Gleichstellung in der Evangelischen Kirche in Österreich

Die Evangelische Kirche in Österreich sieht sich dem Grundsatz der Gleichstellung und Gleichbehandlung aller Personen verpflichtet, welche die Gemeinschaft der Evangelischen Kirche bilden, insbesondere den Menschen, welche

  • aufgrund ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Orientierung,
  • aufgrund ihrer Behinderung,
  • aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit

einer Diskriminierung ausgesetzt sind. Im Oktober 2003 hat die Generalsynode eine Gleichstellungsordnung beschlossen, im Dezember 2018 wurde sie novelliert. Mit dieser Ordnung setzt sich die Evangelische Kirche zum Ziel, in der Evangelischen Kirche in Österreich Gleichbehandlungs- und Gleichstellungsdefizite aufzuzeigen und zu beseitigen sowie aufgetretene Diskriminierungen einer satzungsgemäßen Behandlung zuzuführen.

Gleichstellungseinrichtungen

Gleichstellungsbeauftragte:

Dr.in Edda Böhm-Ingram

Zu den Aufgaben der bzw. des Gleichstellungsbeauftragten zählen insbesondere:

  • Juristische Beratungs- und Vermittlungstätigkeit im Zusammenhang mit Gleichbehandlungs- und Gleichstellungsanfragen
  • Beratung und Information über die staatlichen Bestimmungen im Bereich der Gleichbehandlung
  • Beratung im Zusammenhang mit einer geltend gemachter Diskriminierung
  • Beratung und Einleitung entsprechender innerkirchlich festgelegter Schritte in Fällen geltend gemachter sexueller Belästigung oder von Mobbing

Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu erreichen unter:
Adresse: p.A. Synodenbüro
Severin-Schreiber-Gasse 3, 1180 Wien

Mobil: 0699/188 77 062
E-Mail: rqqn.obruz-vatenz@rinat.ng


Gleichstellungskommission:

Vorsitz der Gleichstellungskommission:

Pfarrerin Mag.a Birgit Meindl-Dröthandl

Pfarrerin Mag.a Birgit Meindl-Dröthandl, Vorsitzende der Gleichstellungskommission. Foto: Privat

Als Pfarrerin unserer Kirche schlägt mein Herz für alle Fragen der Gerechtigkeit und Solidarität.

Kirche ist für mich der Ort, wo sich die Zugewandtheit Gottes zu allen Menschen ohne Ansehen der Person immer neu konkretisiert. Wo das nicht gelingt, gilt es dafür einzutreten.

In diesem Bezugsrahmen sehe ich mein Engagement in der Gleichstellungskommission.

Als Kommission können wir ungenügende Gleichstellung auf verschiedenen Ebenen benennen, Chancengleichheit einfordern und uns aktiv für die Umsetzung von wirksamen Maßnahmen stark machen.

Pfarrerin Mag.a Birgit Meindl-Dröthandl, Wien


Weitere Mitglieder der Gleichstellungskommission:

Pfarrer Dr. Peter GABRIEL

Pfarrer Dr. Peter Gabriel

Als schwuler Pfarrer, der seit 31 Jahren mit einem Mann zusammenlebt, ist es mir ein großes Anliegen, dass alle Menschen in unserer Kirche gleich behandelt werden und dieselbe Rechte haben – denn alle sind Gottes geliebte Kinder, von ihm wunderbar geschaffen.

Das gilt für Männer und Frauen, für alle Menschen in der Vielfalt ihrer geschlechtlichen Identitäten und sexuellen Orientierungen.

Als Mitglied der Gleichstellungskommission sehe ich es als meine Aufgabe, gegen Diskriminierungen und Gewalterfahrungen vorzugehen bzw. diese zu verhindern sowie für einen gerechten und wertschätzenden Umgang auf allen Ebenen unserer Kirche mich einzusetzen.

