Projekt Digitale Kirche 2021-2023
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Bitte beachten Sie, dass zum jetztigen Zeitpunkt keine Anträge mehr möglich sind!
Innovationsfonds
Der Innovationsfonds Digitale Kirche fördert Projekte im Raum der evangelischen Kirche im Zeitraum von 2021 bis 2023 und wurde von der Evangelischen Kirche A. und H.B. in Österreich eingerichtet. Ab sofort sind keine Anträge mehr möglich, da das Geld für Projekte reserviert ist. Die Projekte, denen eine Förderung zugesprochen wurde, laufen jetzt.
Die vier Leitbegriffe der Förderung sind:
Es geht um Projekte…
- bei denen sich Menschen vernetzen, weil sie sich über den Glauben und die (Digitale) Kirche austauschen möchten.
- die evangelisches Leben in Österreich online sichtbar und zugänglich machen – für Menschen in der Kirche oder für Menschen, die bisher wenig mit der Kirche zu tun gehabt haben.
- bei denen die Antragsteller*innen selber auch Neues ausprobieren und ihre digitalen Kompetenzen ausbauen wollen.
- bei denen die Antragsteller*innen die eigenen digitale Angebote überdenken und qualitativ verbessern wollen.
Förderung
Die Antragsteller*innen müssen Mitglied einer evangelischen Kirche sein (A.B., H.B., ev.-methodistisch). Nicht-evangelische Kooperierende können mitwirken, aber nicht federführend.
Alle volljährigen evangelische Einzelpersonen können Anträge stellen – Hauptamtliche, Ehrenamtliche, Mitarbeitende, Privatpersonen. Bei Projekten, an denen mehrere Personen gemeinsam beteiligt sind, muss im Antrag klar erkennbar sein, wer die Projektverantwortung hat und wer als Ansprechpartner*in bereitsteht.
Gefördert werden Projekte aus allen Bereichen der Digitalen Kirche. Bei den geförderten Projekten steht der Austausch im und über den (evangelischen) Glauben im Vordergrund, sowie die Gemeinschaft im Glauben. Die vier Leitbegriffe für die Förderung sind: Vernetzung, Sichtbarmachung, Kompetenzaufbau und Qualitätsberatung.
Technische Ausrüstung oder Software-Lizenzen können gefördert werden, wenn klar gezeigt wird, für welche inhaltlichen Ziele im Sinn der vier Leitbegriffe sie gebraucht werden.
Honorare für projektbezogene freiberufliche oder künstlerische Leistungen können gefördert werden. Personalkosten für Festangestellte der beantragenden Institution können nicht gefördert werden (auch nicht anteilig).
Die beantragende Person oder Institution muss kein eigenes Geld in das Projekt einbringen (kein Eigenmittelanteil).
Es kann ein Projekt pro Person/Gemeinde/Einrichtung beantragt werden. Bei Privatpersonen zählt die Gemeinde oder Einrichtung, der sie sich zuordnen. Bei regionalen oder landesweiten evangelischen Institutionen kann ein Projekt pro lokalem Standort gefördert werden. (Das soll dafür sorgen, dass eine Vielfalt von Personen und Einrichtungen in den Genuss der Förderung kommen kann.)
Der Projektzeitraum umfasst: Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung des Projekts.
Es kann nur Geld für Rechnungen finanziert werden, die innerhalb des Projektzeitraums ausgestellt wurden. Die Projektverantwortlichen setzen den Projektzeitraum selbst fest.
Spätestens 6 Wochen nach dem Ende des Projektzeitraums müssen die Abrechnung und der Bericht zum abgeschlossenen Projekt eingereicht werden.
Schon abgeschlossene Projekte können nicht nachträglich gefördert werden.
In der Regel werden nur Projekte gefördert, deren Durchführung in der Zukunft liegt, genauer nach Antragsfrist.
Projekte, die schon laufen, werden im Einzelfall geprüft. Bitte nehmen Sie frühzeitig Kontakt auf zu qvtvgnyrxvepur@rinat.ng.
Das Antragsformular finden Sie untenstehend auf der Seite.
Außerdem brauchte man folgende Unterlagen (pdf-Dateien):
- Stellungnahme (pdf-Datei) zum Projekt aus einer Gemeinde, einem evangelischen Werk, einer Superintendentur oder einer anderen evangelischen Einrichtung
Mehr dazu beantworten wir unter Was ist die Stellungnahme zum Projekt? - Kosten-Kalkulation (pdf-Datei)
- falls Sie auch technische Ausrüstung anschaffen wollen: Bestätigung der evangelischen Einrichtung (pdf-Datei), in deren Besitz die Technik oder Lizenzen übergehen
Das ist eine Art Empfehlungsschreiben. Es geht darum, dass jemand kurz Stellung bezieht zu Ihrer Idee und Ihren Antrag unterstützt, der oder die nicht direkt im Projekt beteiligt ist.
Die Stellungnahme kann von einer evangelischen Einzelperson, von einer Gemeinde, von einem evangelischen Werk, einer Superintendentur oder einer anderen evangelischen Einrichtung stammen. Es kann sich um den Beschluss eines Gremiums handeln (z.B. Beschluss eines Presbyteriums). Aber auch evangelische Einzelpersonen können Stellung nehmen – Hauptamtliche, Ehrenamtliche, Mitarbeitende, Privatpersonen. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe Digitale Kirche stehen für Stellungnahmen nicht zur Verfügung.
Bitte laden Sie die Stellungnahme als pdf-Dokument als Teil Ihrer Unterlagen im Antragsformular hoch.
