Gemeindeberatung

Pfarrgemeinden wie auch die Gesamtkirche sind eine Form von Organisation. Dabei zeichnet evangelische Pfarrgemeinden in besonderer Weise der demokratisch gewählte Aufbau und das Zusammenspiel von haupt- und ehrenamtlichen MitarbeiterInnen aus. Dies erfordert entsprechende Aufmerksamkeit und mitunter den „Blick von außen“.

Aus diesem Grund wird in der Evangelischen Kirche A.B. seit dem Jahr 2014 Gemeindeberatung als fachliche Hilfestellung analog zur Supervision angeboten. Im Besonderen ist externe fachliche Begleitung sinnvoll bei

  • Zusammenschlüssen von Pfarrgemeinden zu einem Gemeindeverband
  • neu gewählten Presbyterien und Gemeindevertretungen
  • Schwerpunktsetzung in der Pfarrgemeinde (z.B.: diakonische und missionarische Initiativen und Projekte)
  • Konfliktsituationen

Wählen Sie aus der nach Superintendenzen geordneten SupervisorInnenliste für Gemeindeberatung (Excel-Datei).

Die Zustimmung des zuständigen Superintendenten / der zuständigen Superintendentin und des Evangelischen Oberkirchenrats A.B. ist Voraussetzung.

Beratungsverlauf

1. Beginn: Vereinbarung/Werkvertrag: grundlegende Ziele der Beratung werden festgesetzt und im Werkvertrag schriftlich festgehalten

2. Zwischenbilanz: adäquater Kontakt zwischen Auftraggeber und GemeindeberaterInnen muss gesichert sein

3. Abschluss: Reflexion und Evaluation
Es braucht für beide Seiten die Bereitschaft

  • die vorhandenen Bedingungen ernsthaft zu betrachten
  • ein offenes Bearbeiten der gegebenen Situation
  • die Bereitschaft, über das Gewohnte hinaus zu gehen

4. Abrechnung: Erfolgt nach jeder Beratungseinheit – nach Vorlage der entsprechenden Honorarnote – durch die Pfarrgemeinde. Nach Abschluss des Beratungsprozesses wird die Gesamtsumme zu je einem Drittel der betroffenen Superintendenz bzw. der Gesamtkirche in Rechnung gestellt. Honorarsätze (jeweils inkl. MWSt):

  • je Einheit (90 min) € 240,-
  • je ½ Tag € 750,-
  • 1 Tag € 1.500,-
  • Fahrtkosten: Es werden grundsätzlich die Auslagen für die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln 2. Klasse zusätzlich ersetzt. Nur wenn die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel unzumutbar oder unwirtschaftlich ist, wird für die Benützung des eigenen Kraftfahrzeuges das amtliche Kilometergeld ersetzt.

Formulare

Richtlinien

Ihre Ansprechpartner*innen

hohenberger_hPfarrer i.R. Mag. Herwig Hohenberger
Vertreter des Vereines Evangelischer Pfarrer*innen/Supervisor
Radegunderstraße 30i, 8045 Graz
Telefon 0699/173 83 327
E-Mail urejvt.uburaoretre@bhgybbx.pbz

Mag. Ingrid Bachler
Oberkirchenrätin für Ausbildung und Personal
Leiterin der Arbeitsgruppe
Severin-Schreiber-Gasse 3, 1180 Wien
Telefon 0699/188 77 002
E-Mail vatevq.onpuyre@rinat.ng

 

Administration

Dagmar Schuh
Evangelisches Kirchenamt
Severin Schreiber-Gasse 3, 1180 Wien
Telefon +43 59 1517 00-200
Fax +43 59 1517 00-220
E-Mail qntzne.fpuhu@rinat.ng

 

Verrechnung

feddersen_rRenate Feddersen
Evangelisches Kirchenamt
Severin Schreiber-Gasse 3, 1180 Wien
Telefon +43 59 1517 00-518
Fax +43 59 1517 00-440
E-Mail erangr.srqqrefra@rinat.ng

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