Pfarrer Dr. Peter Gabriel, Hallein

Mag.a Waltraut KOVACIC

Mag.a Waltraut Kovacic

Mag.a Waltraut Kovacic ist Anglistin, Germanistin, dipl. Erwachsenenbildnerin, Supervisorin und war zuletzt vor der Pensionierung Direktorin der Evang. Akademie Wien.
Pfarrerin Mag.a Katharina PAYK

Pfarrerin Mag.a Katharina Payk

Gleichstellung und Gleichbehandlung sind Grundpfeiler einer demokratischen und lebendigen Gesellschaft – und somit auch und vor allem der Kirche. Diesen Satz zu unterschreiben reicht nicht, man muss ihn tun. Ich bin dankbar und stolz, wenn ich zurückschaue, was meine Vorkämpfer_innen alles erreicht haben in der Gleichberechtigung auf verschiedenen Ebenen. Und ich bin wütend und beschämt, wenn ich sehe, wie genau das immer wieder und immer noch mit Füßen getreten wird. Auch manchmal in unserer Kirche. Den Finger in diese Wunde zu legen und gleichzeitig den Heilungsprozess dieser Wunde zu fördern, das ist Aufgabe der Gleichstellungskommission – und dafür gebe ich meine Zeit und Kraft, weil ich mir wünsche, dass es meine Kirche besser macht als so viele andere und niemand darin Benachteiligung erleben muss.


Aufgaben der Gleichstellungskommission:

Zu den Aufgaben der Gleichstellungskommission zählen insbesondere folgende Tätigkeiten:

  • Die Beratung und der Informationsaustausch in Gleichbehandlungs- und Gleichstellungsfragen sowie in Fragen von Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten diesen Bereich betreffend
  • Beratung und Behandlung der von der bzw. dem Gleichstellungsbeauftragten an die Gleichstellungskommission herangetragenen Problemfälle entsprechend ihrer Zuständigkeit
  • Erstellung, allenfalls Veröffentlichung von Berichten, Stellungnahmen und Grundsatzpapieren zu Gleichbehandlungs- und Gleichstellungsthemen
  • Beantwortung von Gleichbehandlungs-, Gleichstellungs- und Diskriminierungsfragen
  • Beratung zur Diversität als Ressource
  • Beratung zu gezieltem Einsatz von Menschen entsprechend ihrer unterschiedlichen Fähigkeiten für die vielfältigen Aufgaben der Evangelischen Kirchen
  • Durchführung von Untersuchungen zum Thema Diskriminierung innerhalb der Evangelischen Kirche sowie gegebenenfalls Einleitung und Durchführung von entsprechenden Verfahren
  • Öffentlichkeitsarbeit
Mitglieder der Gleichstellungskommission im aktuellen Blog
Edda Böhm-Ingram:

Segensreiche Vielfalt bei Wahlen …
… und was ich dazu beitragen kann

Die Gemeindevertretungswahlen liegen hinter uns, die neuen Mitglieder der Gemeindevertretungen und der Presbyterien nehmen ab 1.1.2024 ihre Arbeit auf.

Die Wahlen der weiteren Funktionsträger unserer Evangelischen Kirche A.B. stehen noch an und werden ab Jänner 2024 durchgeführt. Die bevorstehenden Wahlen eröffnen erneut die Möglichkeit, Menschen zu wählen, die unsere Evangelische Kirche weiterentwickeln wollen, indem sie auf die Herausforderungen und gesellschaftlichen Entwicklungen unserer Zeit mit entsprechenden Ideen reagieren. Eine dieser gesellschaftlichen Herausforderungen ist es, Maßnahmen zu setzen, durch die Geschlechtergerechtigkeit nicht nur angestrebt sondern auch tatsächlich umgesetzt wird.

Das von der Synode im Jahr 2021 eingesetzte Projektteam „Geschlechtergerechte Leitungskultur und Leitungskompetenz“ hat bei der Generalsynode am 01.07.2023 in Wien das Ergebnis seiner 2-jährigen Arbeit präsentiert – in der Präambel heißt es unter anderem:

„Leitung wird in der Evangelischen Kirche immer gemeinsam wahrgenommen. Frauen und Männer, geistliche und weltliche Amtsträger:innen bringen ihre Begabungen und Vorstellungen ein und ringen um gute Entscheidungen und Weichenstellungen. Dabei ist es gerade die Vielfalt unterschiedlicher beruflicher und persönlicher Prägung, die sich für die Zusammensetzung der Gremien als segensreich erweist.“

