17.07.2010

Oberkirchenrat Schiefermair: „Es gibt noch viel zu tun“

Am Rande der AIDS-Konferenz der Religionsgemeinschaften erinnert der evangelische Oberkirchenrat an die Verpflichtungen der Kirchen und des Staates Österreich

Am Rande der AIDS-Konferenz der Religionsgemeinschaften erinnert der evangelische Oberkirchenrat an die Verpflichtungen der Kirchen und des Staates Österreich

Wien (epd Ö) – Einige Punkte zum Thema „Was man nicht tun und was man tun kann“, die im Bereich der AIDS-Problematik für Religionsgemeinschaften wichtig sind, das ist für den lutherischen Oberkirchenrat Karl Schiefermair das Ergebnis der Vorkonferenz zur 18. Internationalen AIDS-Konferenz, zu der die Kirchen und religiösen Organisationen am 17. Juli nach Wien geladen haben.

 

„Was für Kirchen und Religionsgemeinschaften nicht mehr geht“, so der Oberkirchenrat in einem Gespräch mit epd Ö am Rande der Konferenz, „ist das Diskriminieren und Stigmatisieren durch Worte und Taten.“ Hier liege eine „theologische Grundsatzfrage, unabhängig von Raum und Zeit“, die eine entscheidende theologische Aufgabe darstelle.

 

Noch viel zu tun gebe es dagegen für die Religionsgemeinschaften in dem „Bemühen, sich über die spirituellen Grundsatzfragen in Zusammenhang mit AIDS zu verständigen“. Ebenso noch immer unerledigt sei die „anwaltschaftliche Arbeit in Richtung Menschen- und Zugangsrechte“ für HIV-Betroffene. Die Diskussion während der Konferenz habe auch ergeben, dass die Frage der „Schnittmengen“ zwischen den Religionsgesellschaften und dem öffentlichen Sektor noch ungeklärt sei. Schiefermair forderte, Netzwerke zu bilden: „Jeder muss einbringen, was er kann.“ Der Oberkirchenrat bedauerte, dass es in Österreich darüber noch „kein Gespräch“ gebe.

 

Kirchliche Forderungen und internationale Verpflichtungen nicht erfüllt

 

Schiefermair verwies in diesem Zusammenhang auf die Erklärung der österreichischen Generalsynode vom November 2004 sowie auf eine zuvor erschienene Erklärung des Lutherischen Weltbundes und sagte: „An den dort genannten Forderungen und Notwendigkeiten hat sich leider bis heute nichts verändert.“ Entsprechend dieser kirchlichen Erklärungen gelte jedoch: „Menschen, die von AIDS betroffen sind, sind Teil unserer Kirche.“

 

Daher bemühe sich die Diakonie um eine Erweiterung des Beratungsangebotes, erforderlich sei auch eine Verbesserung in der Rechtssprechung über Menschen mit einer übertragbaren Krankheit, bei Sozialleistungen, im Fremdenrecht in der Frage der Ausweisung von HIV-infizierten Personen sowie im Patentrecht auf Medikamente. Der Oberkirchenrat resümierte in dem Interview kritisch: „Insgesamt kommt die Republik Österreich ihren internationalen Verpflichtungen in Bezug auf HIV nicht nach.“

ISSN 2222-2464

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