04.02.2004

Österreich-Konvent: Ausschuss gegen Gottesbezug

Ausschuss "Staatsaufgaben und Staatsziele" lehnt Vorschläge der Kirchen im Hinblick auf Verankerung der Menschenwürde in der Verfassung ab

Ausschuss „Staatsaufgaben und Staatsziele“ lehnt Vorschläge der Kirchen im Hinblick auf Verankerung der Menschenwürde in der Verfassung ab

Wien, 4. Februar 2004 (epd Ö) Gegen einen Gottesbezug oder eine Berufung auf die christlichen Wurzeln des Landes in der neuen Bundesverfassung wendet sich ein erster Bericht des Österreich-Konvents, der am 2. Februar veröffentlicht wurde. Es handelt sich dabei um einen Teilbericht des Ausschusses 1 („Staatsaufgaben und Staatsziele“), der vom Verfassungsrechtler Heinz Mayer erstellt wurde. Wie es in dem Bericht heißt, würde ein Gottes-Bezug oder ein Verweis auf einen Schöpfer „die derzeit rechtlich und faktisch gelebte Trennung von Staat und Kirche aufheben“. Der Ausschuss empfehle daher „einhellig, diese Begriffe nicht in eine verfassungsrechtliche Staatszielbestimmung aufzunehmen“, heißt es wörtlich in dem Papier. Als ein Argument gegen einen Gottesbezug werden auch mögliche „Schwierigkeit des Ausgleiches zwischen den verschiedenen Glaubensbekenntnissen und den nichtkonfessionellen Gruppierungen“ ins Treffen geführt.

„Einzelne Mitglieder“ – so der Bericht – seien allerdings der Auffassung, dass die Würdigung der „traditionellen abendländischen Werte“ Eingang in eine Präambel finden könnte. Ein im Dezember des Vorjahres vorgeschlagener Präambel-Text wird von dem Ausschuss aber „überwiegend abgelehnt“. In diesem Textvorschlag war die Passage „Im Bewusstsein der Verantwortung vor Mensch und Schöpfung, eingedenk des kulturellen, religiösen und humanistischen Erbes Europas …“ enthalten.

Menschenwürde als Begriff zu „offen“

Abgelehnt wird in dem Ausschuss-Bericht auch die von den Kirchen geforderte Verankerung der Menschenwürde in der Verfassung. Die Verankerung eines Staatszieles „Schutz der Menschenwürde“ sei wegen der Offenheit des Begriffes nicht geeignet, regulierend zu wirken. So zeige sich z.B. im Bereich der Biomedizin, dass sich Vertreter diametral entgegengesetzter Positionen auf die Menschenwürde berufen und diese dabei in einem subjektiven Verständnis formulierten. Es zeige sich auch, dass „beinahe jede der heute weltweit praktizierten Methoden der Reproduktionsmedizin in irgendeiner Phase als Verletzung der Menschenwürde qualifiziert“ worden sei.

Nach Ansicht des Ausschusses sollte für ethische Fragen jeweils ein politischer Konsens in Form der Schaffung konkreter Grundrechte gesucht werden. Die Aufnahme eines Staatszieles „Schutz der Menschenwürde“ werde hingegen „einhellig abgelehnt“. Auch dem Ruf nach Verankerung der Sonn- und Feiertagsruhe erteilt der Ausschuss eine Absage: Man anerkenne das sozial- und gesellschaftspolitische Anliegen, sei aber der Auffassung, dass es nicht angebracht wäre dieses Anliegen als Staatsziel in der Verfassung zu verankern, heißt es in dem Bericht.

Zur Frage einer „Verankerung eines regelmäßigen Dialogs mit den Kirchen“ vertreten die Ausschuss-Mitglieder einhellig die Auffassung, dass „ein regelmäßiger Dialog mit den Kirchen, aber auch mit allen anderen Bereichen der Zivilgesellschaft wichtig ist“. Für ihre Anliegen müsse sich die Kirche „Gehör verschaffen“, ein aktives Tun des Staates sei – so der Bericht – „nicht erforderlich“, solange die Entfaltungsmöglichkeiten der Kirchen gewährleistet sind.

ISSN 2222-2464

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