Auch wenn der § 15 ( 3 ) unserer Wahlordnung sich „nur“ auf die Gemeindevertretungswahlen bezieht, für welche er vorschreibt, dass bei der Zusammensetzung von Gremien unter anderem auf die Ausgewogenheit der Geschlechter Rücksicht zu nehmen ist – sollte es uns wohl auch in den anderen Gremien unserer Kirche ein Anliegen sein, die ausgewogene Teilhabe von Frauen UND Männern sicherzustellen. Dies dient nicht nur einem diverseren Zugang zu einzelnen Themenstellungen und der daraus resultierender Entscheidungen – vielmehr macht es auch sichtbar, dass Geschlechtergerechtigkeit in der Evangelischen Kirche A.B. tatsächlich gelebt und umgesetzt wird.

Die Verantwortung, wie sich unsere Kirche sich in den nächsten Jahren in Hinblick auf Gendergerechtigkeit weiterentwickeln wird, liegt bei jeder/jedem Einzelnen – die bevorstehenden Wahlen 2024 sind diesbezüglich richtungsweisend!

Ein gesegnetes Weihnachtsfest verbunden mit den besten Wünschen für das neue Jahr,

20. Dezember 2024, Edda Böhm-Ingram, Gleichstellungsbeauftragte der Evangelischen Kirche in Österreich


Peter Gabriel:

Nach der Wahl ist vor der Wahl

Die Wahlen zur Gemeindevertretung in unseren Pfarrgemeinden sind abgeschlossen. In manchen Gemeinden haben sich leicht Kandidat*innen finden lassen, in anderen war es ausgesprochen schwierig. Gerade dort war es oft nicht einfach, ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen Männern und Frauen, Jüngeren und Älteren herzustellen und darauf zu achten, dass die Verschiedenheit von Menschen, die Vielfalt unserer Gemeinde, sich in der Gemeindevertretung abbildet.

In meiner Halleiner Gemeinde hatten wir 26 Kandidat*innen, 16 Frauen und zehn Männer, der jüngste mit 25 Jahren, die älteste mit 71 Jahren. Sieben haben zum ersten Mal kandidiert, 19 sind schon länger dabei. Wir haben also in diesem Gremium das Glück, in Alter, Geschlecht und Erfahrung gut durchgemischt zu sein.

Doch die Wahl zur Gemeindevertretung war erst der Auftakt im Wahl-Reigen. In den nächsten Wochen und Monaten stehen viele weitere Wahlen an. Wir sind gespannt, wer aus der Gemeindevertretung ins Presbyterium gewählt wird, welche Person darunter dann als Kuratorin oder als Kurator gewählt werden wird. Bei uns jedenfalls ist das noch offen.

Auch weitere Funktionen und Aufgaben sind zu besetzen. Zu wählen sind die Delegierten für die Superintendentialversammlung. Dort wiederum sind im Frühjahr u. a. die Mitglieder des Superintendentialausschusses sowie die Mitglieder der Synode zu wählen. Und dann folgen die Wahlen in der Synode – einerseits die für die verschiedenen Ausschüsse und andererseits die zur Präsidentin oder zum Präsidenten der Synode.

Wahlen ermöglichen die Partizipation in unserer Kirche. Mir ist dabei wichtig, dass Menschen Lust bekommen, sich für Aufgaben, die bereichern oder an denen sie wachsen können, zu begeistern. Die Gemeindeglieder erfahren dabei, dass sie mitentscheiden können, etwas in unserer Kirche zu bewegen. Deshalb haben bei uns Evangelischen nicht nur die Pfarrer*innen und Theolog*innen etwas zu sagen, sondern alle Menschen können mitreden und mitentscheiden!

Ich hoffe, dass wir bei diesen weiteren Wahlen darauf achten, dass die Vielfältigkeit und Diversität unserer Gemeinden und unserer Kirche sich auch in den Gremien auf diözesaner und landeskirchlicher Ebene abbilden.

Daher freue ich mich, wenn vermehrt junge Menschen in diesen Gremien Sitz und Stimme erhalten. Gerade in den bevorstehenden Umstrukturierungen können nicht wir Älteren für oder über die jüngere Generation hinweg festlegen, in welche Richtung Kirche sich verändern soll.

