28.01.2005

Präambeltext der Kirchen bringt Verantwortung in Verfassung

Oberkirchenrat Bünker: Klar in den Grundsätzen, offen für Pluralismus – Vorschlag der Kirchen nimmt Bezug auf die Verantwortung vor Gott, vor den Menschen und vor der Schöpfung

Oberkirchenrat Bünker: Klar in den Grundsätzen, offen für Pluralismus – Vorschlag der Kirchen nimmt Bezug auf die Verantwortung vor Gott, vor den Menschen und vor der Schöpfung

Wien, 28. Jänner 2005 (epd Ö) Der am Freitag bei der Sitzung des Österreich-Konvents vorgestellte Präambeltext der Kirchen will nicht einfach „Gott in die Verfassung“ bringen, sondern die Verantwortung. Das erklärte der evangelisch-lutherische Oberkirchenrat Hon. Prof. Dr. Michael Bünker gegenüber epd Ö. Damit stellt der Kirchenvorschlag gegenüber den früher diskutierten Formulierungen „einen großen Fortschritt und Qualitätsunterschied“ dar. Er spreche von einer umfassenden Verantwortung, zu der sich die Bürgerinnen und Bürger Österreichs bekennen. Bünker: „Die Instanz nun, vor der diese Verantwortung wahrzunehmen ist, liegt außerhalb der Verfassung.“ Damit werde deutlich ausgesagt, dass der moderne Verfassungsstaat von Voraussetzungen lebt, „die er selbst nicht schaffen kann“ (F.W. Böckenförde). Vor Gott, vor den Menschen, vor der Schöpfung – diese Trias gebe eine Grundvielfalt an, die dem gesellschaftlichen Pluralismus entspreche „ohne jede Vereinnahmung durch eine bestimmte Religion oder Weltanschauung“, so der Oberkirchenrat, der derzeit den im Ausland befindlichen Bischof Herwig Sturm vertritt.

Pluralismus meine aber nicht Gleichgültigkeit, bekräftigt Bünker. Recht verstanden sei Pluralismus nur möglich, „wenn sich jeder und jede der Letztbindung von Religion und Weltanschauung bewusst ist und dazu steht“. Auch dieser Bindung gegenüber sei die Macht des Staates begrenzt, die Freiheit des Gewissens bleibe in jedem Fall gewahrt.

Der von der Vertreterin der Kirchen im Österreich-Konvent, Oberin Prof. Christine Gleixner, vorgestellte Präambeltext hat folgenden Wortlaut:

„Wir, die Bürgerinnen und Bürger Österreichs in den Ländern Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien geben uns in den kulturellen, religiösen und humanistischen Traditionen Österreichs, in Erkenntnis der Grenzen menschlicher Macht und der Freiheit des Gewissens, in Verantwortung vor Gott, vor den Menschen und vor der Schöpfung, in freier Selbstbestimmung und kraft unserer verfassungsgebenden Gewalt als Fundament für die demokratische Regierungsform, für die Rechtsstaatlichkeit und die Bundesstaatlichkeit unserer Republik diese Bundesverfassung: …“.

Der Text wurde in der „Ökumenischen Expertengruppe“ zum Verfassungskonvent erarbeitet und von den Kirchenleitungen bereits gebilligt.

ISSN 2222-2464

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