18.05.2005

Konvent: Kirchliche Stellungnahmen wurden zu wenig gehört

Kirchen werden parlamentarischen Prozess weiter begleiten – Kirchliche Expertengruppe: Arbeit des Konvents war nicht vergeblich

Kirchen werden parlamentarischen Prozess weiter begleiten – Kirchliche Expertengruppe: Arbeit des Konvents war nicht vergeblich

Wien, 18. Mai 2005 (epd Ö) – Die Stellungnahmen der Kirchen sind im Verfassungskonvent viel zu wenig gehört worden. Dennoch werden die Kirchen den parlamentarischen Prozess der Reform der österreichischen Bundesverfassung weiter begleiten, „sei es gelegen oder ungelegen“. Sie verfolgen dabei nicht ihre eigenen Interessen, sondern die der österreichischen Gesellschaft und des Staates. Inmitten allen parteipolitischen Taktierens um eine neue Verfassung wird auch die Unabhängigkeit der kirchlichen Expertengruppe gewahrt bleiben. Die ökumenische Zusammenarbeit der Kirchen in Österreich hat durch die Mitarbeit im Konvent Fortschritte gemacht.

Dieses Resümee ihrer Mitarbeit im Österreich-Konvent, der Ende Jänner abgeschlossen wurde, zogen die Mitglieder der ökumenischen Expertengruppe, der stellvertretende Oberkirchenrat der Evangelischen Kirche A.B., Hon.-Prof. SC i.R. Dr. Raoul Kneucker, der Rechtsreferent der Österreichischen Bischofskonferenz, Dr. Walter Hagel, und das Konventsmitglied Oberin Prof. Christine Gleixner, Vorsitzende des Ökumenischen Rates der Kirchen in Österreich, am 11. Mai im Gespräch mit Journalisten in Wien.

Für Kneucker „wird die Arbeit des Konvents nicht vergeblich gewesen sein“. Der Konvent sei allerdings von der Politik allein gelassen worden. „Ärgerlich“ findet es der stellvertretende Oberkirchenrat, dass wenige Anstrengungen unternommen worden seien, die bürgernahen Anliegen der Verfassungsreform zu vermitteln. Wenn die Kirchen für Werte eintreten, gehe es um grundsätzliche Fragen der Staatsentwicklung, betonte der Jurist. So seien etwa die Erfahrungen der Kirchen auf dem Gebiet der Volksgruppen nicht berücksichtigt worden.

Kneucker: „Lücken im Gedenkjahr“

Im Zusammenhang mit der ebenfalls ungelösten Migrationsfrage erinnerte Kneucker daran, dass auch aus Österreich Menschen vertrieben worden seien, die in anderen Ländern aufgenommen worden seien. Daran sollte sich die heutige österreichische Asylpolitik orientieren. Hier gebe es „Lücken“ in den Veranstaltungen des „Gedenkjahrs“. Kneucker räumte ein, zur Lösung derartiger Fragen sei eine „ganz neue Form des Dialogs“ zwischen Bund und Ländern erforderlich.

Dass das Verhältnis zwischen den international verbindlichen Grundrechtsnormen und der neuen Verfassung vom Konvent nicht geklärt worden sei, darauf verwies Oberin Gleixner als Mitglied des Konvents. Ein neuer Grundrechtekatalog für Österreich dürfe nicht hinter der Grundrechte-Charta der EU-Verfassung zurückblieben. Geleistet habe der Konvent die „Entrümpelung der Verfassung“, auch könne, was im Grundrechteausschuss erarbeitet worden sei, „nicht mehr schubladisiert werden“. Gleixner forderte „grundsätzliche Mentalitätserweiterungen“ in der österreichischen Gesellschaft. Die Medien hätten die „große Aufgabe“, eine Mentalität vorzubereiten, „die die Politiker in die Pflicht nimmt“.

Jurist Hagel: „Man wird abwarten müssen …“

Auch der römisch-katholische Jurist Walter Hagel hält die kirchliche Arbeit im Verfassungskonvent nicht für vergeblich. So seien die Vorschläge der Kirchen zum Thema „Bildung und Schule“ beim kürzlich erfolgten Beschluss des Parlaments zur Abschaffung der Zweidrittelmehrheit in Schulfragen berücksichtigt worden. Zur Zukunft der Verfassungsreform erklärte Hagel: „Man wird abwarten müssen, was der parlamentarische Ausschuss mit dem reichhaltigen Material des Konvents anfängt.“

ISSN 2222-2464

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