Ich hoffe auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Geschlechtern in den Leitungsgremien unserer Kirche, und ich wünsche mir, dass auch queere Personen, Menschen mit Behinderung, Migrationshintergrund und aus verschieden Frömmigkeitsrichtungen in unseren Gremien vertreten sind.

Dass meine Wünsche und Hoffnungen sich erfüllen, liegt an mir selbst und an uns allen.
Ich jedenfalls möchte mutig sein und bei meinen Wahlvorschlägen die Diversität im Blick haben.
Ich möchte mutig sein und im Gespräch für die Vielfalt unserer Gremien werben.
Ich möchte mutig sein und andere motivieren, es ebenso wie ich zu machen.

4. November 2023, Peter Gabriel, Mitglied der Gleichstellungskommission und Pfarrer in Hallein


Birgit Meindl-Dröthandl:

Zwei Schritte vor, einer zurück …

Maßnahmen zu einer geschlechtergerechteren Leitungskultur wurden von der Synode mehrheitlich begrüßt und im Vorfeld erarbeitet. Bei der Wahl zum Synodenvorsitz Ende Juni fand sich jedoch keine Zweidrittelmehrheit für die aussichtsreichste Kandidatin.

Wieder gab es eine Enttäuschung bei einer wichtigen Wahl in unserer Kirche: Zwei Frauen (Gisela Malekpour, Superintendentialkuratorin in Niederösterreich und zweite Vizepräsidentin der Synode A.B., sowie Christa Grabenhofer, Superintendentialkuratorin im Burgenland) und ein Mann (Helmut Tichy, Kurator der Pfarrgemeinde Wien Innere Stadt) stellten sich der Wahl zum Synodenvorsitz. Obwohl Gisela Malekpour von Anfang an in Führung lag und die Mehrheit der Stimmen auf sich vereinen konnte, erhielt sie die erforderliche Zweidrittelmehrheit nicht.

Seit dem Jahr 1980 gibt es die rechtliche Gleichstellung von geistlichen Amtsträgerinnen und Amtsträgern. Dennoch wurde eine ausgewogene Repräsentanz von Frauen und Männern gerade in den hauptamtlichen Leitungsfunktionen weithin – insbesondere auf der Ebene der Superintendent:innen – nicht realisiert.

Das führt mittlerweile zu einem Glaubwürdigkeitsproblem unserer Kirche. So schreibt die promovierte Theologin und Geschlechterforscherin Clarissa Breu in ihrem extra für diese Synode verfassten, unpublizierten Artikel „Geschlechtergerechtigkeit und Vielfalt stärken die Glaubwürdigkeit des Zeugnisses unserer Kirche“, der den Synodenunterlagen beilag, dazu: „Die öffentliche Sichtbarkeit von Männern und Frauen in kirchlichen Leitungsämtern und die mit ihr einhergehende Vielfalt an autorisierten Glaubenszeugnissen unterstützt die Glaubwürdigkeit des Evangeliums, das Leitungspersonen verkünden. Je unterschiedlicher die Glaubenszeugnisse, desto größer die Gruppe der Menschen, die diese in ihrem Leben als glaubwürdig erfahren.“ Davon ist unsere Kirche jedoch noch weit entfernt. Denn bei Wahlen zeigt sich immer wieder die sogenannte gläserne Decke: eine teils bewusste, teils unbewusste Barriere, durch die es Frauen unmöglich gemacht wird, in höhere Positionen zu gelangen.

Um sich ungerechte Dynamiken in unserer Kirche bewusst zu machen und dagegen zu steuern, wurde durch die Generalsynode eigens eine Projektgruppe unter der Leitung von Oberkirchenrätin Ingrid Bachler eingerichtet. Diese hat Maßnahmen erarbeitet, die zu mehr Vielfalt auf allen Ebenen unserer Kirche führen sollen, darunter etwa ein Gleichstellungsmonitoring.