Die Antragsfristen sind:
- Freitag, 30. April 2021
- Montag, 30. August 2021
- Dienstag, 30. November 2021
- Montag, 28. Feber 2022
- Dienstag, 31. Mai 2022
Etwa sechs Wochen nach der jeweiligen Antragsfrist werden Sie über die Entscheidung verständigt.
Die Arbeitsgruppe „Digitale Kirche“ entschied über die Förderung. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe Digitale Kirche sind in alphabetischer Reihenfolge:
- Pfr.in Dr.in Eva Harasta – ehemalige Theologische Referentin des Bischofs, Vorsitzende der Arbeitsgruppe (bis 31.12.2023)
- OKRin Gerhild Herrgesell, MA – Oberkirchenrätin (A.B.) für Kirchenentwicklung
- Joachim Hoffleit – Referent für Öffentlichkeitsarbeit, Evangelische Jugend Österreich
- Elisabeth Jungreithmayr, MBA – Assistentin des Superintendenten der Diözese Oberösterreich und aktiv in der Online-Arbeit der Diözese
- Ing. Franz Radner – Kurator Stv. der Evangelisch-Reformierten Pfarrgemeinde H.B. Wien-Süd
- Superintendent Mag. Wolfgang Rehner – Superintendent der Diözese Steiermark
- Franziska Riccabona, MMus – Diözesankantorin der Diözese Oberösterreich
- Pfr.in Julia Schnizlein-Riedler, MA – Social-Media-Beauftragte der Ev. Kirche A.B. und Pfarrerin der Luth. Stadtkirche Wien
Allgemeine Anfragen richten Sie bitte an qvtvgnyrxvepur@rinat.ng. Sie können auch die Mitglieder der Arbeitsgruppe direkt kontaktieren. Aber: Die Mitglieder der AG stehen nicht für Stellungnahmen zu Projekten zur Verfügung (als Teil des Antrags, siehe oben).
Wir brauchen die folgenden Unterlagen von Ihnen:
- Bericht zum Projekt (1-2 Seiten): Was wurde durchgeführt? Wer wurde erreicht? Wie beurteilen Sie das Projekt im Rückblick?
- Abrechnung: eine Übersicht über alle Kosten und etwaigen Einnahmen. Es können nur Kosten erstattet werden, deren Rechnungen im Projektzeitraum ausgestellt wurden.
- Rechnungsbelege im Original.
- Bestätigung der evangelischen Einrichtung, in deren Besitz die angeschafften Geräte / Lizenzen übergegangen sind, wann welche Geräte/Lizenzen an sie übergeben wurden.
- Kontonummer, auf die das Fördergeld überwiesen werden soll.
- eventuell: 2 – 3 Bilder zum Projekt, zu denen Sie die Bildrechte haben und die Sie für die Veröffentlichung auf der Homepage des Digitalen Fonds bereitstellen.
Bitte schicken Sie alles an die Arbeitsgruppe Digitale Kirche. Rückfragen richten Sie bitte an qvtvgnyrxvepur@rinat.ng.
Alle geförderten Projekte werden auf dieser Seite präsentiert.
Das Geld wird im Regelfall ausbezahlt, wenn die Abrechnung vorgelegt wird. Das heißt, das Geld muss erst einmal ausgelegt werden und man bekommt es dann im Nachhinein erstattet.
Oft wird es der Fall sein, dass eine evangelische Einrichtung das Geld auslegt. Wenn Sie als evangelische Einzelperson eine Projektidee haben, ist es ratsam, bereits vor Antragsstellung verbindliche Rücksprache mit der Einrichtung zu halten, die für Sie das Geld auslegen soll. Sie sichern sich selbst ab, wenn Sie Ihr Projekt z.B. dem Presbyterium Ihrer Gemeinde vorlegen und von dort das offizielle „Ok“ bekommen, dass die Gemeinde das Geld vorstrecken wird.
Nur in besonders begründeten Ausnahmefällen kann Fördergeld im Voraus überwiesen werden. Das wird dann im Einzelfall geprüft.
Es können nur Kosten erstattet werden, deren Rechnungen im Projektzeitraum ausgestellt wurden.
Fragen dazu richten Sie bitte an qvtvgnyrxvepur@rinat.ng.
Spätestens sechs Wochen nach dem Ende Ihrer Projektlaufzeit müssen die Abrechnung und der Bericht vorliegen.
Ja. Alle Rückfragen richten Sie bitte an qvtvgnyrxvepur@rinat.ng. Wenn Sie die Originalbelege nicht einreichen können, weil sie in einer anderen Einrichtung benötigt werden, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Ja. Bei einem Antrag durch ein Mitglied der Arbeitsgruppe wird eine externe Begutachtung zum Projekt angefordert und in die Beschlussfassung einbezogen. Das beantragende Mitglied darf an der Beratung zur Beschlussfassung nicht teilnehmen.
Mitglieder der Arbeitsgruppe können nur maximal einen Projektantrag pro Person stellen, da angestrebt wird, eine größtmögliche Vielfalt an Projekten zu fördern.
Die Arbeitsgruppe Digitale Kirche… (bis 31.12. 2023)
- entscheidet über Förderungen aus dem Innovationsfonds Digitale Kirche der Evangelischen Kirche A. und H.B. in Österreich
- ist gegenüber dem Oberkirchenrat A.B. rechenschaftspflichtig
- will zur Vernetzung in der (evangelischen) Digitalen Kirche in Österreich beitragen
- will diejenigen, die erste Schritte in den Digitalen Raum gehen wollen, unterstützen
- will diejenigen, die viel Kompetenzen im Digitalen Raum haben, weiter sichtbar machen und fördern
- ist auch neugierig auf Ihre und Eure Anregungen an die Gesamtkirche in Sachen Digitale Kirche!
Die Mitglieder






