07.08.2003

Rechtsanspruch fehlt erneut

amnesty international: Fundamentale Lücke in der Grundversorgungsvereinbarung

amnesty international: Fundamentale Lücke in der Grundversorgungsvereinbarung

Rechtsanspruch fehlt erneut

Wien, 7. August 2003 (epd Ö) Mit dem heutigen Tag endet die Begutachtungsfrist zur sogenannten „Grundversorgungsvereinbarung“, mit der die Kostenteilung für die Unterbringung von Asylwerbern zwischen Bund und Ländern geregelt werden soll. amnesty international (ai) fordert, dass gleichzeitig der längst überfällige Rechtsanspruch auf Bundesbetreuung eingeführt und auf eine klare kompetenzrechtliche Regelung gestützt wird. Seit Jahren liegt die Existenzsicherung für Asylwerber während des Verfahrens im Argen, nur etwa ein Drittel aller mittellosen Schutzsuchenden werden in die Bundesbetreuung aufgenommen, der Rest wird der Obdachlosigkeit preisgegeben. Wird jemandem die Aufnahme in Bundesbetreuung verweigert, so gibt es kein Rechtsmittel ? nicht einmal eine Begründung. „Selbst bei geringen Geldstrafen wie beim Falschparken kann ich mich dagegen zur Wehr setzen, Einspruch erheben und damit erreichen, dass diese Entscheidung überprüft wird. Bei Asylwerbern geht es ums Überleben und da gibt es keine Möglichkeit für den Einzelnen gegen rechtswidrige Entscheidungen vorzugehen,“ zeigt sich Heinz Patzelt, Generalsekretär von ai-Österreich, empört.

ai protestiert seit Jahren gegen diesen menschenrechtswidrigen und menschenverachtenden Zustand und fordert einen Rechtsanspruch auf Bundesbetreuung. Leider zielt die neuzuschaffende Grundversorgung nur auf die Kostenaufteilung zwischen Bund und Ländern ab, vom menschenrechtlichen Standpunkt her eine irrelevante Frage. Ein Rechtsanspruch soll in dieser Vereinbarung weiterhin explizit ausgeschlossen werden.

ISSN 2222-2464

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