Angedachte Maßnahmen sind dabei zum Beispiel: Wahlvorschläge bei Wahlen in Gremien sollen so gestaltet werden, dass die Geschlechter (m/f) mindestens 40:60 repräsentiert sind, Menschen diversen Geschlechts werden dabei eigens gezählt und fallen somit nicht in diese Zählung hinein. Bei Nominierungen in ein Leitungsamt (geistlich oder weltlich) sind zumindest eine Frau bzw. ein Mann zu nominieren.

Stellenbeschreibungen sollen durch Funktionsbeschreibungen ergänzt, Nominierungsausschüsse eingerichtet und die Wahlverfahren transparenter mit Potentialanalyse und Hearings vorbereitet werden. Solche längeren Verfahren führen laut Forschungserkenntnissen im Schnitt zu mehr Chancengleichheit unter den Kandidat:innen.

Warum das so ist, hat mit gewissen psychologischen Stereotypen zu tun. Empirische Studien haben gezeigt, dass wir Menschen generell dazu neigen, unter Zeitdruck quasi „aus dem Bauch heraus“ zu wählen. Wir tun das so, dass wir unbewusst alle Leitungspersonen, die wir kennen, vor unser inneres Auge holen und dann eine möglichst ähnliche Person wählen. (vgl. Kahnemann, Daniel (2011): Schnelles Denken, Langsames Denken. Siedler Verlag: München und Habermacher, Andreas; Peters, Theo; Ghadiri, Argang (2014): Das Gehirn, Entscheidungen und Unconscious Bias. In: Vielfalt erkennen – Strategien für einen sensiblen Umgang mit unbewussten Vorurteilen. Charta der Vielfalt e.V.: Berlin)

Wenn also auf einer bestimmten Leitungsebene ein Geschlecht stark überwiegt, kann das auch auf unser Wahlverhalten Einfluss haben – ob wir uns dessen bewusst sind oder nicht.

Daher ist etwa die EKD (Evangelische Kirche Deutschlands) dazu übergegangen, vor Wahlen einen Film zu zeigen, der genau dieses Problem thematisiert.

Für die Wahl zur Synodenvorsitzenden kamen diese Maßnahmen leider zu spät, auch wenn es ein paar gute Ansätze gegeben hat – wie etwa Hearings, bei denen allerdings leider nur etwa ein Drittel der Mitglieder der Synode anwesend sein konnte.

Die burgenländische Theologin Melanie Binder, die an der Evangelisch-theologischen Fakultät der Universität Wien promoviert, kommentiert auf Instagram passend dazu: „Auch wenn diesmal der Mann wenigstens nicht die meisten Stimmen bekommen hat, hat alleine seine Kandidatur gereicht, einer erfahrenen, engagierten und überaus qualifizierten Frau den Weg zu versperren.

Meine Kirche sendet schon wieder das Signal: Egal wie viele Jahrzehnte du investierst, egal wie geeignet du bist, selbst wenn uns dein Lebenslauf alle nötigen Schlüsselqualifikationen entgegenbrüllt, wir wählen dich nicht. Aus irgendeiner Lade holen wir immer irgendeinen Mann. Selbst wenn er zu Kirche und Synode kein nennenswertes Basiswissen mitbringt.“

Mit den Maßnahmen zur Umsetzung von Geschlechtergerechtigkeit in Leitungspositionen sowie zwei qualifizierten Frauen auf der Liste waren wir schon zwei Schritte vorgerückt. Mit dem Ergebnis der Wahl geht es definitiv wieder einen zurück. Schade um die vergebene Chance!

6. Juli 2023, Birgit Meindl-Dröthandl, Vorsitzende der Gleichstellungskommission und Pfarrerin in Wien

Projekte und Maßnahmen

Öffentlichkeitsarbeit

Die Gleichstellungskommission und die Gleichstellungsbeauftragte sensibilisieren Mitarbeitende der Evangelischen Kirche, welche für Öffentlichkeitsarbeit zuständig sind, für gendergerechte Darstellung in Bild, Wort und Ton. Veröffentlichungen werden laufend auf Gendergerechtigkeit überprüft, periodische Vernetzungstreffen mit den für Öffentlichkeitsarbeit Zuständigen vertiefen das Verständnis für gendergerechte Darstellung. Beispiele für bisher umgesetzte Maßnahmen:

