Pflichten sind ein Instrument der Integration“, heißt es dazu in der Erklärung wörtlich: „Einbürgerung beseitigt rechtliche Hindernisse für sicheren Aufenthalt und berufliche Mobilität. Sie gibt Migranten Teilhaberechte an der österreichischen Gesellschaft, die sie auf keine andere Weise haben.“ Notwendig seien daher außerdem eine frühere Einräumung eines Rechtsanspruches auf Verleihung der Staatsbürgerschaft, eine Senkung der Verleihungsgebühren und die Eröffnung von Möglichkeiten auch für sozial Benachteiligte, österreichische Staatsbürger zu werden.

Reform des Fremdenrechts

Schließlich sprechen sich die Religionsvertreter auch für eine Reform des Fremdenrechts aus. „Die mangelnde Abstimmung des gesamten Systems zeigt sich beispielsweise darin, dass jemand, der nicht ausgewiesen werden darf, deshalb noch lange nicht automatisch eine Aufenthaltsberechtigung erhält“, wird betont. Nötig seien deshalb eine Stärkung der Aufenthaltssicherheit, Verbesserungen für binationale Paare und Reformen im Bereich des Bleiberechts.

ISSN 2222-2464

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