07.04.2004

Ö-Konvent: Kirchen formulieren soziale Grundrechte

Verfassungsgerichtshof soll soziale Grundrechte überprüfen können

Verfassungsgerichtshof soll soziale Grundrechte überprüfen können

Wien, 7. April 2004 (epd Ö) Der Verfassungsgerichtshof soll künftig über die Einhaltung der sozialen Grundrechte in Österreich wachen. Das geht aus einem Vorschlag der Expertengruppe des Ökumenischen Rates der Kirchen (ÖRKÖ) für einen Grundrechtekatalog im Rahmen der neuen österreichischen Bundesverfassung hervor. In dem Kirchen-Vorschlag zur Formulierung der sozialen Grundrechte wird daran erinnert, dass diese Rechte für den Einzelnen im heutigen Rechtssystem kaum durchsetzbar sind. Gerade weil die sozialen Grundrechte „relativ weite Gestaltungsspielräume“ ließen, sollte die Einhaltung dieser Rechte in Hinkunft durch den Verfassungsgerichtshof „kontrollierbar“ sein.

Der von der kirchlichen Expertengruppe vorgelegte Katalog sozialer Grundrechte für die neue Verfassung enthält das „Recht auf Arbeit unter gerechten und angemessenen Bedingungen“, das „Recht auf Wohnung und auf eine angemessene Unterbringung im Fall der Obdachlosigkeit“. Für Menschen, die in Not geraten und nicht für sich selbst sorgen können, soll der Anspruch auf jene Mittel festgeschrieben werden, die „für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlich sind“. Beim „Recht auf Bildung“ will die Experten-Gruppe des Ökumenischen Rates in der Verfassung den unentgeltlichen Pflichtschulbesuch, den Zugang zum Religionsunterricht in Schulen, den Zugang zur beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie den Zugang zur Erwachsenenbildung und zum lebenslangen Lernen garantiert wissen.

Auch die Festschreibung des Rechts jedes Menschen auf „Zugang zu öffentlichen Leistungen der Daseinsvorsorge zu fairen Bedingungen und in angemessener Qualität“ wird von der kirchlichen Expertengruppe eingefordert. Der Katalog enthält auch die Anerkennung und den Schutz von Ehe und Familie. Die Pflege und die Erziehung der Kinder sei „Recht und Aufgabe der Eltern“. Der Bund, die Länder und die Gemeinden hätten diese Elternrechte zu achten und einen Unterricht entsprechend der religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen der Eltern sicherzustellen. Gefordert wird auch ein „Recht auf Vereinbarkeit von Beruf und Familie“.

Außerdem will die kirchliche Expertengruppe den Anspruch auf jene Kinderrechte festgeschrieben wissen, die in der UN-Konvention über die Rechte des Kindes von 1989 festgelegt sind. Der Formulierungsvorschlag enthält auch das Recht auf Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen. In den Katalog sozialer Grundrechte soll nach Ansicht der Kirchenvertreter auch die Gleichstellung von Behinderten aufgenommen werden sowie das Recht auf Wahrung und Pflege der eigenen Sprache und kulturellen Identität und das freie Bekenntnis zu einer Volksgruppe.

ISSN 2222-2464

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