  • Vertreter des Presseamts zu Besuch in der Gleichstellungskommission (inklusive epd-Evaluation auf gendergerechte Darstellung in Bild und Wort)
  • Schulungen von Mitarbeitenden in Pfarrgemeinden, welche dort für die Öffentlichkeitsarbeit (Erstellung von Gemeindebrief, Homepage etc.) zuständig sind
  • „Schreibwerkstatt“ – in Zusammenarbeit mit Presseamt/Uschmann – Schulungen zu gendergerechter Sprachnutzung
  • Fachliche Begleitung von Studierenden im Rahmen ihrer Diplomarbeiten mit Themenstellung, welche in den Zuständigkeitsbereich der Gleichstellungskommission fallen

Gendergerechte Formulierungen

Gendergerechte Formulierung von Rechtgrundlagen und internen Publikationen der Evangelischen Kirche A.u.H.B. Österreich – Gesetzestexte werden der Gleichstellungskommission bzw. der Gleichstellungsbeauftragten zum Gegenlesen vor Inkrafttreten übermittelt. Mitarbeitende werden durch entsprechende Schulungen für gendergerechte Formulierungen sensibilisiert und im Anlassfall durch Mitglieder der Gleichstellungskommission auf Nichteinhaltung hingewiesen. Beispiele für konkrete Maßnahmen:

  • Korrekturlesen sämtlicher Rechtgrundlagen vor Inkrafttreten durch die Gleichstellungsbeauftragte
  • „Saat- und epd-Evaluation“ bezüglich gendergerechter Darstellung in Bild und Wort
  • Schulungen der für Öffentlichkeitsarbeit Zuständigen zur Sensibilisierung für gendergerechte Formulierungen
  • „Schreibwerkstatt“ – in Zusammenarbeit mit Presseamt/Uschmann – Schulungen zu gendergerechter Sprachnutzung

Personal – hauptamtliches und ehrenamtliches Personal

Personalentwicklung – speziell für Frauen zur Vorbereitung für leitende Funktionen mit dem Ziel, den Frauenanteil in Führungspositionen deutlich zu heben; Überarbeitung der Ehrenamts-Ordnung; Erarbeitung eines Verhaltenskodex für weltliche Mitarbeitende und Ehrenamtliche (wurde 2011 in Kraft gesetzt). Beispiele für konkrete Maßnahmen:

  • Gleichstellungsbeauftragte als Ansprechperson für Diskriminierungsfälle – Klärung rechtlicher Fragestellungen und optionale Einzelfallbegleitung
  • Spezielle Schulungen für Frauen zur Qualifizierung für Führungspositionen – beispielsweise Rhetorikseminare
  • Schulung „Sitzung und Recht“ für Mitarbeitende, welche in kirchlichen Gremien tätig sind

Religionsunterricht

Untersuchung, ob die einzelnen Lernfelder (LF) „geschlechterneutral“ dargeboten werden können, bzw. Entwicklung neuer LF. Beispiele für konkrete Maßnahmen:

  • Arbeitsunterlagen zum Thema „Gendergerechtigkeit“ mit den dafür zuständigen Stellen erarbeiten
  • Literaturliste zu „Rollenbilder“ erstellen und weiterleiten (sowohl für Religionslehrer*innen als auch für Kinder und Jugendliche)
  • Anbieten entsprechender Schulungen, beispielsweise „Umgang mit Rollenbildern“ bzw. Vernetzung mit den für die Ausbildung verantwortlichen Personen/Institutionen (Analysen der gängigsten (im VS-LP) biblischen Geschichten nach Rollenbildern)
  • Infomaterial „Schreibwerkstatt unter GM-Aspekt“ erarbeiten
  • Gender-Seminar für Religionslehrer*innen

Liturgie und Gottesdienst

Schulung und Sensibilisierung für gendergerechte Sprache im Rahmen der liturgischen Feiern. Beispiele für konkrete Maßnahmen:

  • Sensibilisierungsschulungen für Pfarrer*innen und Lektor*innen zum Umgang mit Rollenbildern und Verwendung gendergerechter Sprache in der Predigt und Liturgie

Weitere Informationen zur Gleichstellung

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