12.03.2009

Lutherisch und Reformiert: Evangelische Woche suchte Unterschiede und Gemeinsamkeiten

Der lutherische Bischof Michael Bünker und der reformierte Landessuperintendent Thomas Hennefeld diskutierten über den "Reichtum des Protestantismus"

Der lutherische Bischof Michael Bünker und der reformierte Landessuperintendent Thomas Hennefeld diskutierten über den „Reichtum des Protestantismus“

Wien (epd Ö) – Im Zeichen weitreichender Gemeinsamkeiten stand eine Podiumsdiskussion zwischen dem lutherischen Bischof Michael Bünker und dem reformierten Landessuperintendenten Thomas Hennefeld zum Thema „Lutherisch und Reformiert – Unterschiede und Gemeinsamkeiten“ am 11. März im Albert Schweitzer Haus in Wien.

Bei der Diskussion betonte Hennefeld, der Genfer Reformator Johannes Calvin, dessen 500. Geburtstag in diesem Jahr begangen wird, habe entgegen einem weit verbreiteten Vorurteil mit Kapitalismus „nichts zu tun“. Vielmehr habe er die Zinswirtschaft erlaubt, weil er das Allgemeinwohl im Auge gehabt habe. Bünker erinnerte daran, dass auch Luther, wie Calvin, an ungerechten Wirtschaftsformen Kritik geübt habe.

Zur viel diskutierten Frage der von Calvin gelehrten „doppelten Prädestination“ erklärte der Landessuperintendent: „Kaum ein Reformierter glaubt heute noch daran.“ Dass die einen Mensch zum Heil, die anderen zum Verderben bestimmt seien, komme allerdings nach Auffassung Calvins aus der Gnade Gottes. Dahinter, so Hennefeld, stehe ein Vorsehungsglaube, der „sehr tröstlich“ sein könne.

„Schwer nachvollziehbar“ ist für Hennefeld der alte Streit um das Abendmahlsverständnis. Nach reformiertem Verständnis habe das Abendmahl Gedächtnischarakter und diene der Vergegenwärtigung Jesu Christi. Dabei solle sich nicht Brot und Wein, wohl aber der gläubige Mensch verwandeln und „gestärkt weggehen“. Bünker resümierte, in der heutigen protestantischen Ökumene habe sich nach den vielen Auseinandersetzungen in der Reformationszeit die Auffassung Calvins durchgesetzt.

Kirche von unten nach oben

Zur unterschiedlichen Gottesdienstform der beiden Kirchen erläuterte Bischof Bünker, der lutherische Gottesdienst folge dem „Messtypus“, während sich der reformierte Gottesdienst aus dem ebenfalls traditionellen Predigtgottesdienst ableite. Luther und Calvin seien sich jedoch darüber einig gewesen, dass im Gottesdienst die Predigt und der Gemeindegesang im Mittelpunkt stehen sollten. Die beiden Möglichkeiten zeigten den „liturgischen Reichtum des Protestantismus“.

Dass in der reformierten Tradition die Gemeindeleitung das wesentliche Element darstelle, betonte Hennefeld. Dabei gelte: „Ämter sind nicht Haupt der Gemeinde, sondern sind zum Dienst da.“ Zentral sei die Gemeindeautonomie, ein „Bischofsamt“ könne höchstens durch ein Gremium repräsentiert werden.

Dass auch nach lutherischem Verständnis das Amt bei Verkündigung und Feier der Sakramente dienende Funktion habe, ergänzte Bünker. Der Aufbau „von unten nach oben“ sei beiden Kirchen gemeinsam.

Bünker: Kein Austritt bei Konfessionswechsel

In der Frage der Ausstattung der Kirchen und des Bilderverbots stellte Hennefeld einen „offensichtlichen Unterschied“ zwischen den beiden Kirchen fest. Die Schweizer Reformatoren Ulrich Zwingli und Johannes Calvin hätten für Bilder keine Notwendigkeit gesehen, während Martin Luther in seinem Katechismus das Bilderverbot einfach gestrichen habe. Die Haltung der Reformierten Kirche, so Hennefeld, berühre sich hier mit jener der Synagoge: „Wir können Gott nicht in ein Bild fassen.“

Im Blick auf das gute Verhältnis zwischen der Reformierten und der Lutherischen Kirche in Österreich schlug Bischof Bünker in der Diskussion vor, dass bei einem Wechsel von der einen zur anderen Kirche kein Austritt aus der alten Kirche mehr notwendig sein solle. Hennefeld sagte zu, die Anregung in seiner Kirche zu prüfen.

Die Podiumsdiskussion wurde durchgeführt im Rahmen der Veranstaltungsreihe Evangelische Woche, die vom 8. bis 14. März anlässlich des 500. Geburtstages des Genfer Reformators „Calvins Impulse für die Gegenwart“ untersucht.

ISSN 2222-2464

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