12.04.2016

Massive Kritik von Hilfsorganisationen an Asylverschärfung

Warnung vor De-facto-Abschaffung und Ausnahmezustand ohne realen Notstand

„Wütend und enttäuscht“ zeigte sich Diakonie-Direktor Chalupka. „Wir sprechen von der Abschaffung des Asylrechts in Österreich, unabhängig vom Grad der Schutzbedürftigkeit.“ (Foto: Diakonie Flüchtlingsdienst/ Ben Nausner)

Warnung vor De-facto-Abschaffung und Ausnahmezustand ohne realen Notstand

Wien (APA/epdÖ) – Caritas, Diakonie und Rotes Kreuz haben am Montag, 11. April, die von der Bundesregierung geplanten Verschärfungen im Asylrecht massiv kritisiert. Es drohten die Aushebelung von Grundrechten und der Ausnahmezustand ohne realen Notstand, hieß es in einer Pressekonferenz. Und dies nur für „das Überleben einer überforderten Regierungsmannschaft“, wie Diakonie-Direktor Michael Chalupka meinte.

„Diese Bundesregierung droht einen gewaltigen Fehler zu machen“, sagte Caritas-Präsident Michael Landau, der speziell an den designierten neuen Innenminister Wolfgang Sobotka appellierte. Er fürchte, dass sich die Regierungsparteien absolut nicht der Tragweite ihres Tuns bewusst seien. Mit dem geplanten Einbringen einer so weit reichenden Asylrechtsnovelle mittels Abänderungsantrags im Innenausschuss – und damit ohne Begutachtung – drohe die „faktische Abschaffung des Asylrechts“. Asyl sei ein „heiliges Recht“. Die Abgeordneten sollten sich bewusstmachen, dass hier auch in die Europäische Grundrechtecharta, die Menschenrechtskonvention und wohl auch in die Bundesverfassung eingegriffen werde. Dass Österreich künftig Asylanträge unter Berufung auf einen – so Landau – „angeblichen Notstand“ nur noch in Ausnahmefällen annehmen will, kritisierte er ebenso wie die geplanten Anhaltezentren an der Grenze. Dass dort Grundrechte gewährleistet seien, „muss zumindest bezweifelt, ich glaube, es kann ausgeschlossen werden“. Die Begründung der Gefährdung der öffentlichen Ordnung und der inneren Sicherheit sei nicht nachvollziehbar. „Gefordert ist jetzt Sachlichkeit, nicht Untergangsgerede“, erklärte Landau Richtung ÖVP und SPÖ. Er warnte vor einem „gefährlichen Präzedenzfall“. „Menschenrechte sind keine Schönwetterrechte. Ihre Bedeutung erhalten sie erst in Zeiten der Krise.“

Ganz ähnlich sah das Werner Kerschbaum, Generalsekretär des Roten Kreuzes. Man könne Schutzbestimmungen, die für Zeiten der Krise geschaffen seien, nicht genau dann aushebeln, wenn diese Krisen auftreten, betonte er. Kritik übte er auch an den geplanten Einschränkungen beim Familiennachzug, denn hier gehe es um weit geringere Zahlen als insinuiert. Außerdem gehe es dabei um einen wesentlichen Bestandteil einer gelungenen Integration.

„Wütend und enttäuscht“ zeigte sich Diakonie-Direktor Chalupka. „Wir sprechen von der Abschaffung des Asylrechts in Österreich, unabhängig vom Grad der Schutzbedürftigkeit“, befand er. Einerseits werde die Ausrufung des Ausnahmezustands per Notstandsverordnung ohne jegliche Kriterien ermöglicht, andererseits schaffe man gleichzeitig paradoxerweise eine Maßnahme, die kaum wirksam und ein Vehikel zur Schlepperförderung sein werde. Dies deshalb, weil nur bei einem Antrag innerhalb Österreichs die Chance auf ein Asylverfahren und damit einen Verbleib im Lande bestehen werde.
An die Abgeordneten stellte Chalupka die Frage, „ob sie ein Notstandsgesetz, das keinen Notstand zur Grundlage hat, mit ihrem Gewissen vereinbaren können“. Ähnlich dramatisch formulierte es Landau: „Es wird ein Schlepperförderungsprogramm sein.“ Und: „Es wird wieder Tote geben.“

Auch das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR zeigt sich über den Entwurf zur Änderung des Asylgesetzes in Österreich besorgt. Gewarnt wird vor „massiven Einschnitten im Flüchtlingsschutz“, wie es am Montag in einer Aussendung hieß. „Die geplante Aussetzung von Teilen des EU-Asylrechts würde zu einer weiteren Entsolidarisierung innerhalb der EU beitragen“, kritisierte Christoph Pinter, Leiter von UNHCR Österreich. „Außerdem steht sie völlig konträr sowohl zum Gemeinsamen Europäischen Asylsystem als auch zur Genfer Flüchtlingskonvention, die beide auf einer Teilung der Verantwortung im Flüchtlingsschutz beruhen.“ UNHCR rief die Bundesregierung daher dringend dazu auf, die vorliegende Gesetzesänderung nochmals zu überdenken und alle geplanten Maßnahmen im Einklang mit internationalen Standards des Flüchtlingsschutzes sowie im Geiste der europäischen Solidarität zu treffen.

Am Dienstag, 12. April, hat SPÖ-Klubchef Andreas Schieder angekündigt, dass die geplanten Verschärfungen im Asylrecht nun doch einer Begutachtung unterzogen werden, wenngleich einer kurzen. Die so genannte Ausschuss-Begutachtung werde etwa zehn Tage in Anspruch nehmen. Die Ausschuss-Begutachtung ist das Ergebnis einer offenen Fraktionssitzung der SPÖ, zu der am Dienstag alle Abgeordneten der Sozialdemokraten geladen waren. Beschlossen wird die Ausschuss-Begutachtung bei einer Sitzung des Innenausschusses am Donnerstag. Die nächsten Plenarsitzungen, bei denen die Novelle dann beschlossen werden könnte, finden am 27. und 28. April statt. In Kraft treten soll die Neuregelung mit Juni.

ISSN 2222-2464

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