30.04.2002

Kritik an Schließung des Jugendgerichtshofes

Wiener Superintendentialversammlung befürchtet negative Auswirkungen auf Resozialisierung - Diakonie: Konzept hat sich bewährt

Wiener Superintendentialversammlung befürchtet negative Auswirkungen auf Resozialisierung – Diakonie: Konzept hat sich bewährt

Wien, 30. April 2002 (epd Ö) Kritische Stimmen zu Schließung des Jugendgerichtshofes kommen von der Wiener Superintendentialversammlung und der Diakonie Österreich. In ihrer Sitzung am 27. April verabschiedete das Wiener Diözesangremium, im dem Delegierte aller Wiener evangelischen Pfarrgemeinden vertreten sind, einen Appell „an alle mit der gesetzlichen Neuordnung der Jugendgerichtsbarkeit betrauten Personen“. Darin warnt die Superintendentialversammlung vor einer Beeinträchtigung des Schutzes der Jugendlichen im Strafverfahren durch die geplante Schließung des Jugendgerichtshofes. Durch die Veränderung der Unterbringung der Jugendlichen dürfe es zu „keiner Gefährdung ihrer Resozialisierung kommen“, heißt es in dem Appell, der an den Nationalrat, den Bundesrat, den Bundeskanzler und den Justizminister gerichtet wurde.

„Wegsperren allein nimmt die Chance auf Resozialisierung“, kritisiert Diakonie-Direktor Michael Chalupka in einer Aussendung. Einsparungen auf Kosten Jugendlicher hätten immer negative Langzeitwirkung. Die Arbeit des Jugendgerichtshofes habe gezeigt, dass straffällig gewordene Jugendliche zu einem hohen Maß resozialisiert werden könnten. Durch die Verlegung in das Straflandesgericht werde die bewährte und erfolgreiche Arbeit am Standort Rüdengasse zerstört, ohne dass sich dabei Verbesserungen erkennen ließen.

ISSN 2222-2464

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