14.11.2007

Rechte von Angehörigen gesetzlich regeln

Gefängnisseelsorger Geist fordert Perspektivenwechsel in Strafvollzugsgesetz und Strafvollzugspraxis - Studientag befasste sich mit der Rechtslage für Angehörige von Gefangenen

Gefängnisseelsorger Geist fordert Perspektivenwechsel in Strafvollzugsgesetz und Strafvollzugspraxis – Studientag befasste sich mit der Rechtslage für Angehörige von Gefangenen

Wien (epd Ö) – Einen Perspektivenwechsel im Strafvollzugsgesetz und in der Praxis des Strafvollzugs fordert der Wiener evangelische Gefängnisseelsorger Dr. Matthias Geist. „Angehörige von Gefangenen sind praktisch rechtlos“, sagte Geist am Rande eines Studientages, zu dem er gemeinsam mit der Evangelischen Akademie Wien am 6. November in das neue Albert Schweitzer Haus geladen hatte. Im Mittelpunkt stand die Situation von Angehörigen Strafgefangener. Ergebnis des Tages ist ein Forderungskatalog, mit dem Geist zur „zivilgesellschaftlichen Diskussion um die gegenwärtige Strafrechtspflege“ beitragen möchte.

 

Darin wird gefordert, den Begriff der Angehörigen im Sinne des Strafvollzugsgesetzes um nahestehende Personen zu erweitern. Die subjektiven Rechte von Angehörigen seien „dringend zu formulieren und gesetzlich zu regeln“. Erweitert werden sollen auch Rechtsansprüche auf angemessene Kontaktmöglichkeiten von Gefangenen und ihren Angehörigen, insbesondere bessere Besuchsbedingungen in den Justizanstalten, was die Dauer, Frequenz und Zeiten betrifft. Gefordert werden auch günstigere und flexiblere Telefonmöglichkeiten. Nach den Vorstellungen der Gefängnisseelsorge sind Langzeitbesuche mit Angehörigen „häufiger und überall in Österreich zu gewähren, da sie den Angehörigen die Möglichkeit bieten, klärende Gespräche in Ruhe zu führen“. Angehörigen von Gefangenen gebühre vom Tag der Inhaftierung an umfassende Rechtsberatung, materielle und psychosoziale Unterstützung sowie „Schutz vor medialer Berichterstattung, die stigmatisiert und ausgrenzt“, heißt es in dem Forderungskatalog.

 

Am Studientag stellte Rechtsanwaltsanwärter Dr. Lukas Kollmann neben einem empirischen Befund über die Situation der Angehörigen auch die aktuelle Rechtslage des Strafvollzugsgesetzes vor. Es sei in den strafrechtlichen Bestimmungen ein Umdenken zu fordern, das auch den Eltern, PartnerInnen und Kindern von Gefangenen subjektive Rechte einräume. Alle auf den Angehörigenkontakt abzielenden Rechte seien ausschließlich subjektiv-öffentliche Rechte der Gefangenen, vom Briefverkehr über den Paketempfang bis zu Besuchen und Telefongesprächen.

 

Im interdisziplinären Austausch über Rechtsfragen und konkrete Projekte der Angehörigenarbeit konnten die ReferentInnen, VollzugspraktikerInnen und Betroffenen zahlreiche Punkte aus dem Gerichts- und Anstaltsalltag benennen, die aus ihrer Sicht massive Eingriffe in Grundrechte bedeuten und gerade von Angehörigen in einer äußerst belastenden Situation oft ohnmächtig hingenommen werden müssten. Betont wurde von allen TeilnehmerInnen demgegenüber: Jeder Angehörigenkontakt sei wichtig zur Reintegration in die Gesellschaft, gerade deswegen seien Angehörige in ihren Rechten und Möglichkeiten zu stärken.

ISSN 2222-2464

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