10.09.2003

NGOs für handlungsfähigeren Menschenrechtsbeirat

amnesty, Caritas, Diakonie und Volkshilfe: Vergewaltigung eines 14-jährigen Buben in Haft zeigt dramatisches Kontrolldefizit im Justizvollzug

amnesty, Caritas, Diakonie und Volkshilfe: Vergewaltigung eines 14-jährigen Buben in Haft zeigt dramatisches Kontrolldefizit im Justizvollzug

Wien, 10. September 2003 (epd Ö) Österreich braucht dringend einen Menschenrechtsbeirat, der auch im Bereich der Justizhaft aktiv werden kann. Mit diesem Appell haben sich am Freitag „amnesty international“ (ai), Caritas, Diakonie und Volkshilfe an die Mitglieder des zu diesem Zeitpunkt tagenden Verfassungskonvents gewandt. Die aktuellen massiven Probleme im Jugendstrafvollzug sowie „Kompetenz-Ausreden“ bei den Ermittlungen zum Tod des Mauretaniers Cheibani Wague würden diesen dringenden Appell zu einem Gebot der Stunde machen.

Die „unerträglichen Beschönigungsversuche“ der Justiz nach der Vergewaltigung eines 14-jährigen rumänischen Buben in Haft und die mehrtägige menschenunwürdige Einzelhaft für einen Jugendlichen in einer Korrekturzelle in der Justizvollzugsanstalt Josefstadt zeigten auch in diesem Bereich den dramatischen Bedarf für unabhängige, kritische und wirksame Außen-kontrolle, so die Vertreter der NGOs. Dies würde auch sicherstellen, dass in diesem sensiblen Bereich verfügbarer und oft geäußerter Rat von Experten endlich ernst genommen und rasch umgesetzt werde.

Heinz Patzelt, Generalsekretär von „amnesty international“- Österreich, der Wiener Caritasdirektor Michael Landau, der Direktor der Diakonie, Michael Chalupka, und der Präsident der Volkshilfe Österreich, Prof. Josef Weidenholzer, fordern in ihrer Stellungnahme zu einer „umfassenden Neudefinition des unabhängigen Menschenrechts-Monitorings in Österreich“ auf. Der Beirat ist in seiner Arbeit auf den Bereich des Innenministeriums beschränkt. Dies führe immer wieder zu erheblichen Behinderungen bei der Arbeit des Beirates, kritisieren die NGOs. So könnten unter anderem Häftlinge nur befragt werden, solange sie sich im Polizeigewahrsam befinden, Besuche bei Strafgefangenen und U-Häftlingen seien derzeit überhaupt nicht vorgesehen.

Für Patzelt, Landau, Chalupka und Weidenholzer zeigt aber auch der Fall Cheibani Wague die Notwendigkeit, dem Menschenrechtsbeirat bessere Arbeitsbedingungen zu geben. Sie verweisen darauf, dass das im Innenministerium angesiedelte „Büro für interne Angelegenheiten“ (BIA) die Umstände des Todes des Mauretaniers im Auftrag der Justiz und des Innenmi-nisters zwar untersucht hat, sich aber weigert, dem Menschenrechtsbeirat Akteneinsicht zu gewähren.

Die Sprecher der vier regierungsunabhängigen Organisationen fordern daher die Mitglieder des Verfassungskonvents eindringlich auf, dem Thema der unabhängigen, begleitenden Kontrolle der Ausübung des staatlichen Gewaltmonopols entsprechend breiten Raum zu widmen. Das Mandat des Menschrechtsbeirates müsse auf den Haft- und Strafvollzugsbereich im Justizressort ausgeweitet werden, die volle Unabhängigkeit des Menschenrechtsbeirats sei endlich sicherzustellen.

Konkret fordern ai, Caritas, Diakonie und Volkshilfe die Umstrukturierung des Beirates in eine unabhängige Menschenrechtskommission des Nationalrates ähnlich dem Rechnungshof samt Erstellung und Veröffentlichung eines jährlichen Menschenrechtsberichtes. Weiters soll die Unabhängigkeit durch Beschränkung der stimmberechtigten Mitgliedschaft auf unabhängige Menschenrechtsexperten gesichert werden. Auch seien die erforderlichen Ressourcen und fachkundiges, interdisziplinäres Personal zur Verfügung zu stellen.

Bis zum Abschluss der Konventsarbeit sei der kürzlich beschlossenen Empfehlung des Menschenrechtsbeirates umgehend Folge zu leisten und durch geeignete gesetzliche Regelungen, Erlässe und Vereinbarungen zwischen Innen- und Justizressort sowie dem Bundes-kanzleramt die unverzichtbare laufende Arbeit des Beirates so weit und so schnell wie möglich zu verbessern und zu vereinfachen.

ISSN 2222-2464

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