08.09.2010

Mitwirkungspflicht für Asylwerber: Caritas und Diakonie skeptisch

Küberl für Mitwirkungspflicht, hält vorgesehene Anwesenheitspflicht aber für überzogen - Chalupka: Asylwerber an Mitwirkung interessiert

Küberl für Mitwirkungspflicht, hält vorgesehene Anwesenheitspflicht aber für überzogen – Chalupka: Asylwerber an Mitwirkung interessiert

Wien (epd Ö) – Skeptisch bis vorsichtigst optimistisch haben die kirchlichen Hilfsorganisationen Caritas und Diakonie auf die von der Regierung geplante neue Mitwirkungspflicht von Asylwerbern reagiert, wonach sich diese bis zu sieben Tage in der Erstaufnahmestelle aufhalten müssen. Caritas-Präsident Franz Küberl befürwortete in einer ersten Stellungnahme zwar eine Mitwirkungspflicht, die in der Reform vorgesehene Anwesenheitspflicht sei aber überzogen. „Auch wenn die Anwesenheitspflicht von Asylwerbern jetzt ‚Mitwirkungspflicht‘ genannt wird, ändert es nichts an der Tatsache, dass Menschen hier unrechtmäßig in ‚Haft‘ gehalten werden; jetzt eben um ein paar Tage kürzer“, kritisierte Küberl am Dienstag, 7. September, in einer Aussendung. Es gebe bereits eine im Gesetz vorgeschriebene Mitwirkungspflicht, „die bei weitem ausreicht, wenn sie vollzogen wird“. Ein genereller Freiheitsentzug riskiere bewusst, „dass das verfassungs-, menschen- und europarechtlich garantierte Recht auf persönliche Freiheit verletzt wird“, warnte Küberl.

Vorsichtiger äußerte sich der Wiener Caritas-Direktor Michael Landau: Eine Mitwirkungspflicht sei grundsätzlich zumutbar, aber die Bundesregierung „muss garantieren, dass in Österreich niemand schuldlos in Haft genommen wird“. Landau wörtlich: „Die genaue Ausgestaltung und der Vollzug sind jetzt entscheidend. Es geht darum, schnelle, qualitativ hochwertige Verfahren zu gewährleisten.“ Dabei gelte es auch, bei Sanktionen maßvoll zu handeln „und die neue Mitwirkungspflicht nicht als Vorwand zu missbrauchen, Menschen generell in Schubhaft zu nehmen“.

Diakonie-Direktor Michael Chalupka betonte in einer Aussendung, dass Asylwerber in der Regel höchstes Interesse hätten und Bereitschaft zeigten, am Asylverfahren mitzuwirken. Dazu gibt es auch im derzeit geltenden Fremdenrecht strenge Regelungen der Mitwirkungspflicht. Der am Dienstag präsentierte Entwurf der Innenministerin enthalte keine wesentlichen Neuerungen, denn Asylwerber dürften sich bereits jetzt schon während des Zulassungsverfahrens nicht außerhalb der Bezirksgrenzen aufhalten. Chalupka: „Sie dürfen bereits jetzt nicht einmal zum Besuch eines Rechtsanwaltes oder zur Ausübung ihrer Religion die Bezirksgrenzen überschreiten“, so Chalupka, und weiter wörtlich: „Alle sechs Monate eine neue Fremdenrechtsnovelle zu präsentieren und ganze Passagen des gerade beschlossenen für ungenügend zu erklären, zeugt nicht von verantwortungsbewusstem Umgang mit der Grundrechtsmaterie.“

„Rote Karte“ für Asylwerber

Konkret sieht die Neuregelung vor, dass sich die Asylwerber ab Stellen des Antrags 120 Stunden in der Erstaufnahmestelle zur Verfügung halten müssen. Liegt ein Wochenende dazwischen, können sie bis zu sieben Tage dazu angehalten werden, in der Erstaufnahmestelle zu bleiben. Die Neuregelung wurde am Dienstag von Innenministerin Maria Fekter und Verteidigungsminister Norbert Darabos in einer gemeinsamen Pressekonferenz präsentiert. Während dieser Zeit erhalten die Flüchtlinge laut Fekter eine „rote Karte“. Wenn sie dann das Flüchtlingslager verlassen und aufgegriffen werden, ist für die Exekutive bei einer Ausweiskontrolle sofort erkennbar, dass sich die Asylwerber eigentlich in der Erstaufnahmestelle zu befinden hätten. Die Folge wären dann Verwaltungsstrafen bis hin zur Verhängung von Schubhaft.

Der Begutachtungsentwurf zur Mitwirkungspflicht soll noch diese Woche vorgelegt werden. Am 19. Oktober ist der Beschluss im Ministerrat vorgesehen, in Kraft treten soll das Gesetz mit Anfang 2011.

Wie Fekter und Darabos am Dienstag ankündigten, werde es bis zur Etablierung des Bundesamts für Migration und Asyl noch länger dauern. Dieses soll seine Arbeit erst 2013 aufnehmen. Vorgesehen ist, dass alle Migrations- und Asylagenden in dieser neuen Behörde gebündelt werden, die auf dem als Erstinstanz dienenden Bundesasylamt aufsetzt. Man müsse abwarten, „wie die Bundesländer auf den Entzug ihrer Kompetenzen reagieren werden“, meinte Diakonie-Direkor Chalupka in einer ersten Reaktion. Die Diakonie bleibe jedenfalls bei ihrer Forderung nach der Schaffung eines eigenständigen Ressorts für Asyl und Migration. Chalupka: „Dann und nur dann, macht ein Bundesamt für Asyl und Migration Sinn.“ Grundsätzlich sei das Bundesamt für Migration „eine gute Idee, aber am falschen Platz“, dass die wichtigen Migrationsagenden weiter dem Innenministerium unterstellt sein sollen, sei „sachlich falsch“.

ISSN 2222-2464

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