26.07.2006

Kremsmünster: Staat muss Entfaltungschancen der Religionen aktiv sichern

Ökumenische Sommerakademie diskutierte Verständnis von Religionsfreiheit als Menschenrecht

Ökumenische Sommerakademie diskutierte Verständnis von Religionsfreiheit als Menschenrecht

Kremsmünster (epd Ö) – Wenn die Religionsfreiheit als Menschenrecht gesehen wird, geht sie über eine skeptisch motivierte Toleranz hinaus. Dies betonte Heiner Bielefeldt, Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte, bei der 8. Ökumenischen Sommerakademie, die vom 12. bis 14. Juli im oberösterreichischen Stift Kremsmünster stattfand. „Ein Staat, der den Menschenrechten verpflichtet ist, kann sich nicht darauf beschränken, religiöse und weltanschauliche Freiheit lediglich zuzulassen, sondern steht vor der Aufgabe, ihre Entfaltungschancen nach Maßgabe von Gleichberechtigung aktiv zu sichern“, so Bielefeldt wörtlich. Damit sei auch klar, dass sich ein Staat, der sich mit Religionsfreiheit und Weltanschauungsfreiheit auf Menschenrechte einlässt, nicht mit einer bestimmten Religion identifizieren dürfe.

Zur weit verbreiteten Meinung, dass der Islam in westlich-demokratische und den Menschenrechten verpflichtete Gesellschaften nicht integrierbar sei, sagte Bielfeldt, dass der Säkularstaat zwar im Westen entstanden sei, man deshalb aber nicht von einem exklusiv westlichen Modell sprechen sollte. Schließlich sei die Religionsfreiheit erst gegen Ende der Aufklärung nach einer konflikthaften Lerngeschichte etabliert worden. Die katholische Kirche habe überhaupt erst vor gut 40 Jahren die Religionsfreiheit offiziell akzeptiert und damit gleichzeitig auch die Menschenrechte und den Säkularstaat.

Fehlende Aufklärung im Islam

Schärfer formulierte der österreichische Völkerrechtler Prof. Heribert Köck, Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät an der Universität Linz. Die europäische Erfahrung zeige, dass ein fruchtbares Verhältnis zwischen Religion und Staat im Hinblick auf die Menschenrechte möglich sei. Ganz anders stelle sich das im Bezug auf den Islam dar. Repräsentanten der muslimischen Religionsgemeinschaft würden für Glaubensgenossen, auch wenn diese nicht in islamischen Staaten leben, volle Religionsfreiheit fordern. Im Gegensatz dazu hätten Nicht-Muslime, die in islamischen Staaten leben, nur eine sehr eingeschränkte Religionsfreiheit.

Den Grund für diese stecken gebliebene Weiterentwicklung der Menschenrechte im Islam sah Köck im Fehlen der Aufklärung. Köck: „Das ist auch der Grund dafür, dass die Integration von Muslimen in Staaten mit freiheitlich-demokratisch-rechtsstaatlicher Tradition und Achtung der Menschenrechte in der Regel sehr schwierig ist.“

Zwei Standpunkte

Die Schweizer Theologin Ina Praetorius beschäftigte sich mit dem zu Ende gehenden „Zeitalter des Patriarchats“ und dessen Auswirkungen auf Menschenrechte und Menschenwürde. Laut Praetorius werde alles in der Welt und so auch die Würde des Menschen immer von zwei verschiedenen Standpunkten aus gesehen. Es gebe immer begriffliche Paare wie Wissenschaft und Glauben, Kultur und Natur oder Mann und Frau. Wie in Ehen würde auch in diesen Begriffspaaren oft nur eine Seite dominieren, so die Theologin, die zugleich kritisierte, dass dies in der Ehe in der Regel der männliche Part sei.

Man müsse sich von diesen Gegensätzen frei machen, so Praetorius. Nur, wer die Würde beider Ehepartner akzeptiert, werde die Menschenwürde unabhängig davon akzeptieren, dass der eine Mensch weiblich und der andere männlich ist. Denn Menschenwürde geht davon aus, dass das Männliche nicht von vornherein dem Weiblichen überlegen sei. Eine Möglichkeit, dieser Polarität zu entkommen, sah Praetorius darin, die Menschenwürde an das „Geborensein“ zu binden. Das Geborensein sei allen Menschen gleich, so die Theologin.

Lebenslange Aufgabe

Bei der Schlussdiskussion der Sommerakademie sagte Oberin Christine Gleixner, es gebe keinen einfachen Umgang mit den Worten Menschenrecht und Menschenwürde, vielmehr sei die Vielschichtigkeit deutlich geworden. Sie wies auf das Sozialwort der 14 christlichen Kirchen hin. „Das Ringen um Menschenwürde darf nicht nur anderen zugewiesen werden, sondern soll als Verpflichtung für jeden von uns als lebenslange Aufgabe verstanden werden“, so Christine Gleixner.

Der Wiener griechisch-orthodoxe Metropolit Michael Staikos strich die Würde der Person hervor, die in der christlichen Theologie von Gott her begründet wird. Staikos betonte in diesem Zusammenhang auch die Bedeutung des arbeitsfreien Sonntags für die Ausübung der religiösen Praxis. Dass Kirche nicht um ihrer selbst Willen für die Menschenwürde eintritt, sondern in einem göttlichen Auftrag unterwegs sei, betonte der oberösterreichische evangelisch-lutherische Superintendent Gerold Lehner: „Der Glaubende weiß, dass er sich seine Würde nicht selbst geben kann.“ In der Bibel werde deutlich davon gesprochen, dass Arme, Kranke, Gefangene eine Würde besitzen.

Der Linzer Generalvikar Severin Lederhilger erinnerte daran, dass die katholische Kirche einen langen Weg mit den Menschenrechten hinter sich habe. Lederhilger zitierte Papst Johannes Paul II., der die Menschenrechte als höchste Ausdrucksform des menschlichen Gewissens bezeichnete und immer wieder betonte, dass ein großer Teil der sozialen und pastoralen Arbeit der römisch-katholischen Kirche den Menschenrechten gewidmet sei.

ISSN 2222-2464

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