14.02.2018

Hennefeld schockiert über Laun-Aussagen zur Segnung Homosexueller

Reformierter Landessuperintendent kritisiert „Verhetzung“  und fordert strafrechtliche Prüfung

Bezeichnete die Aussagen Launs als "Niedertracht gegenüber allen homosexuellen Menschen": der reformierte Landessuperintendent Thomas Hennefeld. Foto: epd/M.

Reformierter Landessuperintendent kritisiert „Verhetzung“  und fordert strafrechtliche Prüfung

Wien (epdÖ) – Scharfe Kritik an den „abstrusen“ Aussagen des Salzburger Ex-Weihbischofs Andreas Laun zur Segnung homosexueller Menschen kommt vom Landessuperintendenten der Evangelischen Kirche H.B. in Österreich, Thomas Hennefeld. In einer Stellungnahme gegenüber dem Evangelischen Pressedienst zeigt sich Hennefeld schockiert, dass Laun auf einer Online-Plattform die Segnungen homosexueller Menschen unter anderem mit Segnungen von Konzentrationslagern im Dritten Reich verglichen hat. „Ich verurteile diese Aussagen aufs Schärfste“, sagt der Landessuperintendent und erinnert daran, dass die Evangelische Kirche H.B. in Österreich 1999 nach einem mehrjährigen Prozess „nach reiflicher Überlegung und nach einer differenzierten Debatte“ die Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften beschlossen hat. Mit den jüngsten Aussagen zur Homosexualität stelle Laun die Pfarrerinnen und Pfarrer der Evangelisch-reformierten Kirche, die solche Segnungen vornehmen, „auf eine Stufe mit jenen Menschen, die die nationalsozialistischen Konzentrationslager gutgeheißen haben“. Vor allem aber sei dieser Vergleich „ein Schlag ins Gesicht homosexueller Menschen, die sich für eine Segnung ihrer Partnerschaft entschieden haben. Sie ist darüber hinaus eine Niedertracht gegenüber allen homosexuellen Menschen. Diese waren vom Vernichtungswahn des NS-Regimes unmittelbar betroffen.“

Über die Segnung homosexueller Menschen könne man unterschiedlicher Meinung sein, so Hennefeld weiter. „Doch bei diesen Aussagen und diesem Vergleich eines kirchlichen Würdenträgers handelt es sich nicht um eine Meinung, sondern um Verhetzung. Ich schließe mich daher der Forderung der Homosexuellen-Initiative HOSI an, die strafrechtliche Relevanz seiner Aussagen zu prüfen.“

Mit einer rechtlichen Verfolgung könne außerdem ein Signal gesetzt werden, dass Verhetzung und Menschenverachtung auch staatlicherseits nicht geduldet werden. Gerade in einem Gedenkjahr wie diesem, zu 80 Jahre so genanntem „Anschluss“ und zur „Reichspogromnacht“, wäre so ein Schritt „sehr angebracht“, hält Hennefeld fest.

ISSN 2222-2464

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